Hallo Rolf,
während eines laufenden Verfahrens (hier Klageverfahren) erhalten Sie keine Leistungen der Deutschen Rentenversicherung.
Nach Auslaufen des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitslosengeldes, können bei entsprechender Bedürftigkeit Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld) in Betracht kommen.
Da der Ausgang eines Klageverfahrens ungewiss ist, sollten Sie sich ggf. im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab Vollendung des 62. Lebensjahres) beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung