Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente und Teilnahme an medizinischer Studie

von Katja07.05.2024 | 08:23
197 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin EM Rentnerin und nehme an einer med.Studie teil,weil ich unter anderem 2 Schlaganfälle hatte. Dafür werde ich engmaschig betreut, spritze mir 1x wöchtl. das Medikament, habe 1x pro Monat einen Termin, der mit 40€ Aufwandsentschädigung bezahlt wird. Ist das für EM Rentner erlaubt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja,

 

wie "lang und breit" bereits zutreffend geantwortet hat, ist die Aufwandsentschädigung nicht rentenschädigend. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Klaroam 07.05.2024 | 08:30
Eindeutig ja. Die Arbeitszeit liegt unter 3 Stunden täglich.
Vorher, nachher!am 07.05.2024 | 08:45
Interessant, dass Sie an der Studie teilnehmen und danach erst fragen, ob das bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente erlaubt ist. Umgekehrt würde es Sinn machen!
Klaroam 07.05.2024 | 08:52
Ich kenne kein Gesetz, dass das verbietet. Von vorsätzlicher Schädigung kann ja wohl keine Rede sein.
lang und breitam 07.05.2024 | 10:00
Da Sie ja nicht im Sinne einer 'auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit' mit der Aufwandsentschädigung (480 EUR/Jahr) Einkommen erzielen, wird die Teilnahme an der Studio nicht rentenschädlich sein. Selbst dann nicht, wenn Sie EIN Mal im Monat an einem Termin teilnehmen, der ggfs. länger als drei Stunden dauert. §43 SGB VI (Auszug): "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Um aber mit gutem Gewissen sich nicht weiter darüber Gedanken machen zu müssen, könnten Sie auch formlos Ihrer zuständigen DRV mit diesem online-Formular https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… das kurz mitteilen. Die Mitteilung landet direkt bei Ihrer Sachbearbeitung und wird dann digital 'abgelegt' (und Sie bekommen aber wohl keine Antwort, da Sie noch nicht einmal auch nur annähernd über einen erlaubten Hinzuverdienst 18.558,75 EUR brutto /Jahr kommen) Sie selbst erhalten eine 'Sendebestätigung', die Sie sich als PDF-Datei abspeichern können. Damit hätten Sie auch einen Beleg, dass Sie ja alles mitgeteilt haben.
Nachher, vorheram 07.05.2024 | 12:24
Ein außerordentlich wertvoller und wertschätzender Kommentar, immer weiter so. Ohne Sie wäre die Welt ärmer.
Vorher, nachher!am 07.05.2024 | 13:05
Tja, die Wahrheit ist eben nicht immer angenehm!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026