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Experten-Antwort

EM Rente, welches Antragsdatum gilt?

von Betty23.07.2022 | 09:56
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war im August 2021 8 Wochen (von geplanten 3) zur Reha. Ich habe Multiple Sklerose. Entlassen wurde ich als Arbeitsunfähigkeit und dem Hinweis höchstens 6 Stunden am Tag arbeiten zu können. Leider ging es mir nun immer schlechter und ich bin weiter und ohne Unterbrechung Krankgeschrieben. Im November habe ich einen Antrag auf EM Rente gestellt. Die KK hat inzwischen den Reha Antrag rückwirkend in einen Antrag auf EM Rente umwandeln lassen. Nun habe ich ein Schreiben der DRV erhalten, in dem der Antrag ablehnt wird. Das Antragsdatum ist allerdings der November und nicht der August. Das kann nicht korrekt sein, oder? Außerdem scheint mir, dass lediglich der Reha Befund als Grundlage genommen wurde. Trotzdem ist hier für ich erst mal die Frage, ob 1. das Antragsdatum so stimmt und 2. ob ich nun die KK fragen muss, ob ich Widerspruch einlege DARF oder, ob die das machen? Da sie mir sozusagen alle Rechte genommen haben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Betty,

da Sie im November einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben, wurde auch dieses Datum im (ablehnenden) Rentenbescheid zugrundegelegt.

Dass bei der Prüfung der medizinischen Voraussetzungen der Rehabilitations-Entlassungsbericht mit herangezogen wird, ist nicht zu beanstanden.

Die Krankenkasse hat zwar Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt, aber die Deutsche Rentenversicherung hat Ihren Antrag auf Rehabilitation nicht in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet, da Sie noch ein Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden haben.

Sie können innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben. Wenn Sie Hilfe benötigen bzw. weiterer Beratungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 23.07.2022 | 11:07
Wenn die Rente abgelehnt wurde (weil Sie nach DRV Ansicht noch 6 Stunden oder mehr täglich arbeiten können) spielt es doch überhaupt keine Rolle ob Sie den Antrag nun im August oder im November gestellt haben - so gesehen macht es keinen Sinn darüber zu grübeln welchen Datum nun das richtige sei. Ich rate Ihnen sich auf das Wesentliche und nicht auf Unwichtiges zu konzentrieren.
DRVam 23.07.2022 | 10:05
Der Rehaantrag wird als Antragsdatum für den Rentenantrag gewertet und die Krankenkasse hat Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Soweit alles korrekt!
Bettyam 23.07.2022 | 10:10
Hm, also ja doch nicht. Da die DRV ja MEIN Antragsdatum genommen hat und nicht das des REHA Antrags, den die KK ja Rückwirkend umgewandelt hatte.
Valzuunam 23.07.2022 | 10:12
Das Rehaantragsdatum gilt -nur- dann wenn Sie auch wirklich erwerbsgemindert sind. Ansonsten ist für ein Umdeutung kein Raum (auf den 2. Blick sicher auch irgendwie logisch). Da die DRV in Einklang mit dem Entlassungsbericht davon ausgeht, dass eine Erwerbsminderung (noch) nicht vorliegt gilt das Datum an dem die Rente beantragt wurde. Würde im Rahmen eines Widerspruchs- oder Klageverfahren festgestellt werden, dass Sie doch schon (spätestens zu Ende der Rehabilitation) erwerbsgemindert waren, würde auch ein anderes Antragsdatum zu Grunde gelegt. Der Wunsch der Krankenkasse kein Krankengeld mehr zu zahlen ist allerdings vollkommen irrelevant.
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