Hallo AE,
der Zuschlag ist weiterhin zu zahlen, wenn auf eine Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Zuschlag eine Hinterbliebenenrenten folgt, da es sich hierbei um eine abgeleitete Rente handelt. Angaben hierzu finden Sie im Rentenbescheid über die Hinterbliebenenrente, sobald Ihnen dieser vorliegt. In Abhängigkeit des Rentenbeginns beträgt der Zuschlag einen festen Prozentsatz des Zahlbetrages. Der Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente an sich beträgt je nach Rechtslage 60 oder 55 Prozent der vorher gezahlten Rente. Anschließend wird die Einkommensanrechnung überprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
An dem Zahlbetrag ändert sich erstmal nichts, außer am 01.07. Da wird der erhöht, wegen der Anpassung.
Am 01.12 sollte es eine Neuberechnung geben und da wird die wiederkehrende Zahlung eingestellt und der Zuschlag wird in der Bruttorente enthalten sein.
Sicher, dass der Zuschlag am 1.7. auch angepasst wird?
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