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Experten-Antwort

EM Rente und Vollrente auf EM

von Schmidt Jürgen14.12.2015 | 12:04
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3 Antworten

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Hallo allerseits, ich habe einen GdB von 100%. Seit 5/2013 bekomme ich die EM. Mittlerweile im Juli 2015 verlängert. Ich habe dann Vollrente auf EM gestellt. Nach einigen Wochen Wartezeit wurde mir auf Anfrage mitgeteilt,saß ich weiterhin ""nur""EM erhalten werde .Der "alte"ärztliche von 2013 ,dann datiert mit 28.8.15 wurde von RVA ZU rate gezogen,also kein neuer Befund vom Arzt herangezogen!!! Ich habe dann wieder einen Rentenantrag gestellt. Es sollte auch ein neuer Befund meines Arztes herangezogen werden! Dieses wurde auch alles schriftlich festgehalten! Letzten Freitag kam dann wieder die Ablehnung meines Antrages. Es waren alle Krankheiten aufgezählt und wieder mit ärztlichem Befund von 2013 mit dem Datum vom 20.8.15. Mein Arzt hat mir schon bestätigt,saß die RVA sich ""nicht"" wegen eines neues Befundes in derPraxis gemeldet!!! Ich persönlich komme mir richtig vera.......vor. Bin mittlerweile 41 Jahre in Arbeit und finde es eigenartig wie die RVA mit mir umgeht. MfG Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Schmidt,

bitte wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Ohne Kenntnis der Einzelheiten können wir Ihnen hier im Forum leider nicht helfen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nahlaam 14.12.2015 | 12:17
Hallo Jürgen, ich kann hier nicht wirklich eine Frage erkennen. Sie erhalten Erwerbsminderungsrente? Voll oder Teil? Was meinen Sie damit Sie haben "dann auf EM gestellt". Und dann wieder einen Rentenantrag gestellt??? Bei einer Ablehnung geht man doch normalerweise in den Widerspruch?!? Wenn Sie bereits 41 Jahre in Arbeit sind, wollen Sie dann in vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte? Also was wollten Sie erreichen? LG
W*lfgangam 14.12.2015 | 18:56
Hallo Schmidt Jürgen, wenn es um den Abschlag bei der EM-Rente geht, den werden Sie durch den GdB/100 auch nicht mehr los - der bleibt auch in einer späteren Altersrente erhalten. Wie die Vorredner schrieben, Ihre Angaben sind zu dünn, um daraus eine bessere Antwort abzuleiten - Beratungsstelle aufsuchen, oder Frage präzise ergänzen. Gruß w.
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