Hallo Barbara,
die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren muss vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt sein. Wenn Sie zunächst 10 Jahre an Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung zurückgelegt haben und anschließend 3 Jahre mit Kindererziehung, hätten Sie die allgemeine Wartezeit wohl erfüllt. Ich gehe davon aus, dass der Schlaganfall erst kürzlich eingetreten ist.
Daneben müssen Sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung belegt haben - hierzu zählen auch Zeiten mit Pflichtbeiträgen aufgrund von Kindererziehung.
Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.