Hallo, Wesermann,
wann der Vorgang abschließend bearbeitet sein wird, können wir nicht beantworten. Diese Information erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeitung.
Wenn ab dem etwaigen Rentenbeginn nun Leistungen von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter geleistet wurden sind diese im Rahmen eines Erstattungsanspruchs an die jeweiligen Träger für den entsprechenden Zeitraum durch die DRV allerdings nur bis zur Rentenhöhe zu erstatten. Die Träger geben der DRV bekannt, wie hoch die Leistungen (tagegenau) waren.
War das ALG also höher als die Rente, wird der erstattungsbetrag auf die Rentenhöhe begrenzt. Die Differenz kann die Agentur bzw. der Jobcenter nicht mehr von Ihnen einfordern.
Erst nach Abschluss der Berechnung des Erstattungsanspruchs kann dann der Berscheid erstellt werden und die restliche Rente (evtl. für Sie verbleibende Nachzahlung und laufende Rente) an Sie überwiesen werden.