Hallo Fragezeichen,
nach derzeitigem Stand hat das Bundeskabinett beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, in dem es unter anderem um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Erwerbsminderungsrenten und davon abgeleitete Renten geht, die im Zeitraum 01.01.2001 bis 31.12.2018 begonnen haben.
Davon würde auch die von Ihnen erwähnte Altersrente erfasst, sofern die vorherige Erwerbsminderungsrente im entsprechenden Zeitraum begonnen hat.
Dieser Entwurf ist allerdings noch nicht die endgültige Fassung des Gesetzes. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kann es durchaus noch zu Änderungen kommen.
Die Rentenversicherung erteilt daher grundsätzlich erst Auskünfte, wenn die 2. Und 3. Lesung im Bundestag erfolgt ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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