Hallo Jürgen,
in diesem Fall gibt es keine Fristen. Wenn bis Ende Januar über die Verlängerung Ihrer Rente noch nicht entschieden wurde, können Sie sich für die Übergangszeit bis zur Entscheidung an die von "SB" aufgeführten Träger wenden. Für den Fall einer Verlängerung der Rentenzahlung würden dann die von einem anderen Sozialleistungsträger gezahlten Leistungen aus der Nachzahlung wieder verrechnet.