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EM - Rente und Schwerbehinderung

von Berni20.09.2007 | 17:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird mein Antrag auf EM Rente gleichzeitig auf die Schwerbehinderung überprüft? Momentan 30% und wenn nicht kann ich den positiven Bescheid von der DRV übernehmen beim Versorgungsamt ? Hat da einer von Ihnen ahnung damit ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Berni / Puma,

die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die Rentenfestsetzung sind unabhängig voneinander zu sehen. Der Beitrag von Schade, 21.09.2007, 8,15 Uhr erklärt auf verständliche Art und Weise warum dies so ist.

29 Antworten

dirkam 20.09.2007 | 18:00
Soviel ich weiss sind das getrenntes paar schuhe: das Versorgungsamt stellt GdB fest, die DRV die Arbeitsfähigkeit, was unterschiedlich ausfallen kann.
firkam 20.09.2007 | 18:03
Nachtrag: und beide haben den Drang, ihre Gesundheit besser zu bewerten als sie ist
Berniam 20.09.2007 | 18:03
Das widerspricht sich doch dann alles . Wenn ich Krank bin und nicht Arbeiten kann dann ist das für mich eine Behinderung in meinen Leben .
Antoniusam 20.09.2007 | 18:03
Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt festgestellt und hat keinen direkten Einfluss auf Ihren Rentenantrag. Wenn Sie einen Verschlimmerungs- bzw. Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen wollen, zählen nur ärztliche Befundberichte. Ihr evtl. positiver Rentenbescheid interessiert das Versorgungsamt nicht, da, wie bereits erwähnt wurde, kein direkter Zusammenhang zwischen dem GdB und einer eventuellen Erwerbsminderung bestehen muss. MfG
dirkam 20.09.2007 | 18:07
Sie haben Recht, aber Das Recht ist eben so
dirkam 20.09.2007 | 18:23
Allerdinggs zeigt sich hier auch, dass die Gutachten unbedingt kritischest auf Richtigkeit geptüft werden sollten. Es sind u.U. ZWEI Entscheidungen davon abhängig!
Berniam 20.09.2007 | 18:10
Verstehe ich nicht die beim Vesorgungsamt beurteilen doch nach den Unterlagen von DRV weil ich doch die Arzt berichte von der DRV anfordere und nur weiterleite zum Versorgungsamt . Die können doch nicht anders beurteilen als die anderen Ärzte .
Antoniusam 20.09.2007 | 18:16
Jemand mit einer 100 prozentigen Schwerbehinderung muss nicht unbedingt erwerbsgemindert sein, im rentenrechtlichen Sinn. Andererseits ist es aber möglich, dass jemand OHNE oder mit nur einem kleinen GdB Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Es kommt immer auf das berufliche Restleistungsvermögen an.
Carlam 20.09.2007 | 20:35
Herrlich wie mal wieder über ein Thema diskutiert wird . Herr "Bernie" leider muß ich Herrn "Dirk" in seiner ersten Wortmeldung recht geben. So dürfte nun alles geklärt sein wenn man es versteht. Mfg Carl
Carlam 20.09.2007 | 20:40
Herr "Dirk" ihre Unterstellungen und Verdächtigungen unterlassen Sie mal lieber wie in ihren 2 Beitrag. Danke Mfg Carl
dirkam 20.09.2007 | 21:11
Sie Herr Carl, werden es nicht schaffen, Erfahrungen von mir und vielen, vielen Betroffenen zu unterdrücken! Hier muss an der Qualitätskontrolle der Gutachten gearbeitet werden, nicht das ignorieren bringt Verbesserungen ! Siehe viele Beiträge in der Vergangenheit! Von vielen Usern!
Antoniusam 21.09.2007 | 02:06
Weder die DRV noch das Versorgungsamt wird Ihren Gesundheitszustand VORSÄTZLICH besser bewerten als er tatsächlich ist ! (Ich spreche aus Erfahrung !) MfG
Carlam 21.09.2007 | 07:42
Sonst keine Probleme Herr "dirk" ? Als nur alles in Frage zu stellen und an zu zweifeln ? Suchen Sie sich mal ein neues Hobby !Oder eine neue Arbeit ! Mfg Carl
Schadeam 21.09.2007 | 08:15
wenn Sie sich klar machen, dass Erwerbsminderung und Schwerbehinderung 2 verschiedene Dinge sind, ist alles gar nicht so schwer zu verstehen: Ein Büroangestellter, der bei einem Unfall ein Bein verliert, ist sicherlich schwerbehindert, kann aber seinen Job ziemlich normal weitermachen. Wäre der gleiche Unfall einem Zimmermann passiert, könnte der auf dem Bau nicht mehr arbeiten. Oder ein Blinder, auch der ist schwerbehindert. Ist dieser Mensch von Geburt blind und hat einen Blindenberuf erlernt, kann er arbeiten und bekommt keine EM Rente. Der 59 jährige Feinmechaniker, der erblindet, der kriegt wohl Rente. Andererseits bringt dem Rentner in vielen Fällen ein Schwerbehinderungsausweis gar keinen Vorteil, weil zusätzlicher Urlaub, Kündigungsschutz und Steuervorteil für ihn gar nicht wichtig sind. Ich kenne viele Menschen, die eine Schwerbehinderung beantragt haben und enttäuscht sind, weil der "Ausweis gar nichts bringt"(s.o.). Und natürlich gibt es auch Leute, die beides haben... Und noch ein Tipp: lassen Sie sich die Unterschiede in der Begriffsdefinition doch einfach von Ihrem Arzt erklären, der müsste das als Mediziner wissen.
