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Experten-Antwort

EM Rente Widerspruchsausschuss

von Rolf20.11.2025 | 20:22
338 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Widerspruchsverfahren wurde am 11.11.25 im Widerspruchsausschuss abschlägig beschieden. Meine EM wurde abgelehnt. Am 17.11.25 habe ich über meinen Anwalt Klage am Sozialgericht eingereicht. Ich bin seit dem 1.9.24 arbeitslos, unbefristet zu 80% schwerbehindert und 60 Jahre alt. Das Arbeitslosengeld endet am 1.9.26 Wer ist während des Klageverfahrens für mich zuständig die DRV oder die Agentur für Arbeit ? Das Gerichtsverfahren kann ja 2 Jahre oder länger dauern. Danke für eine Experten Antwort. Grüße von Rolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf,

 

während eines laufenden Verfahrens (hier Klageverfahren) erhalten Sie keine Leistungen der Deutschen Rentenversicherung.

Nach Auslaufen des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitslosengeldes, können bei entsprechender Bedürftigkeit Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld) in Betracht kommen.

Da der Ausgang eines Klageverfahrens ungewiss ist, sollten Sie sich ggf. im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab Vollendung des 62. Lebensjahres) beraten lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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14 Antworten

Dam 20.11.2025 | 20:38
Wenn Ihr Arbeitslosengeld ausläuft, Neue Grundsicherung, vom Einkommen Ihrer Frau, von Ersparnissen. Die DRV nicht!
Schadeam 20.11.2025 | 21:20
Das ALG zahlt die Agentur, Rente gibts erst wenn das anerkannt ist. Momentan sind Sie nicht erwerbsgemindert, deshalb zahlt die DRV keine Rente. Was ab 9/26 sein wird, werden Sie dann sehen - vielleicht ist die Rente bis dahin bewilligt? Ansonsten Bürgergeld, Arbeit, Leben vom Ersparten, reich verpartnern, Lotto gewinnen…
EMam 20.11.2025 | 22:40
Solange Sie rechtlich keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, erhalten Sie von der Rentenversicherung keinen Cent. Arbeitslosengeld erhalten Sie nur bis zum Ablauf des Anspruchs. Danach wird es dann Arbeitslosengeld 2 werden, da Sie ja nicht als erwerbsgemindert gelten. Noch einfacher, Sie gehen arbeiten und sorgen selbst für Ihren Lebensunterhalt.
Rolfam 21.11.2025 | 08:22
Ergânzung für das Expertenteam: Mir geht es nicht um Geldleistungen sondern um.Arbeitsmassnahm er n Ist jetzt die AfA wieder für mich zuständig oder komme ich bei der DRV die "BF-/OM ?
AfAam 21.11.2025 | 08:27
Wenn Sie an der Vermittlung einer Arbeitsstelle interessiert sind, ist grundsätzlich die AfA zuständig, dort gibt es auch eine Zuständigkeit "Reha" für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Sie können sich auch ohne Bezug von ALG arbeitssuchend melden Alternativ (falls noch nicht geschehen) sich informieren, ob Sie eine LTA (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, damit ist nicht nur eine Umschulung gemeint) in Anspruch nehmen können. https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bonn/arbeit-beruf-in-bonn/…
KSCam 21.11.2025 | 09:18
Wahrscheinlich werden Sie s nicht schaffen sich 2 Jahre beim Arbeitsamt "durchzumogeln" und um jde Art von Vermittlungsversuchen herumzukommen. Aber das ist kein Rententhema sondern wirklich "das Bier der Agentur".
EMam 21.11.2025 | 09:51
Sie gelten als Arbeitsfähig, damit ist die Rentenversicherung nicht für Sie zuständig. Ganz einfach zu verstehen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die AfA.
Keine weitere Antwortam 21.11.2025 | 11:26
Das Expertenteam hat bereits geantwortet, eine weitere Antwort wird es hier höchstwahrscheinlich nicht geben.
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