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Experten-Antwort

EM-Rentenantrag und Anzahl der Ärzte

von Melli 16.06.2020 | 10:09
888 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Das zieht sich seit Monaten hin. Zusätzlich zum Facharztbrief wurde der Hausarzt angeschrieben, was sich mir als Ergänzung zum Facharzt nicht erschließt. Deswegen und weil die Anträge wohl standardmäßig abgelehnt werden, überlege ich, weitere Fachärzte aufzusuchen, um die Diagnosen meiner Ärzte und die Auswirkungen bestätigen zu lassen. Welche Erfahrungen haben andere im Forum? Machen weitere Atteste im Vorfeld Sinn? Im Widerspruchsferfahren hat man ja kaum Zeit. Macht es Sinn, speziell Sozialmediziner aufzusuchen? Melli

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2020 | 12:31

Hallo User Melli,

es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie noch weitere Ärzte aufsuchen und sich Atteste ausstellen lassen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Atteste selbst bezahlen müssen. Eine Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse oder der Deutsche Rentenversicherung erfolgt sind.

Hilfreich für eine schnelle Entscheidung ist, wenn Sie Unterlagen vorlegen könnten, die Sie noch zu Hause haben und nicht älter als zwei Jahre sind.

10 Antworten

KuKam 16.06.2020 | 10:45
Ja, es macht für Ihre Gesundheit großen Sinn die Ärzte aufzusuchen die Ihnen helfen können, oder einfach nur Linderung verschaffen. Und nein, es macht keinen Sinn nur Fachärzte aufzusuchen um möglichst viele Unterlagen zu haben. Welche Mediziner Sie aufsuchen kann Ihnen hier ja niemand beantworten, weiß ja keiner was Sie haben.
Siehe hieram 16.06.2020 | 12:29
Ein Hausarzt ist üblicherweise für alle Krankheiten die erste Anlaufstelle, deshalb ist davon auszugehen, dass er einen Krankheits'verlauf' und die Auswirkungen auf den Patienten umfangreicher dokumentiert hat und beschreiben kann, als z. B. ein Orthopäde, den man 'nur' wegen akuter/langanhaltender Beschwerden im Rückenbereich aufsucht. Im Zuge des Antragsverfahrens für eine EM-Rente wird nicht nur eine Krankheit (vom Facharzt bestätigt) beurteilt, sondern wie sich diese ggfs. im Zusammenhang mit anderen insgesamt auf die Erwerbsfähigkeit auswirkt. Eine Rückfrage beim Hausarzt erfolgt also in Ihrem Interesse. Damit beantwortet sich eigentlich auch Davon ausgehend, dass Sie bereits alle Unterlagen mit Antrag abgegeben haben, sind weitere Atteste/Befunde nur in soweit hilfreich, als Sie gravierend zusätzliche Verschlimmerung der Beschwerden ergänzen, die nach Antragstellung hinzugekommen sind. Das Gutachterteam der DRV besteht aus Sozialmedizinern. Selbst extern einen aufzusuchen können Sie sich ersparen, solange über Ihren Antrag noch gar nicht entschieden wurde. Sofern eine Entscheidung nicht in Ihrem Sinne ausfällt, haben Sie dann immer noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen. Auskunft über den Sachstand Ihres Antragverfahrens erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung.
Studentam 16.06.2020 | 13:58
Es macht auch keinen Sinn sich die Diagnosen bestätigen zu lassen. Für die Bewertung einer Rente sind Diagnosen grundsätzlich unerheblich und für die Bewertung der Einschränkungen nur zweitrangig. Es geht alleinig um die Einschränkungen. Ob diese nun von einem Unfall, einer Hormonstörung oder Krebs verursacht werden ist irrelevant. Ob Ihnen nun 1 oder 10 Ärzte bestätigen, dass Sie MS haben ist egal. Wichtig ist alleinig ob und welche Auswirkungen diese hat. Es wäre sinnvoll gewesen vor dem Antrag aussagekräftige Unterlagen, die Ihre Einschränkungen belegen, beizubringen. Wenn Sie jetzt anfangen nach und nach Arztberichte einzureichen wird das nur eine Auswirkung haben, das Verfahren unnötig in die Länge ziehen. Warten Sie den nächsten Schritt der DRV ab, der idR eine Begutachtung ist.
Bäram 16.06.2020 | 14:00
Wenn standardmäßig alles abgelehnt werden würde, würde es sicher kaum EM Rentner geben. Auch macht es keinen Sinn bei einer möglichen Ablehnung für einen Widerspruch neue Arztberichte einzureichen die keine neue Tatsachen beinhalten.
Grobiam 17.06.2020 | 20:04
Viel hilft nicht viel. Wichtig ist, daß alle Krankheiten für die RV ersichtlich sind,ob das nun gesamt durch den Hausarzt geschieht oder einzeln durch die jeweiligen Fachärzte.Wenn Sie zu einer Begutachtung geladen werden, wird der Gutachter sich durch Sichtung der Befunde, eigener Untersuchung und via Gespräch einen eigenen Überblick verschaffen. Hierbei können Sie ebenfalls noch Dinge einbringen.
Rüdigeram 17.06.2020 | 22:28
M schrieb

Doch durch Widerspruch und Klagen.

