Beiträge werden bis zum Eintritt des Versicherungsfalles berücksichtigt. Sollte dieser derselbe sein, wie bei der Anerkennung der Verletztenrente, ändert sich die Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Jedoch ist der Grenzbetrag beim Zusammentreffen der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu prüfen.
Sie sollten die Entscheidung der Unfallversicherung und den eventuellen neuen Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten. Die genauen Berechnungsdaten können Sie dann aus dem neuen Bescheid ersehen und eventuell noch bestehende Fragen direkt mit Ihrem Sachbearbeiter abklären.