:P Beantragen können Sie nur "Rente wegen Erwerbsminderung". Ob es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird oder eine wegen voller Erwerbsminderung, richtet sich nach der Beurteilung des zeitlichen Leistungsvermögens durch den medizinischen Sachverständigen.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__43.html
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
In den meisten Fällen wird die Regelaltersrente nicht höher als die vorherige Rente wegen voller Erwerbsminderung. Jedenfalls dürfte es sich vor dieser Perspektive nicht lohnen, nur aus der Erwartung einer höheren Altersrente, möglicherweise zu Lasten der Restgesundheit, eine Beschäftigung auszuüben.
Stellen Sie den Rentenantrag. Terminbuchung online unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
Anschriften der Auskunfts- und Beratungsstellen und deren Telefonnummer nach Eingabe Ihrer Postleitzahl unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…