Hallo Pascal,
Sie werden sicher verstehen, dass ich als Experte aus der Ferne zu Ihrem Unmut über den Ablauf des Rentenverfahrens, insbesondere der Vorstellung beim Arzt, nichts sagen kann.
Rechtlich ist es aber so, dass seit der Rentenreform 2001 der Berufsschutz für alle Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, abgeschafft wurde. Für Sie gelten jetzt die gleichen Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente wie für alle ungelernten Arbeitnehmer. Das heißt, wer noch zeitweise arbeiten kann, muss dies jetzt auch in einem weniger qualifizierten Beruf tun.