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Experten-Antwort

Em Rente und Teilzeitarbeit

von Jenny04.02.2011 | 14:22
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann (55 Jahre) ist seit seinem Herzinfarkt im März letzten Jahres zu 60% schwerbehindert. Er bezieht zu Zeit noch Krankengeld und nun steht die Entscheidung an, ob er eine voll Erwerbsminderungsrente beantragen soll oder versuchen soll einen Habltagjob zu bekommen und eine Rente wg teilweiser Erwerbsminderung beantragt. Ob er einen Halbtagsjob überhaupt schafft, wissen wir allerdings gar nicht. Meine Frage ist, ob es überhaupt einen Unterschied in der Höhe der späteren Altersrente macht, denn die Zeit von 55-60 Jahre wird bei einer voll EM Rente ja als Zurechnungszeit gerechnet, d.h. es wird so getan, als ob er gearbeitet hätte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2011 | 12:37

Dem Beitrag von -_- wird zugestimmt. Es sollte ein Rentenantrag gestellt werden, damit man Gewissheit hat , ob ein Anspruch auf eine Rente wegen voller/teilweiser Erwerbsminderung besteht. Erst wenn diese Entscheidung vorliegt, kann alles weitere in einer Auskunfts- und Beratungsstelle besprochen werden.

2 Antworten

Schadeam 04.02.2011 | 15:32
Er soll die Rente beantragen, im Rentenverfahren entscheidet sich ob er die volle, die teilweise oder gar keine EM Rente bekommt. Sobald über den Rentenantrag entschieden ist, kann er (falls es nicht die volle Rente gibt) immer noch beim bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber eine entsprechende Arbeit suchen, oder hat ggfls. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn das Krankengeld abgelaufen ist. Von den Chance will ich nicht reden, weder denen des Rentenverfahrens noch denen als 55 jähriger, momentan arbeitsunfähiger Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt.
-_-am 04.02.2011 | 21:21
:P Beantragen können Sie nur "Rente wegen Erwerbsminderung". Ob es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird oder eine wegen voller Erwerbsminderung, richtet sich nach der Beurteilung des zeitlichen Leistungsvermögens durch den medizinischen Sachverständigen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… In den meisten Fällen wird die Regelaltersrente nicht höher als die vorherige Rente wegen voller Erwerbsminderung. Jedenfalls dürfte es sich vor dieser Perspektive nicht lohnen, nur aus der Erwartung einer höheren Altersrente, möglicherweise zu Lasten der Restgesundheit, eine Beschäftigung auszuüben. Stellen Sie den Rentenantrag. Terminbuchung online unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… Anschriften der Auskunfts- und Beratungsstellen und deren Telefonnummer nach Eingabe Ihrer Postleitzahl unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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