Hallo rabbit,
keine Sorge, die Abrechnung mit der Krankenkasse wird sich nur auf die Zeit beziehen, in der Sie auch tatsächlich Krankengeld bezogen haben. Die Rente, die Ihnen nach dem Ende des Krankengeldbezugs noch zusteht, wird nach der Abrechnung mit der Krankenkasse an Sie ausgezahlt werden.
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