Hallo Betty,
da Sie im November einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben, wurde auch dieses Datum im (ablehnenden) Rentenbescheid zugrundegelegt.
Dass bei der Prüfung der medizinischen Voraussetzungen der Rehabilitations-Entlassungsbericht mit herangezogen wird, ist nicht zu beanstanden.
Die Krankenkasse hat zwar Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt, aber die Deutsche Rentenversicherung hat Ihren Antrag auf Rehabilitation nicht in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet, da Sie noch ein Leistungsvermögen von mehr als 6 Stunden haben.
Sie können innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben. Wenn Sie Hilfe benötigen bzw. weiterer Beratungsbedarf besteht, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung