Hallo Fragender EM-Rentner,
wir bitten um Verständnis, dass an dieser Stelle eine genaue Berechnung von Einkommen auf eine Erwerbsminderungsrente nicht vorgenommen werden kann.
Grundsätzlich gelten aber der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbetrieb und aus selbständiger Arbeit, vergleichbare Einkommen und bestimmte Sozialleistungen als Hinzuverdienst.
Wie schon gestern angemerkt:
Die zuständige Sachbearbeitung wird Ihnen im konkreten Fall eine genaue Berechnung erstellen; um unangenehme Situationen für beide Seiten zu vermeiden, raten wir immer dazu, erzieltes Einkommen anzugeben und prüfen zu lassen, ob eine Einkommensanrechnung vorzunehmen ist.
Wir verweisen an dieser Stelle explizit auf Ihre Mitwirkungspflicht und den Hinweis in Ihrem Rentenbescheid, dass Einkünfte anzugeben sind.
Bei einem reinen Privatverkauf, wie gestern von Ihnen ausdrücklich erwähnt, wird eine Einkommensprüfung ins Leere gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung