Guten Morgen Tülay,
der Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente ist kein Neuantrag. Es verbleibt im Falle einer Verlängerung beim ursprünglichen Rentenbeginn und damit bei der bisherigen Berechnung Ihrer Rente. Der Antwort von Andr*as schließen wir uns an.