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EM-Rente und Studium

von Maria197211.01.2010 | 12:56
1336 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin EM-Rentnerin und würde gerne Sozialpäd. studieren. Voraussetzung dafür ist ein 12 wöchiges Vollzeitpraktikum. Muß ich dieses Praktikum der DRV mitteilen ? Darf ich überhaupt ein solches Praktikum machen ohne, daß es Schwierigkeiten bereitet ? Wer kann mir dazu was sagen ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Schade wird zugestimmt. Da es sich aber um eine Einzelfallentscheidung handelt, bei der es auch auf die Diagnosen ankommt, die der Gewährung der Erwerbsminderungsrente zugrunde liegen, sollte die Frage vorab mit dem Rentenversicherungsträger direkt abgeklärt werden.

5 Antworten

Schadeam 11.01.2010 | 17:17
Das sollten Sie im Einzelfall mir Ihrem RV Träger abklären! Generell ist es keinem EM Rentner verboten zu studieren. Wer aber ernsthaft (also nicht nur rein hobbymäßig) ein Studium betreibt, muss sich schon fragen lassen, ob er nicht auch leichte Arbeiten verrichten kann, also vielleicht gar nicht mehr erwerbsgemindert ist. Und bei einem Vollzeitpraktikum über 12 Wochen, lassen sich diese Fragen auch nicht von der Hand weisen.
Nix wissenam 12.01.2010 | 18:48
Was der Rentenversicherungsträger nicht weiß, macht ihn auch nicht heiß. Ich habe auch als EU-Rentner erfolgreich studiert, gegen den erklärten Willen des Rentenversicherungsträgers.
Wolfgangam 12.01.2010 | 21:10
...Verjährungsfristen schon rum ? Redaktion, bitte mal IP abgleichen und StAnw sensibilisieren ;-)) Eben, wer viel fragt ... Bei einem Praktikum könnten aber SV-Einkünfte zufließen - das kann Nachfragen auslösen, dann kann es kritisch werden. Gruß w.
Nix wissenam 13.01.2010 | 21:33
Sie machen sich lächerlich ob Ihrer unsubstantiierten Gesetzes- und Krankheitskenntnis. Ein Studium kann durchaus die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann und deshalb eine Maßnahme sein, die die DRV zu bezahlen hat.
Wolfgangam 14.01.2010 | 21:30
Hallo Nix wissen, wenn ich Ihnen zu nahe getreten bin, entschuldige ich mich dafür. Mein Eingangssatz war als scherzige Bemerkung deklariert - und das Ende lässt Deutungen in alle Richtungen zu ... also auch in den von Ihnen aufgeführten Zweck, die Erwerbsfähigkeit (wünschenswerterweise aus beider Sicht) wieder herzustellen; genau wie eben auch die 'Gefahr', schlafende Hunde zu wecken. Das muss jeder Betroffene in seinem Sinne mit sich selbst vorab bewerten. Gruß w.
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