Emmaam 21.09.2007 | 09:23
Ich habe 100% GdB und gestern wurde mein EM-Rentenantrag abgelehnt. Immer noch nicht krank genug.
@Emmeam 21.09.2007 | 10:04
Siehe bitte Beitrag von Schade, mehr kann hier im Forum nicht überprüft werden. Natürlich können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und falls dieser zurückgewiesen wird die Klage vorm Sozialgericht einreichen. Paralell können Sie sich auch mit dem VdK und dem SoVD in Verbindung setzen und bei einer Mitgliedschaft deren Hilfe in Anspruch nehmen.
dirkam 21.09.2007 | 11:02
Ach Herr Carl Sie greifen doch schon wieder an. Aber danke. Vieleicht sollten Sie sich so kurz vor der Pensionierung für eine andere Tätigkeit einteilen lassen. Im fortgeschrittenem Alter kann man mit Kritik eben nicht mehr so gut umgehen. MfG
dirkam 21.09.2007 | 11:02
Ich werde mein Anliegen dass ich dem Frager mitteilen möchte, nochmals erläutern: Kontrollieren sie alle Schritte Kritisch. Für die Leistungsbeurteilung gibt die DRV folgende Schriften heraus: "LEITLINIEN ZUR SOZIALMEDIZINISCHEN LEISTUNGSBEURTEILUNG" Beispiel: "BEI KORONARER HERZKRANKHEIT (KHK)" - für den beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund Leider ist es aber so, dass diese (noch) nicht für alle Krankheiten Existieren. Und leider werden diese weder von Gutachtern noch von dem med. Team der DRV immer beachtet: Beispiel: In eben dieser Schrift wird auf die geringe Bedeutung des Belastungs-EKG bei Herzleistungsschwäche eingegangen. Aber gerade dieser Wert wurde als DER Hauptwertungswert in meinem Fall benutzt. Dias Versorgungsamt übernahm dies dann. Beide Entscheidungen wurden mittlerweile korrigiert. Ich will Sie nicht mit weiteren Beispielen langweilen Also kontrollieren Sie das, was geschieht. Unterlagen der DRV finden Sie im Netz. Weitere Literaturempfehlung: "Das ärztliche Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung" Hinweise zur Begutachtung Herausgegeben von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten, Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Ach so - gegen die Verwendung dieser Unterlagen wird nicht mal Herr Carl etwas haben.
