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Experten-Antwort

EM-Rentenantrag danach verstorben

von Wanderer27.06.2025 | 08:03
481 Ansichten
2 Antworten
Es wurde ein EM-Antrag erstellt, während der Bearbeitungszeit ist die Antragstellerin verstorben. Wird der Antrag weiter bearbeitet und falls ja und falls er bewilligt wird, hat der Ehegatte dann Anspruch auf diese Rente vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zu ihrem Tod ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2025 | 08:54

Hallo Wanderer,

 

der  Antrag auf Erwerbsminderung wird auch nach dem Tod des Versicherten weiter bearbeitet.

 

Sollte rückwirkend eine Rente bewilligt werden steht dem Ehegatten als Sonderrechtsnachfolger die Zahlung bis zum Ende des Todesmonat zu.

 

Zunächst müssen allerdings Ansprüche anderer Sozialleistungsträger befriedigt werden, wenn beispielsweise während der rückwirkenden Rentenbewilligung Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosen- oder Bürgergeld etc. gewährt wurden.  

 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abwartenam 27.06.2025 | 08:39
Ja, der Antrag wird weiterbearbeitet. Sollte eine EM-Rente bewilligt werden, die rückwirkend noch zu Lebzeiten begonnen hätte, steht diese Rente dann bis zum Sterbemonat grundsätzlich den Erben zu.
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