Hallo Franklin,
für die Bearbeitung von Rentenanträgen mit Zeiten in Slowenien ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,
Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut zuständig. Dort kann man Ihnen auch genauere Auskünfte zum Rentenverfahren und ggf. zu den Regelungen in Slowenien geben. Tel.: 0870 81-0, E-Mail: service@drv-bayernsued.de, Internet-Adresse:
www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de
Grundsätzlich ist es so, dass der Rentenantrag in Deutschland gleichzeitg auch ein Rentenantrag für Slowenien ist.
Das Rentenverfahren in Slowenien wird durch die Verbindungsstelle für Slowenien (s. o.) beim dortigen Versicherungsträger eingeleitet.
Beide Staaten entscheiden jeweils in eigener Zuständigkeit, ob nach ihrem Recht ein Rentenanspruch besteht.
Die rentenrechtlichen Vorschriften sind jeweils von Staat zu Staat verschieden, also auch die
Voraussetzungen unter denen ein Rentenanspruch besteht. Die EWG-Verordnung enthält kein
einheitliches Rentenrecht für alle EU-Mitgliedsländer, sondern nur Regelungen über die wechselseitige
Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten in den EU-Mitgliedstaaten.
Die Möglichkeit, dass ein Rentenantrag bewilligt, der andere abgelehnt wird, besteht also in der Tat.
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