Hallo ly,
ohne Ihren Vorgang im Einzelnen zu kennen, ist es schwierig eine Antwort auf Ihre Frage zu geben.
Bei einer Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente haben Sie einen Besitzschutz auf die bisherigen Entgeltpunkte. Die Rente kann daher nicht geringer werden und wird mindestens in gleicher Höhe weitergeleistet.
Die eigentliche Umwandlung wurde voraussichtlich vorgenommen, da Sie damals beide Renten beantragt haben.
Sie sollten sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden. Dieser kann konkrete Auskünfte zu Ihrem Fall geben.
Mit freundlichen Grüßen