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EM-Rente Voraussetzungen

von Fragesteller14.04.2007 | 11:13
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Hallo, ich habe zu dem nachfolgenden Fall die u.g. Frage. Es handelt sich um eine 39jährige Frau (1968 geboren), zur Zeit in Trennung lebend, zwei Kinder (1990 und 1995 geboren, das jüngere lebt bei ihr, der leiblichen Mutter, das ältere Kind lebt beim leiblichen Vater/dem Ehemann. Die Mutter hat in den letzten 5 Jahren lediglich 24 Monate Pflichtbeiträge bei der DRV Nord. Drei der fünf Jahre waren geringfügige Beschäftigung. Seit Januar 2007 ist die Frau durchgehend erkrankt, seit Ende März 2007 arbeitslos (Zeitvertrag ist abgelaufen). Es besteht ein Arbeitslosengeldanspruch von 12 Monaten, seit Anfang März wird Krankengeld gezahlt. In Kürze kommt die Frau in eine Reha-Klinik, die Krankenkasse hat sich bescheinigen lassen, dass die Reha-Klinik oder die Krankenkasse (?) möglicherweise einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen wird, falls der Entlassungsbericht der Reha-Klinik keine positive Prognose/zukünftige Teilhabe am Arbeitsleben feststellt. Meine Frage: Zählen für die Mutter auch Arbeitslosenzeiten oder Kindererziehungszeiten (außerhalb der 5 Jahresfrist) als Pflichtbeitragszeiten, damit sie auf die 36 Monate Pflichtbeiträge kommt, um ggf. eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten? Sie hat auch ab 17 ein Jahr lang eine berufliche Schule (berufsvorbereitendes Jahr) besucht. Vielen Dank im Voraus für Antworten/Beiträge auf meine Frage.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fragesteller,

die Aussage von Susanne ist nicht korrekt.

Wie KSC schon richtig angegeben hat, sollte die betreffende Person sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausführlich beraten lassen.

Anzumerken ist noch, dass ggf. für die Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges bzw. des Krankengeldbezuges Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente könnten somit erfüllt sein.

Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

KSCam 14.04.2007 | 18:51
ohne genauere Informationen kann Ihre Frage nicht beantwortet werden, insofern ist die Grundantwort von Susanne auf keinen Fall richtig. Für einen Rentenanspruch bei EM benötigen Sie zum einen 5 Beitragsjahre - dies dürfte durch die Kindererziehungszeit und die 24 Pflichtbeiträge (und etwaige frühere Beitragszeiten) erfüllt sein. Zudem müssen Sie in den 5 Jahren vor Eintritt der EM 36 Monate pflichtversichert gewesen sein. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Berücksichtigungszeit. Wenn Sie Ihr jüngstes Kind also von 1995 bis 2005 erzogen haben, dann hätten Sie wohl einen Rentenanspruch, wenn eine Erwerbsminderung vor dem 12. Geburtstag Ihrer Tochter eintritt - eine 2 jährige Lücke wäre da unschädlich. Liegen Ihre 24 Pflichtbeiträge nach dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes, wäre das ganze ohnehin kein Problem. Ob und wann der Leistungsfall der EM eintritt/eingetreten ist, ist eine weitere Frage, die kein Forumsteilnehmer beantworten kann. Mein Rat: die betreffende Person soll mit ihren Unterlagen eine Beratungsstelle der RV aufsuchen - dort kann, ggfls. nach erfolgter Klärung offener Zeiten eindeutig geklärt werden, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht.
Susanneam 14.04.2007 | 14:32
Hallo Fragesteller.Leider gibt es in diesem Fall keinen Pfennig.Mir geht es genauso,es fehlen Pflichtbeiträge.Sie soll sich ganz genau beraten lassen bevor sie weitere Schritte macht.Ich bin von meinem Rentenberater sehr sehr schlecht beraten worden und ich stehe mit nichts da. L.G. Susanne
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