Hallo Tim,
ob Sie wieder begutachtet werden, hängt davon ab, inwieweit der sozialmedizinische Dienst mit den vorliegenden Befundberichten eine Entscheidung treffen kann. Eine Begutachtung ist daher nicht zwangsläufig erforderlich.
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand dahingehend verschlechtert haben, dass ein Leistungsvermögen von unter 3 Stunden täglich vorliegt, kann auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden. Das wäre dann die angesprochene Umwandlung.
Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich zum Weitergewährungsantrag den Selbsteinschätzungsbogen R0215 auszufüllen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung