Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente verlängerung

von Tülay15.02.2017 | 22:21
2021 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe eine befristete EM Rente. Gilt der Verlängerungsantrag als Neuantrag und wo ist das im SGB genau geregelt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Tülay,

der Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente ist kein Neuantrag. Es verbleibt im Falle einer Verlängerung beim ursprünglichen Rentenbeginn und damit bei der bisherigen Berechnung Ihrer Rente. Der Antwort von Andr*as schließen wir uns an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 15.02.2017 | 22:50
Was ist denn der Hintergrund Ihrer Frage? Fakt ist doch dass die Rente nur verlängert wird, wenn Sie das beantragen, ob Sie dies nun "Verlängerungsantrag" oder "Neuantrag" nennen oder sonstwie ist doch schurz piep egal. Und was nützt es Ihnen in der Praxis wenn Sie den Paragraphen kennen in dem geregelt ist, dass die Verlängerung beantragt werden muss? PS: die Rente wird verlängert oder auch nicht - an der Berechnung und der Rentenhöhe ändert sich gar nichts.
Tülayam 16.02.2017 | 07:48
Das wollte ich wissen. Da ja ab 2018 die EM Rente bis 65 hochgerechnet wird und nicht wie aktuell, bis 62 Jahre. Ob durch die evtl. Verlängerung, es wie ein Neuantrag gesehen wird, da ja es NEU überprüft wird.
Andr*asam 16.02.2017 | 01:09
§ 102 SGB VI Befristung und Tod "(2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn..." Was das jetzt für eine Relevanz haben sollte, erschließt sich mir aus der Fragestellung nicht.
taxmanam 16.02.2017 | 10:06
Bestandsrentner sind m.W. nicht von der geänderten Hochrechnung betroffen. Wie das bei Teilrenten aussieht, weiß ich nicht, befürchte aber, dass das da auch nicht gemacht wird. Die Kosten sind wohl zu hoch! Mittlerweile gibt es Rentner 1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse . ...
Werner Kohlam 16.02.2017 | 11:43
Genau so ist es. Man könnte dies auch Verarschung nennen, was da mit Bestandsrentnern gemacht wird. Die Kosten sind nicht zu hoch. Man findet nur keine Dummen, die das bezahlen.
Klaus S.am 16.02.2017 | 11:55
Woher soll auch das Geld für die jüngst beschlossene Anpassung der Ost an die Westrenten kommen? Das muß zunächst voll aus der DRV-Kasse finanziert werden. Die wollen sogar jetzt klammheimlich die jährliche Rentenanpassung zum 1.7.2017 heruntersetzen. Es soll jetzt nur noch ca. 1,5 % Rentenanpassung geben, statt der an sich gebotenen ca. 2,0 %. Und die davon Benachteiligten sind natürlich die Bestandsrentner, insbesondere die Westrentner.
W*lfgangam 16.02.2017 | 20:45
Hallo Hans Huber, Sie wissen, dass sich ein hoher Einkommenszuwachs auch auf eine höhere Rentenanpassung auswirkt? Sollte es zum Streik kommen, wäre es Ihre Pflicht, sich unter die 'Trillerpfeifen' zu mischen ...denken Sie dabei nur an Ihren Mehrwert bei der Rente. Wenn Sie natürlich für Null-Einkommenszuwachs sind, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Ihre Rente mal wieder eine Null-Runde aussitzen muss ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026