Hallo genesis,
ja, Sie können grundsätzlich beide Renten erhalten.
Bezüglich Ihrer Mitteilungspflichten gegenüber dem türkischen Rentenversicherungsträger, fragen Sie bitte direkt dort nach.
Hallo Genesis,
wenn Sie deutsche Rente beantragen und auch Versicherungszeiten im Ausland zurückgelegt haben, gilt der deutsche Antrag auch als Antrag auf die ausländische Rente, sofern mit dem betreffenden Staat ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zum Beispiel mit der Türkei.
Das Rentenverfahren im Ausland wird dann automatisch von der deutschen Verbindungsstelle für diesen Staat (für die Türkei ist dies die DRV Bund, die DRV Knappschaft Bahn See oder die DRV Nordbayern) mit den entsprechenden Formularen eingeleitet. Das bedeutet, für die Beantragung der türkischen Rente müssen Sie nicht in die Türkei reisen. Dies ist von Deutschland aus - über die oben genannte Verbindungsstelle - möglich.
Der zuständige deutsche Rentenversicherungsträger und der türkische Rentenversicherungsträger informieren sich auch gegenseitig über relevante Sachverhalte wie zum Beispiel Anschriftenänderungen.
Für konkrete Fragen in Ihrer Rentenangelegenheit wenden Sie sich am Besten an die für Sie zuständige Verbindungsstelle.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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