Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente Weiterbewilligung

von Leena13.01.2022 | 18:50
851 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Seit Herbst 2020 erhalte ich die volle EM-Rente. Diese wurde mir nach einer Reha sofort bewilligt. Zuvor musste ich zu einem Gutachter, der mich im Gegensatz zu den Reha-Ärzten für komplett erwerbsfähig hielt (obwohl ich schon über ein Jahr krankgeschrieben war). Die Reha hat mich also gerettet. Nun steht dieses Jahr der Weiterbewillungsantrag an (Rente läuft im Herbst aus) und ich habe riesige Angst, dass es wieder so ein Kampf wird und ich wieder zu einem Gutachter muss, der mich für gesund erklären will. Meine Krankheit ist chronisch, hat sich also nicht zum positiven verändert, eher verschlechtert. Hat der Rehabericht von 2020 dieses Jahr noch immer Aussagekraft? Dort steht drin, dass meine Einschränkungen unumkehrbar sind. Wie sind denn meine Chancen, dass ich die Rente weiter erhalte? Erfahrungswerte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leena,

eine Einschätzung Ihres Leistungsvermögens und damit verbunden der Chancen für die Weitergewährung der Rente ist im Rahmen dieses Forums nicht möglich. Jeder Fall wird individuell durch den sozialmedizinischen Dienst betrachtet.

Die medizinischen Unterlagen, die der befristeten Bewilligung zugrunde lagen, sind dort regelhaft bekannt. Sie sollten daher mit dem Antrag aktuelle Unterlagen einreichen.

Mit freundlichen grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

DRVam 13.01.2022 | 19:35
Wie hier schon hundertfach geschrieben wurde, helfen Ihnen keine Erfahrungswerte, da jeder Fall medizinisch individuell betrachtet wird. Sie sollten sich in Ihrem eigenen Interesse nicht an anderen orientieren. Das kann Ihnen große Überraschungen und ggf. Enttäuschungen ersparen.
W°lfgangam 13.01.2022 | 19:54
98 ./. 2 Gruß w.
Valzuunam 13.01.2022 | 20:21
Die Aussagekraft des angesprochenen Gutachtens dürfte im Rahmen eines Weitergewährungsantrags eher eingeschränkt sein - schließlich war dieses ja Grundlage für die (in diesem Fall eher kurze) Befristung.
Wie immeram 13.01.2022 | 20:13
Hier wurde wie immer das Prinzip Frage und Antwort nicht verstanden. Es geht hier nicht um eine Bewertung der Frage, sondern um eine Beantwortung. Die Sinnhaftigkeit kann der Fragesteller für sich selbst beantworten, ist eventuell höchstpersönlich und geht niemanden etwas an. Aber als Spielwiese für unsachliche Spaßvögel taugt das Forum ja alle mal...
KSCam 13.01.2022 | 20:24
Dann will ich es mal anders formulieren, vielleicht ist @wie immer dann zufrieden und die Antwort bringt den Fragesteller weiter. Ich hatte diese Woche 5 Rückmeldungen zum Ergebnis von EM Anträgen. 1 Antrag wurde in 3 Monaten bewilligt. 1 Nach 4 Wochen abgelehnt Bei einem wird die Kundin erst mal in Reha geschickt, dann wird über die Rente entschieden Die 4. bekam nach 2 Jahren vom Sozialgericht die endgültige Ablehnung. Und der 5. bekommt die Rente im Widerspruch nach 10 Monaten bewilligt. 5 Erfahrungswerte, machen Sie was draus! Jetzt sind Sie bestimmt schlauer und restlos glücklich. Schönen Abend. Damit habe ich bewiesen dass ich das Prinzip Frage und Antwort verinnerlicht habe (und keiner merkt dass ich die Frage für ungeheuer clever halte).
Tatsächlich wie immeram 13.01.2022 | 22:23
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Es fällt doch auf, dass @wie immer die Sachlage gar nicht überblickt und daher immer seinen unqualifizierten Kommentar loslässt. Statt zu realisieren, dass Erfahrungswerte nur etwas nutzen, wenn diese auch auf gleichen Voraussetzungen beruhen, was eben kaum der Fall sein wird, plappert er hier, wie immer (daher passt sein Wunschname) nur unnütz rum. Er scheint jemand zu sein, der etwas sagen möchte, dem aber niemand zuhört. Warum auch?
Siehe hieram 13.01.2022 | 23:24
Hallo Leena, ob Sie nach Weiterbewilligungsantrag erneut zu einem Gutachter müssen, kann Ihnen keiner vorhersagen. Jedoch können Sie davon ausgehen, dass die 'alten' Unterlagen wohl eher nur zum Vergleich herangezogen werden, um zu sehen, welche Veränderungen sich in den (dann letzten) zwei Jahren ergeben haben. Insofern ist es empfehlenswert, dass Sie sämtliche relevanten medizinischen Unterlagen, die seit Antragsstellung bzw. seit der Reha, durch Arztbesuche, weitere Behandlungen etc. der DRV noch nicht bekannt sind, vorlegen, da diese dann ja auch 'nachweisen', dass sich Ihr gesundheitlicher Zustand nicht verbessert, sondern ggfs. sogar verschlechtert hat. Hilfreich kann hier auch der 'Selbsteinschätzungsbogen' (Formular R0215) sein, zu dessen Abgabe Sie nicht verpflichtet sind, der Ihnen aber die Möglichkeit bietet, Ihre Einschränkungen auch in eigenen Worten aus Ihrer persönlichen Sicht darzustellen. Verlassen Sie sich also nicht einfach darauf, dass die DRV die medizinischen Unterlagen ggfs. selbst bei Ihren Ärzten anfordert (dafür ist -trotzdem- Ihre Schweigepflichtentbindung notwendig), sondern fordern Sie diese Unterlagen ('Krankenakte' seit Herbst 2020, evtl. auch eine kurze formlose Einschätzung Ihres 'Haupt'arztes) rechtzeitig vorher selbst bei Ihren Ärzten ab. Je mehr 'aktuelle' Informationen Sie also dem Weiterbewilligungsantrag beifügen, desto besser kann dann die neue Einschätzung (auch nach 'Aktenlage') erfolgen. Viel Erfolg und alles Gute!
Zeitam 15.01.2022 | 01:46
Hallo Leena, Stelle den Antrag schön rechtzeitig (6-8 Monate)vorher. Die Formulare kannst Du Dir ausdrucken. Lasse auf jeden Fall von deinem behandelnden Arzt die Formulare schon ausfüllen und sende diese mit dem Antrag zusammen an die DRV. So liegt schon alles vor. Bespreche auch mit dem Arzt das er eine klare Erwerbsprognose in den Befund einträgt. Toi, toi, toi
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026