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Experten-Antwort

EM Rente Verlängerung ohne Arzt

von Precht30.05.2023 | 11:19
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Mein Sohn 39 ist seit 2016 plötzlich schwer erkrankt, unbefristet Schwerbehindert GdB 80 Merkzeichen G,B. und Pflegegrad 2 seit 2017 und voll EM seit Anfang 2018. Damals musste er zu einer Begutachtung bei der Rentenversicherung in Berlin und wurde 3 Jahre befristet. Der Zeitpunkt der EM wurde auf den ersten Tag der Krankschreibung 2016 gelegt. Unterlagen waren damals ein Gutachten aus dem Institut für medizinische Immunologie der Charité, das Gutachten des Landesamtes für Gesundheit Berlin, denn für die Schwerbehinderung musste er auch persönlich begutachtet werden, sowie das Gutachten der Pflegeversicherung und die Hausärztin wurde angeschrieben. Ende 2020 erfolgte der Antrag auf Verlängerung. Beigelegt war wiederum eine medizinische Stellungnahme des selbigen Instituts der Charité, dass eine weitere Begutachtung in der Charité aus medizinischer Sicht nicht vertretbar ist und daher von der Charité abgelehnt wird, da der Schaden durch die Begutachtung den Nutzen nicht aufwiegt. Gleichzeitig wurde wieder die Hausärztin angeschrieben, die nur schrieb unverändert siehe ersten Bericht. Daraufhin wurde binnen 10 Tage die Rente um weitere 3 Jahre verlängert ohne weiteren Kontakt oder Nachfragen. Jetzt steht demnächst die nächste Verlängerung an weil 6 Jahre schon wieder rum sind. Das Problem was wir haben ist, die Hausärztin hat ihre Praxis überraschend aufgegeben. Jetzt stehen wir wenige Monate vor dem Antrag auf Verlängerung ohne Arzt da. Neue Hausärzte finden ist fast nicht möglich. Wörtlich wurden wir bereits mit dem Hinweis abgelehnt, so einen langwierigen Fall kann er nicht machen und aufarbeiten für 20€ von der Rentenversicherung, da werden sie auch keinen anderen finden. Er meinte wohl die Vergütung die er bekommen würde für die Stellungnahme. Was passiert wenn wir eine Verlängerung ohne Arzt beantragen? Die Charité ist immer noch der gleichen Meinung und lehnt eine Begutachtung zum aktuellen Zustand ab. Aus ihrer Sicht sagt die erste Begutachtung alles notwendige aus. Ich bin ein bisschen ratlos was ich tun soll. Wir haben die „alten“ Unterlagen die seine Erkrankung in Diagnosen bestätigen wie bei der ersten Verlängerung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Precht,

