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EM-Rentenantrag | Reha

von R21022.08.2015 | 14:41
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, durch das örtliche Jobcenter wurde ich gezwungen, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Der Webseite des DRV konnte ich entnehmen, dass ein Grundsatz lautet: "Reha vor Rente". Meine Fragen an Sie: 1.) Muss man an einer med. Reha nach Antragsstellung teilnehmen? 2.) Hat man die Wahl einer ambulanten Reha der stationären den Vorzug zu geben? 3.) Wie lange dauert eine med. Reha in der Regel? Ich bin für jeden Rat dankbar Mit freundlichen Grüßen R210

5 Antworten

Schadeam 22.08.2015 | 20:04
Wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben, warten Sie ab was passiert. theoretisch könnte man bei der DRV der Meinung sein, dass zunächst eine Reha erfolgen soll, ob die dann ambulant oder stationär ist, ist doch erst die zweite oder dritte Frage. Wenn es soweit ist, sollten Sie zunächst mit Ihren Ärzten besprechen, was die (und Sie) für sinnvoll halten. Genau so gut kann die Rente aber auch ohne vorige Reha bewilligt oder abgelehnt werden. PS: wer vom JC zum RA gezwungen wird, hätte doch schon längst aus eigenem Antrieb Rente oder Reha beantragen können, wenn er dies für angebracht gehalten hätte. Da Sie das bislang nicht für nötig befunden haben, ist wohl aus Ihrer Sicht eine Reha oder eine Rente eher unnötog oder unwahrscheinlich, oder?
W*lfgangam 22.08.2015 | 20:15
Hallo R210, offensichtlich wurden Sie vom Amtsarzt/Gesundheitsamt begutachtet und für mehr als 6 Monate für unter 3 Std. tgl. für arbeitsunfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingestuft (das übliche Verfahren eben). Das Jobcenter (JC) hat daher das Recht/die Pflicht (!), Ihre Erwerbsfähigkeit im Rahmen eines EM-Rentenverfahren feststellen zu lassen. Stellen Sie selbst diesen Antrag nicht, kann/muss das JC diesen Antrag stellen. Aus Rentensicht prüft die DRV natürlich, ob nicht eine Reha - gleich welcher Art - Sie wieder fit machen könnte. Rat: Stellen Sie den EM-Antrag, sonst ist die ALG 2 Leistung weg. Mit der Antragstellung können Sie sich natürlich Zeit lassen - Sie haben ja eine Frist dafür erhalten. So gegen Ende machen Sie sich auf den Weg und lassen sich einen Termin für die EM-Rente geben, ganz am Ende der Terminkalender der DRV-Beratungsstellen oder Rathaus/Versicherungsamt - Bestätigung der Terminvereinbarung aushändigen lassen und dem JC vorlegen ...dann sind die erstmal zufrieden und müssen die nächsten Monate abwarten. Ihr ALG 2 läuft so lange problemlos weiter. Gruß w.
R210am 23.08.2015 | 08:30
Zunächst einmal möchte ich mich für beide hilfreichen Antworten bedanken. @Schade: Den Rentenantrag halte ich aufgrund der gegebenen Umstände schon für nicht sinnig. Aber dies hier auszuführen, würde den Rahmen der Zeit und dieses Postings sprengen. Einer ambulanten Reha -stationär ginge aus diversen Gründen eben nicht, stehe ich positiv gegenüber, dieweil sie evt. meinem Genesungsprozess dienlich sein könnte. Schließlich möchte ich wieder gesunden und später wieder meiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. Deshalb war eben meine Frage, ob man eine Wahlmöglichkeit zwischen ambulanter und stationärer Reha hat. @W*lfgang: Vielen Dank, ich werde Ihrem Rat folgen. Was bliebe mir auch anderes übrig. Gegen diese heteronome Entscheidung kann mich eben nicht zur Wehr setzen, ohne mit den folgenreichen Konsequenzen leben zu müssen.
Schadeam 23.08.2015 | 08:44
Dann begründen Sie gegebenenfalls, warum stationär ungünstig ist, ambulant jedoch gut wäre (wenn es denn so kommt). Wünschen kann man das immer, ob es dann auch bewilligt wird ist eine Entscheidung im Einzelfall.
R210am 23.08.2015 | 08:53
@Schade: Dankeschön, so werde ich es machen :)
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