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Experten-Antwort

EM-Rente und türkische Rente gleichzeitig

von genesis26.03.2020 | 18:21
741 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich will einen Antrag zur EM-Rente stellen. Derzeit beziehe ich türkische Rente und diesen soll man im Antrag angeben. Geht beides gleichzeitig? (Angenommen der Antrag zur EM-Rente wird freigegeben) Was genau wird denn geprüft im Rahmen der Antragstellung? Muss hierfür eine Mitteilung an die türkische Rente gehen? Danke! genesis

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.03.2020 | 10:00

Hallo genesis,

ja, Sie können grundsätzlich beide Renten erhalten.

Bezüglich Ihrer Mitteilungspflichten gegenüber dem türkischen Rentenversicherungsträger, fragen Sie bitte direkt dort nach.

Experten-Antwortam 11.05.2020 | 15:04

Hallo Genesis,

wenn Sie deutsche Rente beantragen und auch Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt haben, gilt der deutsche Antrag auch als Antrag auf die ausländische Rente, sofern mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel mit der Türkei.

Das Rentenverfahren im Ausland wird dann automatisch von der deutschen Verbindungsstelle für diesen Staat (für die Türkei ist dies die DRV Bund, die DRV Knappschaft Bahn See oder die DRV Nordbayern) mit den entsprechenden Formularen eingeleitet. Das bedeutet, für die Beantragung der türkischen Rente müssen Sie nicht in die Türkei reisen. Dies ist von Deutschland aus - über die oben genannte Verbindungsstelle - möglich.

Der zuständige deutsche Rentenversicherungsträger und der türkische Rentenversicherungsträger informieren sich auch gegenseitig über relevante Sachverhalte wie zum Beispiel Anschriftenänderungen.

Für konkrete Fragen in Ihrer Rentenangelegenheit wenden Sie sich am Besten an die für Sie zuständige Verbindungsstelle.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 26.03.2020 | 18:48
Was Sie der türkischen Rentenversicherung mitteilen müssem, müssen Sie zunächst mal dort und nicht bei der DRV erfragen. Grundsätzlich zahlt jedes Land seine Rente wenn man in mehreren Ländern gearbeitet hat. Für die Zeiten in D erhalten Sie Rente aus D, für Zeiten in TR eine türkische Rente. PS: mein Europarekordler ist ein slowenischer EU Bürger der in 7 EU Staaten gearbeitet hat - der bekommt 7 Renten.
genesisam 11.05.2020 | 11:45
Hallo, ich habe erfahren, dass bei Antragstellung angeblich die DRV sich bereits mit dem türkischen Rententräger in Verbindung setzt. Stimmt das? Ich hab jedoch keine Ahnung was genau da mitgeteilt wird und ob ich da zusätzlich noch etwas tun muss? Mfg genesis
Anonymam 11.05.2020 | 21:34
Genesis, ich könnte ihnen konkret sagen was mitgeteilt wird, aber ich tue es bewusst nicht. Nicht peesönlich nehmen, aber leider meinen unsere türkischen Mitbürger immer Angaben nach Geschmack zu machen. Wenn es nachteilig ist, antworte ich mit Nein und wenn nicht mit ja. Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert. Wir sind eine Behörde und sie haben die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Und merken sie sich, wenn wir wollen und ebenso die SGK kriegen alle Infos die sie brauchen. Um ihre Seele wenigstens ein bisschen zu beruhigen: Sollten sie neben der türkischen Rente in Deutschland keiner Beschäftigung oder Selbständigkeit nachgegangen sein bzw. Sozialleistungen bezogen haben, dazu zählt auch Wohngeld, Pflegeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosebhilfe etc. haben sie nichts zu befürchten. Und kein aber jetzt beim Lesen. Es gibt kein Aber. Ihrer Krankenkasse müssen sie auf jeden Fall auch informieren. Die türkische Rente ist ab Beginn der Rente beitragspflichtig. Aber die Krankenkassen sind in der Regel klüger wie die Rentenversicherung. Die Glauben in der Regel nicht das Nein pauschall. Nach Jahren kann daher eine böse Überraschung kommen. Und nein, ich bin kein Rassist. Bin selbst reinrassig ausländischer Abstammung.
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