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Experten-Antwort

Em-Rentenantrag - DRV fordert gesonderten Meldung nach § 194 , Abgabegrund 57 an

von Wartender20.10.2017 | 12:27
973 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Zusammen, ich habe im Juni einen Antrag auf EM-Rente gestellt und war zwischenzeitlih auch bei einem Gutachter. Vor ca. 3 Wochen erhielt ich ein Schreiben mit Formularen für meinen Arbeitgeber von der DRV, einmal wurde die gesonderte Meldung nach § 194 gefordert (R0250) und eine Arbeitsplatzbeschreibung (R3212). Werden diese Angaben / Meldung grundsätzlich bei einem Antrag auf EM-Rente angefordert? Diese gesonderte Meldung wird ja eigentlich nur benötigt, um die Höhe einer Rente genau zu berechnen, von daher habe ich natürlich eine geringe Hoffnung, dass zumindest eine teilweise EM-Rente durch die DRV in Erwägung gezogen wird. Im Internet kann ich leider keine Informationen finden. Gruß Wartender

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wartender,

die Übersendung der Vordrucke stellt noch keine Vorentscheidung zu Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente dar, sondern ist lediglich Bestandteil des "normalen" Rentenantragsverfahrens. Letztlich können Sie hier tatsächlich nur den weiteren Verlauf des Verfahrens abwarten.

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3 Antworten

=//=am 20.10.2017 | 13:05
Das kann bedeuten, dass eine EM-Rente gezahlt wird, was die Meldung betrifft, ODER auch nicht. Die Chancen stehen 50 / 50. Die Arbeitsplatzbeschreibung ist dafür da, um zu prüfen, z.B. ob Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz haben. Ist dies nicht der Fall, bedeutet es immer noch nicht, dass bei Ihnen eine Erwerbsminderung besteht. Evtl. wird auch "nur" eine berufliche Reha-Maßnahme empfohlen. Ergo: Abwarten und Tee trinken. :-)
Schorscham 20.10.2017 | 13:37
Freuen Sie sich besser nicht zu früh. Auch mein damaliger Arbeitgeber musste diese Vordrucke ausfüllen aber trotzdem wurde mein Rentenantrag (zunächst) abgelehnt. MfG
Wartenderam 20.10.2017 | 15:27
Danke an Alle für die Infos
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