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EM-Rentenanspruch

von günther07.11.2007 | 10:29
1063 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, hab ein Riesenproblem: ich bin ein 57jähriger Langzeitarbeitsloser ohne Hartz IV oder anderer staatlicher Unterstützung. Durch Unachtsamkeit wurde ich bei der Arbeitsagentur (ohne auch nur mal ein Wort darüber zu verlauten) abgemeldet. Leider merkte ich das erst 2 Monate später und da war das Kind dann auch schon in den Brunnen gefallen. Jetzt fehlen mir in meinen "Rentenansprüchen" diese 2 Monate, sodaß mein nspruch auf EM-Rente erloschen ist,auch kann ich durch diese Fehlzeit nicht mehr mit 60 in Rente gehen. was kann ich tun?

3 Antworten

Tomam 07.11.2007 | 11:07
60 geht in diesem Fall, wenn ein GdB von mind. 50% und eine Wartezeit von 420 Monaten erfüllt ist. Sollte kein GdB vorliegen, könnten wir durch diese Fehlzeit ein Problem bekommen, denn die danach liegende Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug wird nicht mehr angerechnet und zählt auch nicht mehr Zeitraumverlängernd für die Voraussetzung von 8 Jahren PB in den letzten 10 Jahren vor Rentenbezug. Wenn das Arbeitsamt die fehlenden Monate nicht mehr melden will, funktioniert nur eines: einen Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit für 1 Kalendermonat angemeldet sein und danach sofort wieder arbeitslos ohne Leistungsbezug melden, denn durch die Verzicht auf die Versicherungsfreiheit haben wir einen Pflichtbeitrag und die danach folgende Arbeitslosigkeit wäre wieder anrechenbar und Zeitraumverlängernd.
Güntheram 07.11.2007 | 11:53
Bitte was ist ein GdB? Einen Minijob habe ich, zahle aber keine freiw. Beiträge. Wäre es besser und wie hoch wären diese dann? Vielen Dank
Tomam 07.11.2007 | 12:05
Ein GdB ist ein Grad der Behinderung, bedeutet einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50%. Bei dem Minijob, kann auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet werden. Bedeutet der Arbeitnehmer stockt den Pauschalbetrag von 15% des Arbeitgebers auf 19,9% aus dem Gehalt auf. Allerdings hat der Verzicht Wirkung so lange dieser Minijob ausgeübt wird. Aber wenn man dadurch den Rentenanspruch sichern kann.... Vielleicht am besten mal schnellstmöglich zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV zu gehen um sich persönlich anhand ihres Versicherungsverlaufes beraten zu lassen.
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