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Experten-Antwort

EM Rente vor Reha beantragen?

von Bernd10.06.2020 | 13:15
1866 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag zusammen, Ende 2019 habe ich eine medizinische Reha beantragt, die in Kürze starten wird. Ich habe mich nun entschlossen, eine EM Rente zu beantragen. Macht es Sinn, den Antrag auf EM Rente vor der Reha zu stellen, um eine Entscheidung zu beschleunigen, anstatt den Antrag nach der Reha zu stellen, da in Kürze das Krankengeld ausläuft? Wäre nett, wenn mir jemand eine hilfreiche Antwort geben würde. Danke. Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2020 | 07:53

Hallo User Bernd,

wir möchten uns bei Ihnen entschuldigen, dass wir erst heute auf Ihre Anfrage antworten. Sie wäre, bei den vielen Anfragen in letzter Zeit, beinahe untergegangen.

Zunächst muss gesagt werden, dass der Reha-antrag nur dann als Rentenantrag gilt, wenn Sie zur Antragstellung durch Ihre Krankenkasse aufgefordert wurden. Ansonsten liegt es im Ermessen Ihres Rentenversicherungsträgers, den Reha-antrag als Rentenantrag anzusehen.

Wenn Sie, vor Weiterführung der Reha, Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, dann wird das Ende des Reha-verfahrens abgewartet, bevor über Ihr Rentenantrag entschieden wird. Es kommt darauf an, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden. Wenn Sie arbeitsunfähig entlassen werden, ist abzuwarten, wie Ihr Restleistungsvermögen durch den Arzt der Reha-klinik eingeschätzt wird.

Sobald Sie die Mitteilung von Ihrer Krankenkasse haben, dass Ihr Krankengeld endet, müssen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden, damit Sie weiterhin Leistungen bekommen. Ob Sie wieder persönlich vorsprechen können oder dies derzeit nur online möglich ist, können wir nicht beurteilen. Bitte informieren Sie sich. Bei der Vorsprache in der Agentur für Arbeit sollten Sie erwähnen, dass eine Reha-maßnahme geplant ist und ob Sie bereits den Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben oder nicht.

Sollten Sie erst nach Abschluss Ihrer Reha-maßnahme den Rentenantrag stellen, wird das Verfahren, bis zu einer Entscheidung, ggfs. länger dauern. Ob Sie diese Zeit verlieren wollen, ist Ihre Entscheidung.

Ob dann der erste Reha-antrag oder der G 0101 als Rentenantrag gilt, bleibt dann abzuwarten.

3 Antworten

Schadeam 10.06.2020 | 13:39
Nein das macht eigentlich wenig bis keinen Sinn. Wenn eine Reha bewilligt ist muss man doch davon ausgehen, dass Sie kein "klarer EM Fall" sind, sondern dass sich durch die Reha die Erwerbsminderung verbessern kann oder diese sogar verhindert wird. Wäre das anders hätten Sie doch gleich die Rente beantragt, oder? So gesehen wird man - auch wenn Sie jetzt parallel die Rente beantragen - höchstwahrscheinlich den Entlassungsbericht der Klinik abwarten.
Studentam 10.06.2020 | 13:44
Sie können von sich aus jeder Zeit einen Rentenantrag stellen. Da Sie aber einen Antrag auf medizinische Rehabilitation gestellt haben, gilt diese automatisch als Rentenantrag, sofern dadurch eine EM nicht verhindert werden konnte. Sprich, gehen Sie EM aus der Reha wird so getan, als hätten Sie den Rentenabtrag zum Zeitpunkt des Antrags auf Reha gestellt und Ihnen geht keine Zeit verloren. Bzgl des Krankengeldarguments. Selbst wenn Sie heute einen Antrag auf Rente stellen würde die Bearbeitung sicher bis zum Gutachten der Rehaeinrichtung ausgesetzt werden. So oder so wird auf das Ergebnis der Reha gewartet werden.
Berndam 10.06.2020 | 14:04
Danke für die Antworten. Leider geht es mir gesundheitlich seit dem Antrag wesentlich schlechter, sonst hätte ich direkt EM Rente beantragt. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich die Reha schon begonnen hatte, diese wurde dann aufgrund Corona abgebrochen und von mir mittels G0101 Formular neu beantragt. Für den Fall, dass ich EM aus der Reha entlassen würde, gilt dann die Umwandlung des Reha Antrags in einen EM Antrag ab Datum des Erstantrags oder ab Datum des G0101 Antrags?
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