Hallo Soso98,
grundsätzlich steht es natürlich immer frei, gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch einzulegen.
Wenn im Bescheid ein Begründung nicht aufgeführt ist, können sie auch um eine schriftliche Begründung bitten oder Akteneinsicht beantragen.
Für die Begründung ihres Widerspruchs holen sie sich bitte ggf Unterstützung ihrer behandelnden Ärzte oder bei einem Sozialverband. Ohne sie persönlich zu kennen sind Begründungsvorschläge hier nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam
Da Sie selber schreiben, dass Sie sich Die Mz H und B vor dem SG erstreiten mussten, ist Ihre Hilflosigkeiten nicht auf Anhieb offensichtlich. Zudem besagt das Mz H nicht, dass man ohne Hilfe nicht überlebt , sondern bei alltäglichen Verrichtungen wiederkehrend der Hilfe bedarf.
Tatsächlich gibt es Menschen, die mit PG 3, einem GdB von 100 und den Mz H und B arbeiten können, teilweise kommt dann noch das Mz aG (außergewöhnlich Gehbehindert ) hinzu.
Es gibt auch sowas wie z.B. Arbeitsassistenz, damit können auch Schwerbehinderte am Erwerbsleben teilnehmen.
Sie sollten wissen, dass Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit unabhängig voneinander bewertet werden
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