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Experten-Antwort

EM Rente Urlaubsabgeltung

von Tusnelda25.01.2022 | 18:17
107 Ansichten
4 Antworten
Ich bin seit 31.07.2020 krankgeschrieben. Im Januar 22 erhalte ich nun rückwirkend zum 01.10.2021 eine befristete EM Rente für 3 Jahre. Mein Arbeitsverhältnis ruht nun?! Ich habe noch Urlaub von 2020 und 2021 zu bekommen, den ich ja bisher nicht nehmen konnte. Kann ich diese Urlaubsabgeltung gegenüber meinem Arbeitgeber geltend machen? Der Urlaubsanspruch aus 2020 würde wohl am 31.01.2022 verfallen soweit mir bekannt. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2022 | 10:07

Hallo Tusnelda,

ich muss hier leider -wie bereits von Vorschreibern angedeutet- an den Arbeitgeber verweisen.

Auskünfte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind in diesem Rentenforum leider nicht möglich

3 Antworten

KSCam 25.01.2022 | 18:30
Warum stellen Sie diese rein arbeitsrechtliche Frage hier im Forum und nicht bei Ihrer Personalabteilung? Wir kennen doch weder Ihren Arbeits- noch Ihren Tarifvertrag. Da gibts eigentlich nur eines: gleich morgen früh dort anrufen........
Siehe hieram 25.01.2022 | 19:42
Ergänzend zum Hinweis von KSC, dass es sich hierbei um Arbeitsrecht handelt und dies also mit dem Arbeitgeber geklärt werden sollte, hier ein Link zum Thema Arbeitsrecht: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html… Achten Sie darauf, dass die Ansprüche aus Vorjahren, die ja auch aktuell nicht genommen werden können aber auch nicht ausbezahlt werden dürfen, nur nicht verfallen, wenn Sie die Übertragung ins Folgejahr beantragen. 'Automatisch' würde das sonst nur passieren, wenn es im Tarifvertrag entsprechend geregelt ist. Und Urlaubsentgelt ist etwas anderes als Urlaubsgeld. Wenn Ihnen also vertraglich geregeltes Urlaubs'geld' zusteht, dann muss dies zu den ansonsten üblichen (vereinbarten) Terminen ausbezahlt werden.
Aloisam 25.01.2022 | 19:10
In der Regel besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung erst bei Beerdigung des Arbeitsverhältnisses,wenn Ihre Rente bspw. nicht mehr nur befristet gewährt würde.
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