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Experten-Antwort

EM Rente und Selfpublishing

von Berta B.25.08.2017 | 12:00
446 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bekomme die volle unbefristete EM Rente. Kann ich als Freiberufler rentenunschädlich ein Buch im Selfpublishing veröffentlichen, um mir etwas dazu zu verdienen? Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus? Wie würde überprüft/ eingeschätzt werden, das ich die 3 Stunden als Freiberufler nicht überschreite? Gibt es Erfahrungen zu dem Thema, oder feste Regeln, die ich bisher nicht gefunden habe? Vielen Dank im Vorraus für die Antworten, Berta B.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2017 | 12:41

Hallo Berta B.,

wenn Sie Einnahmen erzielen, die Sie als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" versteuern müssen (und das wäre bei einem Gewinn aus einer freiberuflichen Tätigkeit der Fall), dann handelt es sich um Hinzuverdienst zur EM-Rente. Dieser ist bei einer vollen EM-Rente bis 6300 Euro pro Jahr anrechnungsfrei - darüber hinausgehende Beträge werden zu 40 % angerechnet. Sie müssen diese Einkünfte auf jedem Fall Ihrem RV-Träger mitteilen. Dass dann auch der Anspruch an sich hinterfragt wird, halte ich für eher unwahrscheinlich (ausschließen kann man es aber nicht). Um die Rente zu entziehen, müsste Ihr RV-Träger den Nachweis erbringen, dass Sie aufgrund einer gesundheitlichen Besserung nunmehr mind. 3 Stunden am Tag in einer arbeitsmarktüblichen Tätigkeit arbeiten könnten. Sollte sich an Ihrem Gesundheitszustand nichts geändert haben, wird davon eher nicht auszugehen sein.

2 Antworten

Schadeam 25.08.2017 | 12:25
Denken Sie doch selbst nach! Wie sollte es möglich sein die Arbeit eines Schriftstellers zeitlich einzuordnen und zu prüfen. Der eine schreibt in wenigen Stunden ein tolles Werk, der andere müht sich monatelang vergebens. Hier kann man lediglich den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit für die Einkommensanrechnung heranziehen,
Berta B.am 25.08.2017 | 12:54
Vielen Dank für die raschen und ausführlichen Antworten!
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