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Experten-Antwort

EM-Rente, wann ist der Antrag sinnvoll?

von Englandfan13.08.2023 | 09:02
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wurde vor 3 Wochen aus der Reha als erwerbsgemindert unter 3 Stunden entlassen. Seit dem 01.06.2023 bin ich über die Nahtlosigkeitsregelung im ALG 1. Macht es Sinn, den Antrag auf EM-Rente jetzt zu stellen, oder sollte ich warten, bis die Agentur für Arbeit mich auffordert? Wird der Entlassungsbericht der Reha als Gutachten anerkannt? Kann es sein, dass ich, wenn ich den Rentenantrag später stelle und die Befunde dann nicht mehr aktuell sind, einen Gutachtermarathon provoziere? Vielen Dank im Voraus für die Beschäftigung mit meinem Anliegen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Englandfan,

 

aufgrund des Entlassungsberichtes der Reha-Klinik wird automatisch durch den Rentenversicherungsträger geprüft, ob eine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt und der Antrag auf Reha in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Hierüber erhalten Sie gesondert Bescheid.

Wie sich der Entlassungsbericht auf das Verfahren bei der Agentur für Arbeit auswirken wird und welche Leistungsart für Sie günstiger ist, kann im Forum nicht beurteilt werden.

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3 Antworten

silvieam 13.08.2023 | 09:16
Ich würde warten, wenn die Rente niedriger ausfällt als das Alg1. Man wird sie früher oder später eh auffordern. Bei einer Bekannten war es später...sehr viel später. Sie wurde "vergessen". Erst kurz vor Ablauf des Alg1 hat sie dann selbst mal darauf hin gewiesen. Glück gehabt.
Peter T.am 13.08.2023 | 09:28
Ein EM Rentenverfahren kann aber auch Monate dauern. Wenn man also kurz vor ALG1 Ende den Antrag stellt (we hier dargestellt), dann ist man schnell im Bürgergeld (wenn es Aufgrund von Vermögen oder Partnergehalt) nicht gezahlt wird, steht man ganz ohne Geld da. Sie müssen laut Nathlosigkeit Vorschrift innerhalb 1 Monats einen Reha Antrag stellen, natürlich geht auch ein EMR Antrag, wenn sie schon eine Reha hatten oder es wollen. Sie haben jetzt schon 1,5 jahre mind Krankengeld bezogen und nun stehen sie im AlG 1 Bezug. Wenn Sie mehr als 1 Jahr Anspruch auf ALG1 haben, ist noch etwas Luft. Bei 1 Jahr würde ich langsam den Antrag stellen, denn wie geschreiben, kann es ein langes Verfahren werden, niemand kann da genaue Zahlen nennen. Der Reha Bericht ist eine Empfehlung der Klinik und ein Puzzleteil , im gesamten EMR Verfahren. Es kann trotzdem noch zu einem Gutachtertermin kommen, zur Ablehnung oder auch erneuter Reha (selten aber nicht unmöglich), was alles Zeit bedeutet. Und wenn die zu erwartende EMR vielleicht durch die neuen Zurechnungszeiten sogar höher als das ALG1 ist, dann sollte man eh um schnelle Entscheidung bemüht sein... Die EMR ist Brutto, dort gehen rund 11,5 % ab (KK und Pflegekasse), es wird aber kein Abschlag mehr abgezogen, dies ist in der Summe schon berücksichtigt. Wenn Sie höheres Krankengeld und ALG1 Geld bezogen haben, müssen Sie bei einer rückwirkenden EMR nicht zurück zahlen. Die DRV verrechnet intern und sie bekommen eine Nachzahlung. Viel Erfolg.
Antworteram 14.08.2023 | 10:37
Hallo! ALG1 wg Nahtlosigkeitsregelung gibt es, damit am Ende des Krankengelds keine Zahlungslücke entsteht, bevor ein gestellter Reha-/ Renten-/ Umschulungsantrag bearbeitet ist. Wollen Sie möglichst lange ALG1 bekommen, weil es höher als Ihre Rente ist und Sie jeden zusätzlichen Cent nutzen möchten, dann verzögern Sie möglichst lange Ihren Antrag. Bedenken Sie aber, dass die Bearbeitung mehrere Monate dauert. Da kann es passieren, dass sich die DRV fragt: "Trotz Feststellung der Erwerbsminderung, hielt sich die/der Versicherte nach der Reha wohl nicht selbst für erwerbsgemindert, denn sie/er stellte keinen Rentenantrag. Jetzt nach vielen Monaten schon, was hat sich geändert? Der Reha-Bericht ist x Monate alt, da soll ein Gutachter aktuell nochmal was dazu beurteilen." Damit könnte Ihr befürchteter "Gutachtermarathon" losgehen. Der Gutachter hat im Gegensatz zur längeren Beobachtung in der Reha nur eine Momentaufnahme von Ihnen. Er könnte ebenfalls Erwerbsminderung feststellen oder auch nicht! Sie müssen sich also die Frage stellen, was Ihnen wichtiger ist?
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