Hallo Wanderer,
der Antrag auf Erwerbsminderung wird auch nach dem Tod des Versicherten weiter bearbeitet.
Sollte rückwirkend eine Rente bewilligt werden steht dem Ehegatten als Sonderrechtsnachfolger die Zahlung bis zum Ende des Todesmonat zu.
Zunächst müssen allerdings Ansprüche anderer Sozialleistungsträger befriedigt werden, wenn beispielsweise während der rückwirkenden Rentenbewilligung Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosen- oder Bürgergeld etc. gewährt wurden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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