neptunam 21.09.2007 | 14:41
Hallo Bernie, bei der DRV geht es einzig um Ihre verbliebene Erwerbsfähigkeit, wodurch immer (außer Unfall) sie eingeschränkt ist. Und gibt es nach ärztlicher Ansicht die Chance auf Besserung, wird die Rente befristet, andernfalls auf unbestimmte Zeit bewilligt. Beim GdB geht es um die Einschränkungen in allen Lebensbereichen im Vergleich zu einem Gleichaltrigen. Die Einschränkung muß mindestens ein halbes Jahr gegeben sein, eigentlich schon ein halbes Jahr existieren. Es wird festgestellt zum Zeitpunkt der Beantragung. Aber es wird auch eine ärztliche Prognose abgegeben über die zukünftige Entwicklung. Daraus resultieren unterschiedliche Befristungen. Nun wird aber häufig der GdB allein vom Amt festgestellt. Da diejenigen aber nicht mit allen Behinderungen/Krankheiten vertraut sind und sein können, sind weder der GdB noch die Befristung objektiv und nachvollziehbar. Es hängt ganz einfach am jeweiligen Sachbearbeiter. Erst bei Einschaltung eines Gutachters kann es anders werden. Bei der Rente sind die Befristungen leider mittlerweile, politisch wirtschaftlich gewollt, vom früher üblichen 3-Jahreszeitraum auf kürzere Fristfestsetzungen verändert worden. Und es gibt häufiger die Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit einem Leistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden. Diese Rentner bekommen zwar ebenfalls eine volle EM-Rente, aber die ist arbeitsmarktabhängig. Da kann eine Befristung nämlich unbegrenzt häufig ausgesprochen werden. So werden allein medizinisch begründete Renten auf volle EM-Rente gerne so deklariert und wenn der Betreffende nicht weiter geht im Verfahren und sich so abspeisen läßt, so hat die DRV sich teuer verkauft. Ich kenne die von Dirk angesprochenen Leitlinien der DRV zur Begutachtung und kann sagen, die über chronisch entzündliche Darmerkrankungen ist in keiner Weise geeignet, eine Erwebsminderung objektiv und nachvollziehbar anhand von klar umrissenen Kriterien festzustellen. Sie ist ein Armutszeugnis und wird wohl auch nicht herangezogen. Aber sie sollte als Alibimäntelchen dienen. Es gibt keine Anleitung zur Verwendung und keine Beispiele. Sie dient nur der Verwirrung, insbesondere durch die Verwendung von Begriffen, die immer wieder variiert werden, nicht ineinander überführt werden können. Und ich weiß, wovon ich rede. Habe das Teil mal auseinander genommen. Schade hat in Beispielen gut verdeutlicht, wie es mit GdB und Rente bestellt ist. LG Neptun
dirkam 21.09.2007 | 18:36
Ich habe diese Hinweise natürlich nur für meine Sache(n) durchgesehen. Diese Dinger, die wie Sie sagen auch noch "nicht gut" sind, werden ja nicht einmal eingehalten. Man sollte dem ganzen Vorgang nicht unkritisch gegenüberstehen.
Nachtragam 22.09.2007 | 15:27
Guten Tag, habe selbst einen GdB von 100 mit Merkzeichen aG,G,RF und B,was eine ständige begleitung erforderlich macht,sowie die Pflegestufe 2 und bekomme "nur" eine sog. Arbeitsmarktrente. Lt. DRV ist man der Meinung,dass ich noch 3-6 Stunden am Tag arbeiten Könnte.
Frührentneram 23.09.2007 | 02:22
Na und ? Seien Sie doch froh, wenn Sie noch arbeiten können !
merkeram 23.09.2007 | 05:31
Du nix Frührentner Du Zyniker und Schönredner
Nachtragam 23.09.2007 | 10:21
@Frührentner, wohl nichts kapiert? Es geht nichts mit arbeiten,brauch sogar Hilfe,um auf die Toilette zu gehen,beim anziehen usw.,bin also vollständig auf fremde Hilfe angewiesen und das rund um die Uhr. Wie kommen die von der DRV,ohne ein Gutachten zu machen zu diesem Ergebnis??? Das ist schon seltsam,oder? mit meinem Beitrag wollte ich die Widersinnigkeit bei der Rentegewährung deutlich machen.
Nachtragam 23.09.2007 | 16:00
Danke Tipp, meine Zeitrente läuft noch bis Ende nächsten Jahres. Sollte ich nach meinem Antrag auf Weitergewährung der EMR einen negativen Bescheid bekommen,werde ich das auch tun. Meine Erkrankung ist eine schwere Lungenerkrankung mit einer Restfunktion von 15%,mit ständiger schwerster Atemnot,schon in Ruhe.Wie ich da arbeiten soll,wenn schon das Luftholen eine riesige Anstrengung ist....,ganz zuschweigen vom täglichen Überleben. Aber halt,vielleicht ist das Nichtüberleben ja gewollt von der DRV????
Tippam 23.09.2007 | 13:58
Wenn Sie sich ungerecht beurteilt FÜHLEN, können Sie Widerspruch einlegen und ggf. sogar Klagen. Und wenn Sie wirklich so stark eingeschränkt sein sollten, wird man Ihrem Widerspruch bestimmt sofort stattgeben.
Antoniusam 23.09.2007 | 18:29
Hallo "Nachtrag" ! Das kann nur ein Versehen seitens der DRV gewesen sein. Niemand dort hat ein PERSÖNLICHES Interesse daran, Ihnen Ihre rechtmässig zustehende (Dauer)-Rente zu verweigern. Vielleicht sollten Sie sich mal mit einem Sozialverband wie z.B. dem SoVD oder dem VDK in Verbindung setzen. (www.sovd.de bzw. www.vdk.de) Alles Gute !
Nachtragam 24.09.2007 | 11:42
@Antonius und @ RE RE RE danke für die hilfreichen und aufbauenden Worte, werde mir auch gleich die Verlinkung ansehen VG Nachtrag
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