Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente und Waldverkauf

von Fragenden EM-Rentner19.03.2026 | 17:42
208 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine nochmalige Nachfrage zu meiner Frage von heute Vormittag. Wie wird das Betriebsvermögen aus einem Gewerbebetrieb nach Verkauf von Wald auf die EM-Rente angerechnet. Bitte genauen Rechenweg. Vielen Damk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender EM-Rentner,

 

wir bitten um Verständnis, dass an dieser Stelle eine genaue Berechnung von Einkommen auf eine Erwerbsminderungsrente nicht vorgenommen werden kann. 

Grundsätzlich gelten aber der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbetrieb und aus selbständiger Arbeit, vergleichbare Einkommen und bestimmte Sozialleistungen als Hinzuverdienst.

Wie schon gestern angemerkt:

Die zuständige Sachbearbeitung wird Ihnen im konkreten Fall eine genaue Berechnung erstellen; um unangenehme Situationen für beide Seiten zu vermeiden, raten wir immer dazu, erzieltes Einkommen anzugeben und prüfen zu lassen, ob eine Einkommensanrechnung vorzunehmen ist. 

Wir verweisen an dieser Stelle explizit auf Ihre Mitwirkungspflicht und den Hinweis in Ihrem Rentenbescheid, dass Einkünfte anzugeben sind. 

Bei einem reinen Privatverkauf, wie gestern von Ihnen ausdrücklich erwähnt, wird eine Einkommensprüfung ins Leere gehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Echt jetzt?am 19.03.2026 | 17:55
Hier wird Ihnen niemand etwas vorrechnen in einem anonymen, öffentlichen Forum. Sie haben die einzig sinnvolle Antwort der "DRV-Experten" bereits erhalten, Zitat: "Um sämtliche Zweifel zu beseitigen, empfiehlt sich in solch individuellen Fällen aber immer die Prüfung durch die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers." Was haben Sie daran nicht verstanden? Wenden Sie sich an Ihre zuständige DRV-Sachbearbeitung!
Du meine Güteam 19.03.2026 | 21:06
Falsches Forum.
Unmöglich!am 19.03.2026 | 21:13
Bitte genauen Rechenweg? Was glauben Sie eigentlich wer Sie sind🤦‍♂️?
Pegasusam 23.03.2026 | 08:58
Aus den rechtlichen Arbeitsanweisungen: "Veräußerungsgewinne sind als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn sie steuerrechtlich den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit zugeordnet werden. Es ist dabei unbeachtlich, ob der Veräußerungsgewinn tatsächlich geflossen ist oder fiktiv ermittelt wurde. Bleiben Teile eines Veräußerungsgewinns steuerfrei (Steuerfreibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), mindern diese den als Hinzuverdienst zu berücksichtigenden Veräußerungsgewinn. Als Hinzuverdienst ist der Betrag zu berücksichtigen, der im Einkommensteuerbescheid als Summe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb festgestellt wurde. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Freibetrag eigens ausgewiesen ist oder nicht." Da der anzurechnende Betrag einem Jahr (nämlich dem entsprechenden Steuerjahr) zugeordnet werden kann, wird er der entsprechenden Jahreshinzuverdienstgrenze gegenübergestellt. Liegt er drüber, wird die Rente in diesem Jahr entsprechend gekürzt, liegt er drunter, passiert nichts.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026