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EM Rente und Verletztenrente

von Gerd17.04.2007 | 10:21
2382 Ansichten
6 Antworten
Hallo und guten Morgen! Ich erhalte seit Juli 2003 eine volle EM Rente in Höhe von 1415€. Zurzeit läüft ein Antrag auf Anerkennung einer BK. Falls dieser Antrag positiv für mich entschieden würde und ich,mal angenommen eine MdE von 100% zuerkannt bekäme,wie würde eine Rentenberechnung aussehen bei einen JAV von ca. 29500 €.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 17.04.2007 | 10:57

Bei einem Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die auf diese Rente anzurechnen ist, kann man allgemein Folgendes sagen: es gelten bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgebend war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung den daraus errechneten Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert.

Sobald die Unfallversicherung ihre Entscheidung mitgeteilt hat, werden Sie eine Nachricht Ihres Rentenversicherungsträgers erhalten, aus der Sie ggf. die genaue Berechnung entnehmen können.

Moderatoren-Antwortam 19.04.2007 | 13:46

Zuzahlungen, die Sie für Medikamente, KG etc. zu leisten haben, betreffen den Bereich Ihrer Krankenversicherung und haben nichts mit dem Zusammentreffen von Sozialleistungen zu tun.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

4 Antworten

Michael1971am 17.04.2007 | 12:50
Grenzbetrag: JAV*0,7/12=1720,83 EUR BVG Grundrente MdE>90: 621 EUR BG-Rente: 2/3JAV/12=1638,89 EUR Ohne knappschaftliche Besonderheiten und ohne BK nach den Nummern 4101, 4102 oder 4111 ergäbe sich eine Rentenkürzung um 712,06 EUR. 1720,83-(1638,89-621+1415)=Ruhensbetrag
Gerdam 17.04.2007 | 16:30
Ein Dank für die schnellen Antworten! Ich habe aber noch etwas auf dem Herzen. Mein letzter Arbeitstag war im August 2000, habe von da an Lohnvorzahlung bzw. Krankengeld und eine zeitlang eine BU Rente erhalten,bevor mir die EM Rente zugestanden wurde. Mal angenommen,mir würde rückwirkend zum August 2000 eine Verletztenrente zugestanden,was wäre mit den Zahlungen von Krankengeld und Arbeitslosengeld,müssten diese zurück erstattet werden und was ist mit den Zuzahlungen,die ich für Medikamente, KG,Krankenhausaufenthalte usw. Anteilsmässig bezahlen musste? Ich weiss, ich verlange ein bisschen viel,aber es wäre mir wichtig,Antworten darauf zuerhalten.
Heinericham 19.04.2007 | 08:35
Hallo, die Versicherungsträger klären untereinander die Erstattung von geleisteten Sozialleistungen. Die Nachzahlung der UV-Rente würde dann entsprechend niedriger ausfallen, da Sie ja bereits von einem anderen Sozialleistungsträger Leistungen erhalten haben. Sie bekommen von der BG darüber eine Mitteilung, wer wieviel bekommt und was Ihnen als Nachzahlung noch bleibt. Da die anderen Sozialleistungsträger zu dem damaligen Zeitpunkt zurecht gezahlt haben würden diese von Ihnen direkt keine Leistungen zurückfodern, auch wenn die UV-Rente niedriger als deren damalige Leistung sein sollte. MfG
Gerdam 19.04.2007 | 09:43
Vielen Dank Heinerich für die schnelle Anwort. Haben Sie eventuell auch für den zweiten Teil meiner Fragestellung,hinsichtlich der geleisteten Zuzahlungen, die sich auf diese Erkrankung wenn sie denn als BK anerkannt würde ,eine Anwort bzw. Erfahrungswerte.
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