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EM Rente,Anrechnungszeiten Slovenien

von Franklin01.10.2009 | 16:11
1140 Ansichten
4 Antworten
Hallo, meine Freundin stellt jetzt einen Antrag auf EM Rente. ´Sie hat 23 Jahre in Slovenien gearbeitet und ca.12 Jahre in Deutschland.Jetzt ist die Frage: Wie funktioniert das mit der Rente die ja hier in Deutschland ausgezahlt werden soll. Wie geht die DRV vor um diese Beitragszeiten in Slovenien zu erfragen? Meine Freundin meinte ,das die Behörde in Slovenien nur einen Nachweis darüber braucht,das sie in Deutschland sehr schwer erkrankt ist ( Lymphknoten Krebs) also es gibt in Slovenien so etwas wie Beitragszeiten garnicht?.Wenn Die DRV alle nötigen Papiere an die Behörde in Slov.schickt ,entscheidet diese ob meinen Freundin eine Invalieden Rente bekommt ,die dann zur EM Rente in Deutschland zugerechnet wird und ausgezahlt wird. Ist das so in etwa die vorgehensweise für die Anrechnung der Slov. Beitragszeiten. In Slo.soll es nur ein kleines Büchlein geben in dem nur vermerkt wird wieviele Jahre dort gearbeitet wurde,also muß es doch so etwas wie eine Pauschale Rente geben ,wenn man schwer erkrankt ist.Das ist alles so kompliziert und macht mich mischugge.......... Gruß Frank

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.10.2009 | 10:08

Hallo Franklin,

für die Bearbeitung von Rentenanträgen mit Zeiten in Slowenien ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd,

Am Alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut zuständig. Dort kann man Ihnen auch genauere Auskünfte zum Rentenverfahren und ggf. zu den Regelungen in Slowenien geben. Tel.: 0870 81-0, E-Mail: service@drv-bayernsued.de, Internet-Adresse:

www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de

Grundsätzlich ist es so, dass der Rentenantrag in Deutschland gleichzeitg auch ein Rentenantrag für Slowenien ist.

Das Rentenverfahren in Slowenien wird durch die Verbindungsstelle für Slowenien (s. o.) beim dortigen Versicherungsträger eingeleitet.

Beide Staaten entscheiden jeweils in eigener Zuständigkeit, ob nach ihrem Recht ein Rentenanspruch besteht.

Die rentenrechtlichen Vorschriften sind jeweils von Staat zu Staat verschieden, also auch die

Voraussetzungen unter denen ein Rentenanspruch besteht. Die EWG-Verordnung enthält kein

einheitliches Rentenrecht für alle EU-Mitgliedsländer, sondern nur Regelungen über die wechselseitige

Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten in den EU-Mitgliedstaaten.

Die Möglichkeit, dass ein Rentenantrag bewilligt, der andere abgelehnt wird, besteht also in der Tat.

3 Antworten

KSCam 01.10.2009 | 19:53
Eigentlich ist alles ganz einfach: Die RV in Slovenien wird von der DRV informiert, dass hier ein Antrag läuft und bekommt die der DRV vorliegenden medizinischen Unterlagen. In beiden Ländern wird nun separat über die Invalidität entschieden. Im Rentenfall zahlt Deutschland die EM Rente aus 12 Jahren und Slovenien aus den dortigen Zeiten. Wie die Slovenen Ihre Rente errechnen und wie dort die Vorschriften sind, wird Ihnen kaum ein dt. Rentenexperte sagen können - das richtet sich ganz einfach nach deren Gesetzen, die hier wohl kaum einer kennt. Ebenso ist es denkbar, dass 2 Länder unterschiedlich entscheiden - es könnte passieren dass die deutsche Rente bewilligt wird, und Slovenien nach slovenischem Recht keine Rente gewährt, oder umgekehrt. Wieviel die etwaige slovenische Rente geldmäßig wert ist, ist eine ganz andere Frage - aber auch das ist nicht das Problem der DRV. Wer in verschiedenen Ländern Beiträge hat ist auch verschiedenen Gesetzen unterworfen.
Ahaam 02.10.2009 | 08:41
'Ebenso ist es denkbar, dass 2 Länder unterschiedlich entscheiden - es könnte passieren dass die deutsche Rente bewilligt wird, und Slovenien nach slovenischem Recht keine Rente gewährt, oder umgekehrt' - das sollte insb. hinsichtlich EM innerhalb der EU nicht vorkommen! (ggf. Klage bis vor den EUGH!)
KSCam 02.10.2009 | 14:55
Na dann viel Spaß beim Weg zum EUGH - die hätten viel zu tun, wenn Sie in jedem Fall, wo ein EU Staat Rente gewährt und ein anderer nicht (weil eben die Gesetze unterschiedlich sind), entscheiden müssten. Und was machen Sie mit den Fällen, in denen der EUGH entscheidet, dass die abgelehnte Rente des einen Staates korrekt ist? Muss dann der andere Staat seine Bewilligung zurücknehmen und (nach Jahren) vom Kunden die Rente zurückfordern? Sind Sie wirklich sicher, dass Ihre Meinung OK ist?
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