Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente vor und nach 1961-Geb. und online-Shop

von das Fragezeichen29.10.2011 | 10:09
2047 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, mein Mann ist vor 1961 geboren und erhält seit 2007 eine volle und unbefristete EM-Rente. Seit Mitte der Achtziger Jahre erhält er auch eine kleine Unfallrente. Seit 2009 ist er in Pflegestufe 1. Ich bin nach 1961 geboren und erhalte seit Neuestem eine halbe EM-Rente. Wir würden gerne - jeder für sich - einen kleinen Online-Shop eröffnen, da uns das Geld sonst nicht zum Leben langt. Der Andrang wird sich in Grenzen halten, so dass wir zusammen noch nicht einmal auf 3 Stunden täglich Arbeit kommen werden. Hier nun die Fragen: 1. Nun meine ich gelesen zu haben, dass EM-Rentner nach altem Recht, gar kein Gewerbe haben dürfen. Sonst wird die Rente gestrichen. Stimmt das? Oder ist hier mit 'altem Recht' was anderes gemeint als die Unterscheidung 'vor / nach 1961 geboren'? 2. wird die Unfallrente oder / und das Pflegegeld als Hinzuverdienst gerechnet? Vielen Dank schon Mal! das Fragezeichen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2011 | 10:50

Hallo Fragezeichen,

die Unfallrente wird nicht mit herangezogen zur Berechnung des Hinzuverdienstes. Eine mögliche Anrechnung im Rahmen anderer Vorschriften wurde zum Rentenbeginn schon geprüft. Ansonsten schließen wir uns der Antwort von Krämers an.

2 Antworten

Krämersam 29.10.2011 | 11:18
" Mit altem Recht " sind landläufig die Renten vor der Rentenreform zum 1.1.2001 gemeint. Also z.b. als die EM-Rente noch EU-Rente hiess und andere Voraussetzungen dafür bestanden. Damit haben aber weder Sie noch ihr Mann jetzt etwas zu tun, da ihre Renten ja erst viel später zuerkannt wurden. Da ihr Mann die EM-Rente erst 2007 bekommen hat und Sie jetzt erst die teilw. EM-Rente hat das " alte Recht " für Sie beide keinerlei Bedeutung. Mit der Unterscheidung nach vor/nach 1961 geboren wegen der für diese Jahrgänge noch vorhandene Möglichkeit des Bezuges einer teilw. EM-Rente wegen BU hat dies nichts zu tun. Ihr Mann kann bei einer vollen EM-Rente bis zu 400 Euro Brutto pro Monat ( 2 x pro Kalenderjahr ist die Überschreitung um das Doppelte errlaubt ) rentenunschädlich dazu verdienen. Ob dieser Hinzuverdienst in einer abhängigen Beschäftigung ( also in einer Anstellung bei einem Arbeitgeber) oder in einer selbstständigen Tätigkeit erzeilt wird ist völlig egal. Für Sie mit einer teilw. EM-Rente gilt dann natürlich ihre ganz individuelle Hinzuverdienst die Sie bitte aus ihrem Rentenscheid entnehmen. Ist der Hinzuverdienst höher wird ihre EM-Rente entsprechend gekürzt. Auch bei ihrer teilw. EM-Rente können Sie durchaus den Hinzuverdienst mit einer selbstständigen Tätigkeit erzielen. Das ist weder verboten , noch sonst wie rentenschädlich. Letztlich werden bei einer selbstständigenTätigkeit dann die steuerlichen Gewinne aus ihrem Einkommenssteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahrt als effektiv erzielter Hinzuverdienst von der RV bewertet. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Pflegegeld ist rentenunschädlich - wenn dies nicht erwerbsmäßig erzielt wird - , was bei ihnen ja auch nicht der Fall wäre und wird demnach nicht mit angerechnet. www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=13723 https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Die Unfallrente wird aber angerechnet. http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=3009… http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=1623…
das Fragezeichenam 29.10.2011 | 11:27
Hallo Krämers, danke für die schnelle und ausführliche Antwort!!! Viele Grüsse das Fragezeichen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026