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EM Rente + vorgezogene Altersrente

von Polarschnee18.12.2010 | 17:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag , meine Frage lautet: Ich bin am 19.12.1950 geboren (morgen 60 Jahre alt), bin seit 2004 voller EM Rentner und habe z. Zt. 50 % Schwerbehinderung. Derzeit stehen meine 50 % zur Überprüfung. Wann könnte ich in Altersrente gehen, ohne weitere Abschläge hinzunehmen?

7 Antworten

Schadeam 18.12.2010 | 17:26
Wwenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen und im Dezember noch schwerbehindert sind, können Sie ab 01.01.2011 Altersrentner sein. Happy birthday
Michelam 19.12.2010 | 05:32
Jahrgang 1950 mit 50% Schwerbehinderung ist da nicht die Schwerbehindertenrente mit 63 Jahren ohne Abzug vorgesehen??
zeldaam 19.12.2010 | 16:00
Hallo an alle, ich habe der Einfachheit halber mal die entsprechende Rechtsvorschrift des SGB VI kopiert: § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen (1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie 1. das 63. Lebensjahr vollendet haben, 2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und 3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Insofern ist m.E. der Bezug ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge für die "neuen" Entgeltpunkte möglich, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Die bisherigen Entgeltpunkte behalten die Abschläge. MfG zelda
Opa Joam 19.12.2010 | 16:59
sagt uns,ABSCHLAGSFREI mit 63 Jahren nur mit Vertrauenschutz! Das heisst,vor dem 16.11.2000 bereits SB.
W*lfgangam 20.12.2010 | 20:31
...es läuft schon eine Rente (EM) mit Abschlag/geminderten Entgeltpunkten Insofern sind grundlegende ausufernde Darstellungen über den üblichen Abschlagsfreien Beginn 'irgendeiner' Altersrente an Schwerbehindert etwas ....nun ganz nett zu lesen, beleuchtet aber die konkreten Daten von Polarschnee nicht. Der einzig sinnvolle Hinweis war (außer meiner ;-), dass neue Entgeltpunkte (ab 60 ff.) keine Abschläge haben würden (bei Rentenbeginn 63.). In Anbetracht der kurzen Zeit zwischen 2004 / Hochrechnung bis 60 und heute sind keine positiven Veränderungen zu erwarten - außer 'besseren' Zeiten, als die aus der Zurechnungszeit. Doch, vergaß ...sofortiger Verzicht auf die Rente, warten bis 63 und dann die nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen Entgeltpunkte mit 63 neu rechnen lassen, bringt keine Abschlag mehr - aber 3 Jahre Wasser und Brot. Gruß w.
W*lfgangam 18.12.2010 | 17:29
Hallo Polarschnee, das wird leider niemals möglich sein. Die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie nur dann ab 60 ohne Abschlag erhalten, wenn Sie - am 16.11.2000 GdB 50 % hatten - UND vor dem 17.11.1950 geboren sind. Diese 'Vertrauensschutzregelungen' liegen bei Ihnen nicht vor, so dass die Altersrente für Schwerbehinderte unter den normalen Bedingungen ab 60 ff. erhalten werden - sprich: Neuberechnung der Altersrente ab 01.01.2011 mit den dann geltenden Abschlägen für diese Rente (10,8) und Vergleich der mit den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten aus der 'alten' EM-Rente. 'Schlechter' kann es nicht werden, ob besser? - zeigt der Antrag. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Zeiten bis zur EM-Rente/den danach noch liegen Zeiten eine (kleine) Verbesserung möglich ist. Rechnen Sie mit dem selben Betrag - und stellen Sie den Neufeststellungsantrag, ansonsonsten wird erst mit 65 + 4 in Regelaltersrente 'umgewandelt'. Gruß w.
zeldaam 19.12.2010 | 17:26
Hallo, da der Fragende vor dem 01.01.1952 geboren wurde, bleibt es bei dem abschlagsfreien Rentenbeginn mit dem Monat nach dem 63. Geburtstag: siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inh… oder nochmals als Zitat von dort: "Sind Sie vor dem 1.1.1952 geboren, liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente bei 63 Jahren. Sie können die Rente auch vor diesem Lebensalter und damit vorzeitig, frühestens jedoch mit 60 Jahren erhalten. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme müssen Sie mit Rentenabschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen." Sicherheit im speziellen Fall bringt wie immer eine Anfrage / Rentenauskunft von / bei der DRV. Vielleicht hilft ja auch schon ein Anruf am morgigen Tage. MfG zelda P.S. Bevor ich es wieder vergesse : Herzlichen Glückwunsch zum 60. ;-).
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