bitte schildern Sie im Antrag auf Weitergewährung den Sachverhalt genauso, wie Sie es hier im Forum gemacht haben. Falls Sie noch Gutachten aus der Zeit nach der letzten Verlängerung haben sollten, fügen Sie diese dem Antrag bei. Der Rentenversicherungsträger wird anschließend alles Weitere veranlassen, falls die bisherigen Gutachten nicht ausreichend sein sollten.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Versucham 30.05.2023 | 11:58
Durch wen wird Ihr Sohn denn aktuell behandelt? Er braucht doch sicher Medikamente und so. Alle Ärzte, die in der letzten Zeit mit seiner Behandlung zu tun hatten, sollten für eine mögliche Anforderung von Befundberichten angegeben werden. Sollte eine Überprüfung der Pflegestufe stattgefunden haben, können Sie diesen Bericht ja gleich beifügen. Und unter Hinweis auf die Einschätzung der Charité können Sie ja angeben, dass eine Begutachtung nur bei ihrem Sohn zu Hause erfolgen kann. Oder die Charité schreibt gleich in die Stellungnahme, dass sich nicht geändert hat.
Abschlägeam 30.05.2023 | 12:01
Hallo Precht, auch wenn ich medizinisch nicht wirklich bewandert bin... eine Immunerkrankung ohne ärztliche Behandlung? Was ja nicht unbedingt nur auf eine Hausarztpraxis begrenzt ist, sondern auch ein Facharzt sein könnte... 'Irgendwas' werden Sie da also schon finden, was 'neuer' ist als die alten Befunde. Sofern Sie keine Patientenakte bekommen von der 'aufgegebenen' Praxis, könnten Sie z.B. bei der Krankenkasse für den Zeitraum auch 'Patientenquittungen' anfordern. Da steht dann zwar auch jede einzelne Apothekenrechnung mit drin, aber das schadet ja nicht. Hilfreich könnten auch die regelmäßig notwendigen Begutachtungen eines Pflegedienstes im Rahmen der Pflegekassenleistungen sein. Und es gibt auch noch das DRV-Formular R0215 Selbsteinschätzungsbogen, in dem man mit eigenen Worten die Einschränkungen formulieren kann. Sammeln Sie also derartige Dinge zusammen und reichen Sie diese mit dem Antrag ein. Sollte die DRV dann noch weitere Unterlagen benötigen oder auch doch auch eine zusätzliche Begutachtung notwendig werden, wird sie sich melden. Viel Erfolg und alles Gute!
Claus Mülleram 31.05.2023 | 00:15
Erstaunliche Frage - in Gesundheitsfragen ist doch primär ein zugelassener Arzt / Krankenhaus zu konsultieren - die dann auch von der GKV bezahlt werden. Solange Sie ihren handlungsunfähigen Sohn nicht primär von Quacksalbern, Pillendrehern und Schamanen behandeln lassen, ist doch alles in Ordnung. So etwas experimentelles und eigenmächtiges, machen Sie doch sicher nicht? Wenn Sie zugelassene gesetzliche ärztliche Hilfe nicht in Anspruch nehmen, gleichwohl aber die Rentenversicherung in Anspruch nehmen wollen, dann sollten Sie sich alsbald um eine "Lebensbescheinigung", sowie private Versicherungen, bemühen. Dies ist mein gutgemeinter, persönlicher Rat, als einfacher Leser.
Prechtam 31.05.2023 | 10:49
Vielen Dank für die Antworten. Es besteht hier offenbar eine gewisse Fehlannahme bei einigen Menschen über den aktuellen Stand der Medizin. Es gibt keine Behandlung. Wer an einem Immundefekt leidet wird nicht behandelt. Man kann weder das Immunsystem ersetzen, noch ändern oder wieder reparieren. Wenn Infekte auftreten wird mit Antibiotika behandelt, wenn Schmerzen vorliegen dann mit Schmerzmitteln. Es erfolgt eine symptomatische Behandlung keine ursächliche. Man ist nicht bei einem Immunologen „in Behandlung“ wie bei Zucker oder Rheuma oder Bluthochdruck. Es gibt keine Pillen oder Spritzen die etwas ändern oder bessern. Witzigerweise ist aber genau das die Empfehlung der Ärzte bzgl letzter Kommentar. Suchen Sie sich einen osteopathen etc. der natürlich nicht heilt aber Beschwerden lindern kann mit Massagen usw. Es gibt viele Erkrankungen wo man nicht jeden Monat oder Jahr zum Arzt geht um sich bestätigen zu lassen dass man die Krankheit immer noch hat. Diese scheinen wohl durchs allgemeine Raster zu fallen. Leider bietet die GKV dort keine Hilfe weder medizinisch noch anders unterstützen, und dennoch möchte er weiter Rente beziehen. Ja, richtig. Wenn es eine Heilung gäbe würde er es sicher tun. Da sowohl der Pflegegrad als auch die Schwerbehinderung unbefristet anerkannt wurden, gibt es dort auch keine „neuen“ Berichte. Alle halbe Jahr gibt es Kontakt zum Pflegedienst für 5 Minuten die Fragen alles ok und das war’s. Letztlich sind wir schon so weit zu sagen, ok, wenn nichts vorlieget wird es zu einer erneuten Begutachtung kommen. Damit haben wir bisher gute Erfahrungen gehabt und die Rentenversicherung stellt dann über ihren eigene medizinischen Dienst erneut fest wie der Stand der Dinge ist. Im ersten Gutachten, was wir uns damals angefordert haben, steht auch die Empfehlung der Gutachterin drin, dass eine Besserung nicht zu erwarten ist.
Leaam 04.06.2023 | 23:02
Entschuldigung, das ist ein sehr unhöflicher Kommentar. Patienten haben immer noch das Recht selber zu entscheiden, welche Art von Behandlung sie machen. Es gibt viele Menschen bei denen „klassische Behandlungen“ ausgeschöpft sind oder was auch immer. Und wenn diese „Alternativen“ ausprobieren möchten, ist das ihr gutes Recht. Ich persönlich kann mit Schüzeler Salze, Bachblüten & Co nichts anfangen, lasse mich aber auch nicht dazu herab, es anderen Abzusprechen.
Leaam 04.06.2023 | 23:07
Hoffe habe deine Frage richtig verstanden. Wenn dein Sohn seit der letzten Verlängerung bis zur überraschenden Schließung der Praxis, zwischenzeitlich zur Behandlung da war, könntet ihr die Krankenkasse bitten euch eine Liste der Behandlungen für den benötigten Zeitraum zukommen zu lassen. Dann könnte dein Sohn wenigstens nachweisen das er in Behandlung gewesen ist.
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