Wenn standardmäßig alles abgelehnt werden würde, würde es sicher kaum EM Rentner geben.
Doch durch Widerspruch und Klagen.
Ging bei mir ohne Widerspruch und Klagen innerhalb von 4 Monaten. Und außer mir gibt es noch Zigtausende Fälle, die ohne Widerspruch und Klagen ausgekommen sind. Das Problem ist bei vielen Menschen die falsche Selbsteinschätzung und das Unverständnis, dass die EMR nur gewährt wird, wenn man tatsächlich nicht Erwerbsfähig ist. Rücken Aua reicht dazu eben nicht. Selbst Menschen mit Querschnitt können Vollschichtig arbeiten, wenn sie die entsprechende Tätigkeit dazu haben.
W°lfgangam 18.06.2020 | 19:26
Rüdiger schrieb

Wenn standardmäßig alles abgelehnt werden würde, würde es sicher kaum EM Rentner geben.

[/quote]

Doch durch Widerspruch und Klagen. [/quote]

Ging bei mir ohne Widerspruch und Klagen innerhalb von 4 Monaten.

Und außer mir gibt es noch Zigtausende Fälle, die ohne Widerspruch und Klagen ausgekommen sind.

Das Problem ist bei vielen Menschen die falsche Selbsteinschätzung und das Unverständnis, dass die EMR nur gewährt wird, wenn man tatsächlich nicht Erwerbsfähig ist. Rücken Aua reicht dazu eben nicht. Selbst Menschen mit Querschnitt können Vollschichtig arbeiten, wenn sie die entsprechende Tätigkeit dazu haben.

Doch durch Widerspruch und Klagen.
Ging bei mir ohne Widerspruch und Klagen innerhalb von 4 Monaten. Und außer mir gibt es noch Zigtausende Fälle, die ohne Widerspruch und Klagen ausgekommen sind. Das Problem ist bei vielen Menschen die falsche Selbsteinschätzung und das Unverständnis, dass die EMR nur gewährt wird, wenn man tatsächlich nicht Erwerbsfähig ist. Rücken Aua reicht dazu eben nicht. Selbst Menschen mit Querschnitt können Vollschichtig arbeiten, wenn sie die entsprechende Tätigkeit dazu haben.
Ergänzend: Rein statistisch wird die Hälfte aller EM-Anträge problemlos bewilligt. Die andere Hälfte 'fühlt' sich nur EM (ohne die Kriterien/Anforderungen der Rentengesetze dazu zu erfüllen) ...ggf. mit einigen/niederschwelligen %-Korrekturen im Rechtsbehelfsverfahren. Gruß w.
Dizzy am 18.06.2020 | 20:49
W°lfgang schrieb

Doch durch Widerspruch und Klagen. [/quote]

Ging bei mir ohne Widerspruch und Klagen innerhalb von 4 Monaten.

Und außer mir gibt es noch Zigtausende Fälle, die ohne Widerspruch und Klagen ausgekommen sind.

Das Problem ist bei vielen Menschen die falsche Selbsteinschätzung und das Unverständnis, dass die EMR nur gewährt wird, wenn man tatsächlich nicht Erwerbsfähig ist. Rücken Aua reicht dazu eben nicht. Selbst Menschen mit Querschnitt können Vollschichtig arbeiten, wenn sie die entsprechende Tätigkeit dazu haben.

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Ergänzend:

Rein statistisch wird die Hälfte aller EM-Anträge problemlos bewilligt. Die andere Hälfte 'fühlt' sich nur EM (ohne die Kriterien/Anforderungen der Rentengesetze dazu zu erfüllen) ...ggf. mit einigen/niederschwelligen %-Korrekturen im Rechtsbehelfsverfahren.

Gruß

w.

Wenn standardmäßig alles abgelehnt werden würde, würde es sicher kaum EM Rentner geben.
Doch durch Widerspruch und Klagen.
Ging bei mir ohne Widerspruch und Klagen innerhalb von 4 Monaten. Und außer mir gibt es noch Zigtausende Fälle, die ohne Widerspruch und Klagen ausgekommen sind. Das Problem ist bei vielen Menschen die falsche Selbsteinschätzung und das Unverständnis, dass die EMR nur gewährt wird, wenn man tatsächlich nicht Erwerbsfähig ist. Rücken Aua reicht dazu eben nicht. Selbst Menschen mit Querschnitt können Vollschichtig arbeiten, wenn sie die entsprechende Tätigkeit dazu haben.
Ergänzend: Rein statistisch wird die Hälfte aller EM-Anträge problemlos bewilligt. Die andere Hälfte 'fühlt' sich nur EM (ohne die Kriterien/Anforderungen der Rentengesetze dazu zu erfüllen) ...ggf. mit einigen/niederschwelligen %-Korrekturen im Rechtsbehelfsverfahren. Gruß w.
Und unstatistisch erhält der ein oder andere die Rente, obwohl es doch nicht ganz so schlimm ist (das sind die, welche hier nachfragen, wie sie die EMR Wieder"kündigen"können) und manch doch Rentenfall geht leer aus. So ist das Leben.
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