Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM Rente Widerspruch abgewiesen

von Hapeka24.02.2019 | 17:14
87 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin schon lange krank aus unterschiedlichen Gründen. Ich habe den Schwerbhindertenausweis(GdB 50) und werde demnächst 60. Im März 2018 habe ich Antrag auf EM-Rente gestellt. Dieser wurde aufgrund eines 30-minütigen Fachgutachtens abgelehnt. Im Juni habe ich mithilfe eines Anwalts Widerspruch dagegen eingelegt. Im Juli wurde von meiner Krankenkasse der MdK mit meiner Begutachtung beauftragt. Das Ergebnis war: Volle Erwerbsminderung Im Sept.2018 wurde ich von meiner Krankenversicherung aufgefordert, einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Folglich war ich von 13.09.- 11.10.2018 in Reha und würde auch dort Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Trotz dieses Gutachtens hat der Widerspruchsausschuss dagegen entschieden. Das ist mir (und vielen anderen) absolut unbegreiflich. Kann da ein Fehler unterlaufen sein oder eine Verwechslung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Hapeka,

gegen Ihren ablehnenden Widerspruchsbescheid haben Sie die Möglichkeit Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen und die getroffene Entscheidung prüfen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Klausneram 24.02.2019 | 18:55
Widerspruchsauschüsse weisen eh immer alles ab! Leider bleibt Ihnen wirklich nur der Klageweg, hoffentlich mit einem ordentlichen Rechtsbeistand an Ihrer Seite!
Schorscham 24.02.2019 | 18:16
Vermutlich teilt der hausinterne sozialmedizinische Dienst der DRV die Ansichten des MDK-Gutachters und der Reha-Ärzte nicht. Wenn Sie sich dennoch tatsächlich für rentenrelevant erwerbsgemindert halten, bleibt Ihnen leider nur noch der Klageweg. Ohne genaue Detailkenntnisse kann von hier aus keine präzise Einschätzung abgegeben werden. MfG
PeterTam 25.02.2019 | 07:25
In wie weit die Reihenfolge der Ereignisse eine Rolle spielen weiss ich nicht. Im März 2018 EM Antrag gestellt. Im Juni 2018 Widerspruch eingelegt. Im Juli 2018 sieht der MDK die Erwerbsfähigkeit als stark gemindert. Im Sept. 2018 in REHA Vielleicht beschäftigt sich der Widerspruchsausschuss nur mit dem im März gestelltem Antrag und berücksichtigt nicht die REHA aus Sept. ? Vielleicht liesse sich der Misstand mit einem Telefonat bei der DRV beseitigen ?
Schlaubiam 25.02.2019 | 04:30
Die Krankenkasse kann KEINE Erwerbsminderung feststellen! Diese "Berechtigung" liegt alleine bei der DRV. Ihnen bleibt nur der Klageweg übrig
DRVam 25.02.2019 | 08:58
Von Verwechselung sollten Sie nicht ausgehen. Von einem Fehler ebensowenig. Ihnen bleibt gem. Rechtsbehelf nur der Klageweg. Hierzu sollten Sie aber rechtlichen Beistand (VdK, Anwalt o.ä.) einholen.
Kaiseram 25.02.2019 | 20:19
Widerspruchsauschüsse weisen eh immer alles ab! Leider bleibt Ihnen wirklich nur der Klageweg, hoffentlich mit einem ordentlichen Rechtsbeistand an Ihrer Seite!
Da ist es doch gut, Expertenratschläge wie Ihre zu bekommen (Ironie off!)
Oh Mann ist ein Idiot vor dem Herrn, wozu raten hier alle? Zu dem was der Klausner schreibt! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!
Kaiseram 25.02.2019 | 23:55
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Da ist es doch gut, Expertenratschläge wie Ihre zu bekommen (Ironie off!)
Oh Mann ist ein Idiot vor dem Herrn, wozu raten hier alle? Zu dem was der Klausner schreibt! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!
„Pseudokaiser“ na wieder der Zwang unter anderem Namen schreiben zu müssen? Widerspruchsauschüsse weisen immer alles ab? Hast Du überhaupt Kenntnisse von Abläufen innerhalb der Rentenversicherung? Falls ja, verbirgst Du das perfekt!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026