Hallo Nicole 1976,
zu Fragen rund um das Steuerrecht muss ich Sie an Ihren Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein verweisen.
HINWEIS zum Rentenbezug:
Wir sind für Rentenbezüge im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Je später eine Rente beginnt, desto höher ist der zu versteuernde Anteil dieser Rente (also der Betrag, der beim Finanzamt als Besteuerungsgrundlage -quais als Renteneinkommen- angenommen wird). Dieser Betrag erhöht sich um 100% der zukünftigen Rentenanpassungen. Auch das sagt noch nichts über mgl. Steuerbelastungen aus. Fakt ist jedoch, dass je später eine Rente beginnt und je höher diese Rente ist, desto größer das Risiko evtl. Steuern zahlen zu müssen. Eine Steuerklassenänderung ändert hieran nichts, da direkt von der Rente (anders als zB beim Lohn) keine Steuern abgeführt werden. Das Risiko beim Finanzamt von Steuernachzahlungen betroffen zu sein ist also gegeben, hängt allerdings ganz entscheidend auch von weiteren Einkünften ab, von der Art der Veranlagung (alleine/gemeinsam mit Ehegatten) und von ggf. absetzbaren Sachverhalten ab. Und hier kann für qualifizierte Auskünfte nur ein Einkommensteuerfachmann helfen.