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Experten-Antwort

EM rente verlängerung abgelehnt

von Soso9822.07.2025 | 17:44
559 Ansichten
5 Antworten
Die DRV hat die EM Renten verlängerung abgelehnt, ohne Begründung. Ich hab zum Antrag eingereicht: -erstmaligen Pflegegrad 3 -neuen Gdb 100, merkzeichen H & B vom Sozialgericht -2 Befundberichte mit dem Wortlaut im kommentar "patient unter 15std" arbeitsfähig. Da ich ja gewisse einschränkungen im Alltag habe, kann ich als Widerspruchbegründung schreiben das ich meinen eigenen Bedürfnissen schon nicht nachkommen kann(siehe hilflos, PG3) und trotzdem voll arbeiten soll, auf kosten meiner Gesundheit geht, da ich folglich mich selbst vernachlässige. Das Merkzeichen H heisst ja, man kann ohne fremde Hilfe nicht überleben. Und die Entscheidung kam vom Gericht. Oder macht die Begründung kein sinn? Habt ihr ein Begründungsvorschlag?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2025 | 06:50

Hallo Soso98,

 

grundsätzlich steht es natürlich immer frei, gegen einen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Widerspruch einzulegen.

Wenn im Bescheid ein Begründung nicht aufgeführt ist, können sie auch um eine schriftliche Begründung bitten oder Akteneinsicht beantragen.

 

Für die Begründung ihres Widerspruchs holen sie sich bitte ggf Unterstützung ihrer behandelnden Ärzte oder bei einem Sozialverband. Ohne sie persönlich zu kennen sind Begründungsvorschläge hier nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

4 Antworten

Tippam 22.07.2025 | 17:56
Ihre Ausführungen sind kaum nachvollziehbar. Aber da Sie hier logischerweise niemand kennt, kann hier auch niemand Ihren Widerspruch begründen. Eigentlich selbsterklärend, oder ? Holen Sie sich besser Hilfe und ggf. rechtlichen Beistand bei einem Sozialverband wie VdK oder SoVD.
Erst denken, dann fragen!am 22.07.2025 | 19:10
Wer soll Ihnen denn in einem anonymen Forum, ohne Sie und Ihre Krankheiten zu kennen einen Begründungsvorschlag nennen? Lassen Sie sich dabei von Ihren behandelnden Ärzten und einem Sozialverband unterstützen.
Ham 22.07.2025 | 19:59
Da Sie selber schreiben, dass Sie sich Die Mz H und B vor dem SG erstreiten mussten, ist Ihre Hilflosigkeiten nicht auf Anhieb offensichtlich. Zudem besagt das Mz H nicht, dass man ohne Hilfe nicht überlebt , sondern bei alltäglichen Verrichtungen wiederkehrend der Hilfe bedarf. Tatsächlich gibt es Menschen, die mit PG 3, einem GdB von 100 und den Mz H und B arbeiten können, teilweise kommt dann noch das Mz aG (außergewöhnlich Gehbehindert ) hinzu. Es gibt auch sowas wie z.B. Arbeitsassistenz, damit können auch Schwerbehinderte am Erwerbsleben teilnehmen. Sie sollten wissen, dass Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit unabhängig voneinander bewertet werden
From am 23.07.2025 | 11:29
H schrieb

Da Sie selber schreiben, dass Sie sich Die Mz H und B vor dem SG erstreiten mussten, ist Ihre Hilflosigkeiten nicht auf Anhieb offensichtlich. Zudem besagt das Mz H nicht, dass man ohne Hilfe nicht überlebt , sondern bei alltäglichen Verrichtungen wiederkehrend der Hilfe bedarf.

Tatsächlich gibt es Menschen, die mit PG 3, einem GdB von 100 und den Mz H und B arbeiten können, teilweise kommt dann noch das Mz aG (außergewöhnlich Gehbehindert ) hinzu.

Es gibt auch sowas wie z.B. Arbeitsassistenz, damit können auch Schwerbehinderte am Erwerbsleben teilnehmen.

Sie sollten wissen, dass Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit unabhängig voneinander bewertet werden

Naja, dass leidige Problem ist halt, eine Arbeit machen können und eine Arbeit haben, sind zwei verschiedene Dinge. Man muß sich da nichts vormachen, Leute mit diversen Einschränkungen sind doch tief im Bürgergeld versenkt, falls sich nicht ein altruistischer Arbeitgeber findet, der auch mal so jemanden einstellt. Arbeitsplätze entstehen, wenn der Arbeitgeber damit Gewinne erzielt und welchen Mehrwert kann ein gesundheitlich Schwacher schon erzielen? Dazu kommt der Wettbewerb mit anderen Kapitalisten, die fittere Leute beschäftigen. Und solchen gesundheitlich eingeschränkten will der neoliberale Fritze aufs Dach steigen, denn alle Bürgergeldempfänger, mit Ausnahme von Kindern, sind per Definition arbeitsfähig.
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