Hallo Loredana,
die Zahlung Ihrer Rente wird abhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage sein, sonst wäre sie nach einer Gesamtdauer von neun in eine unbefristete Rentenzahlung umgestellt worden. Eine Umstellung in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bzw. eine Einstellung der Rentenzahlung sind bei Verbesserung der Arbeitsmarktlage oder Besserung Ihres Leistungsvermögens nicht ausgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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