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Experten-Antwort

EM-Renten-Zuschlag in welcher Höhe an die Witwe

von AE05.02.2025 | 10:17
204 Ansichten
5 Antworten
Wir haben eine Frage zum EM-Renten-Zuschlag, der seit 1.7.2024 gezahlt wird. Mein Vater hatte einen solchen Zuschlag bekommen, ist nun aber leider verstorben. Wird meine Mutter als Witwe, diesen Zuschlag auch bekommen? In welcher Höhe - in gleicher Höhe wie mein Vater, oder auch nur 60 %? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.02.2025 | 14:09

Hallo AE,

 

der Zuschlag ist weiterhin zu zahlen, wenn auf eine Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Zuschlag eine Hinterbliebenenrenten folgt, da es sich hierbei um eine abgeleitete Rente handelt. Angaben hierzu finden Sie im Rentenbescheid über die Hinterbliebenenrente, sobald Ihnen dieser vorliegt. In Abhängigkeit des Rentenbeginns beträgt der Zuschlag einen festen Prozentsatz des Zahlbetrages. Der Zahlbetrag der Hinterbliebenenrente an sich beträgt je nach Rechtslage 60 oder 55 Prozent der vorher gezahlten Rente. Anschließend wird die Einkommensanrechnung überprüft. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:

 

Allgemeine Informationen zur Rente | Verbesserungen für Erwerbsminderungs­rentnerinnen und -rentner ab Juli 2024 | Deutsche Rentenversicherung


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Rente am 05.02.2025 | 10:23
An dem Zahlbetrag ändert sich erstmal nichts, außer am 01.07. Da wird der erhöht, wegen der Anpassung. Am 01.12 sollte es eine Neuberechnung geben und da wird die wiederkehrende Zahlung eingestellt und der Zuschlag wird in der Bruttorente enthalten sein.
Ist das so?am 05.02.2025 | 13:30
Rente schrieb

Jo §307 j (2) SGB VI

Danke!
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