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Experten-Antwort

EM Rente und Witwenrente

von Alexandra30.06.2023 | 11:27
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, der Mann einer Freundin von mir wird einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen in drei Wochen. Er ist leider sehr krank. Ich unterstütze sie gerade etwas. Wie wäre das Procedere, wenn das Schlimmste eintrifft und der Antrag noch bearbeitet wird. Soweit ich herausgefunden habe, hätte meine Freundin Anspruch auf Witwenrente, die sich auf Basis der ggf. EM-Rente berechnet und nicht der Altersrente. Ihr Mann ist erst Mitte 40.. Und wie ist es dann später als Rentnerin. Bleibt die Witwenrente dann in Höhe der anteiligen EM Rente oder ist dann die Altersrente ihres Mannes die Basis für die Witwenrente. Wir hoffen alle, dass es noch gut ausgeht. Aber ich will ihr zumindest ein paar Sorgen abnehmen. Dankeschön. Lg Alex

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandra, 

eine Witwenrente wird, wenn der Verstorbene die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat,  wie eine Erwerbsminderungsrente berechnet - vereinfacht gesagt. So wird auch eine sog. Zurechnungszeit ermittelt,  wie auch schon Beschläge beschrieben hat. 

 

Die Witwenrente kann als kleine oder große Witwenrente gezahlt werden. Wenn Ihre Freundin das 46. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (derzeitige Altersgrenze für Witwen und Witwer), nicht erwerbsgemindert ist oder keine Kinder unter 18 erzieht, hat sie für 24 Monate Anspruch auf die kleine Witwenrente. Bei Kindererziehung oder Erwerbsminderung wird die große Witwenrente solange geazhlt, wie Kinder erzogen werden oder die Erwerbsminderung vorliegt. Mit Vollendung des maßgebenden Lebensalters besteht der Anspruch unbefristet (es sei denn, sie heiratet wieder). Die Höhe der  Rente ändert sich nicht dadurch, dass sie später selber Rente bezieht. 

Auf die Rente wird eigenes Einkommen (also z.B. auch die eigene Rente) angerechnet, wenn die maßgeblichen Freibeträge überschritten werden. 

 

Mehr Informationen können Sie auch der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" entnehmen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

 

Mit vielen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

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2 Antworten

Beschlägeam 30.06.2023 | 11:44
Hallo Alexandra, wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde und der Mann während des laufenden Verfahrens versterben sollte, hätte Ihre Freundin als Ehefrau einen Anspruch auf Auszahlung der Erwerbsminderungsrente bis zum Todestag als sogenannte Sonderrechtsnachfolgerin. Natürlich nur sofern die DRV feststellt, dass eine Erwerbsminderung vorliegt. Im Anschluss sollte Sie einen Antrag auf Witwenrente stellen. Diese würde auf Grundlage der Erwerbsminderungsrente berechnet werden. Dies ist allerdings positiv, da hier noch eine sogenannte Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze die Rente erhöht, statt, dass nur die bisher erwirtschafteten Entgeltpunkte bewertet werden. Wenn Ihre Freundin selbst noch unter 47 ist, hätte sie nur Anspruch auf eine kleine Witwenrente für 24 Monate. Die Kleine Witwenrente beträgt 25% der Erwebsminderungsrente. Diese soll lediglich eine Unterhaltsersatzfunktion darstellen, bis ihre Freundin ihr Leben den neuen Umständen angepasst hat. Wenn Ihre Freundin Kinder unter 18 erzieht oder über 47 Jahre alt ist, hat sie Anspruch auf eine große Witwenrente, die nicht befristet ist, sofern sie nicht erneut heiratet. Die große Witwenrente beträgt 55% der Erwerbsminderungsrente. In den ersten 3 Monaten nach dem Todestag (sog. Sterbevierteljahr) beträgt die Witwenrente 100%, es wird dann auch kein Einkommen angerechnet. Die Höhe der Witwenrente würde, solange sie gezahlt wird, auf Basis der Erwerbsminderungsrente berechnet. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn jemand verstirbt, bevor die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Das alles natürlich nur, sofern die grunsätzlichen Voraussetzungen für eine Witwenrente gegeben sind.
KSCam 30.06.2023 | 14:50
Letztlich ist es auf Dauer (wenn er demnächst sterben sollte) für die Witwenrente vollkommen egal ob vorher noch ein EM Rentenantrag gestellt wird oder nicht. Diese Sorgen brauchen Sie und Ihre Freundin sich nicht machen.
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