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Experten-Antwort

Em Rentenantrag zuspät gestellt!

von Maxe Baumann 25.08.2023 | 16:58
395 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin schon längerer schwerkrank habe jetzt erfahren das mann mit der Diagnose schnell erwerbsunfähig wird. Kann man rückwirkend zur Diagnose =(Entlassungsbericht) EM Rente beantragen, ich habe bis heute keine Richtige Aufklärung erhalten. Wurde dem Hausarzt überlassen der mich nur immer krankgeschrieben hat, es müsste für Ärzte auch verpflichtend werden, auf eine kommende erwerbsunfähig hinzuweisen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo  Herr Baumann,

neben dem Zeitpunkt der Antragstellung ist der Leistungsfall (=Eintritt der Erwerbsminderung) für die Rente wegen Erwerbsminderung ausschlaggebend. Dabei kann der Leistungsfall durchaus in der Vergangenheit liegen.

Wir empfehlen, ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger, um Ihre Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

18 Antworten

.am 25.08.2023 | 17:03
Formularpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner (KVdR) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Peter T.am 25.08.2023 | 17:08
Eine EMR wird oftmals rückwirkend festgestellt. Bei einem Antrag wird zuerst geprüft ob die versicherungsrechlichen Vorraussetzungen vorliegen. Wenn ja, wird geprüft ob medizinisch eine EMR vorleigt. Und zum 3. wird der Leistungsfall bestimmt, also der Termin ab dem die EM eingetrten ist. Daher kann man jetzt nicht direkt die EMR zu spät beantragen. Es kann nachträglich bei unklaren Versicherungsverhältnissen natürlich schwieriger werden, den Leistungsfall nachzuweisen. Aber: Eine Diagnose selbst sagt nicht viel aus. Man kann MS haben und leichte Beschwerden oder so schlimm das man im Rollstuhl sitzt und durch Fatigue nicht mehr das Bett allein verlassen kann. Es geht um die Einschränkungen, die eine Erkrankung oder Behinderung mit sich bringt. Daher muss der Arzt genau beschreiben, wie Sie eingeschränkt sind, so dass Sie keine 6 oder 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr einsetzbar sind. AU ist z.B. nicht EM, da sich die AU nur auf den letzten Beruf/Beschäftigung bezieht. Bei der EMR wird geprüft ob Sie überhaut noch irgend einen Beruf/Job ausführen können...
Schadeam 25.08.2023 | 17:47
Und wann ggfls die Rente beginnt, hängt auch vom Antragsdatum ab. Des weiteren ist die Rente dann nicht "zu spät" wenn man bislang Lohn, Krankengeld oder ALG bekommen hat und diese Kohle höher war als die EM Rente. Und ob Ärzte Sie auf etwas hinweisen hätten können, müssen Sie die Ärzte und nicht das Forum fragen. Aber falls das bisherige Geld höher war als die Rente, ist das auch kein Schaden. Und so was kann Ihr Arzt ja nun wirklich nicht wissen.
Ham 25.08.2023 | 17:58
Wenn Ärzte mit der Materie ver sind, bringen sie für ihre Patienten durchaus Erwerbsmindung ins Spiel. Allerdings können sie diese nicht selbst feststellen, sondern nur auf den Weg bringen. Ehrlicherweise muss man aber auch sagen, dass viele Ärzte nicht die Kriterien für die Erwerbsminderungsrente kennen und auch nicht den Unterschied zwischen Erwerbs-und arbeitsunfähig. Sie sehen es ja offenbar an Ihrem Hausarzt, der Sie zwar viel krank schreibt, aber mehr auch nicht. Sie können jederzeit einen Antrag auf EM-Rente stellen, in den Händen der Rentenversicherung sind Sie damit richtig, die können und dürfen das entscheiden,auch den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung. Wenn Sie schon länger krank sind, kann auch rückwirkend eine EM-Rente gewährt werden, so dass Sie da nichts einbüßen.
Janaam 25.08.2023 | 18:32
Kein Arzt muss einen drauf aufmerksam machen. Meistens will das Arbeitsamt oder die Krankenkasse, dass man einen Antrag stellt. Man verliert nichts, wenn man den Antrag später stellt und ein Hausarzt kann auch durchaus das Ende der AU im Blick haben, ohne dass er meint, man wäre EU. Das kann er doch überhaupt nicht feststellen.
Frühreifam 25.08.2023 | 18:46
Dafür dass Du erst ein Jahr alt bist, kannst Du Dich schon sehr gut artikulieren.
Ham 25.08.2023 | 18:53
Da drücke ich Ihnen die Daumen für. Schlagen Sie dem Gevatter ein Schnippchen!
Janaam 25.08.2023 | 22:06
Da Krankengeld in der Regel höher sein dürfte, verstehe ich das Problem nicht. Gerade wenn die Erkrankung so schwer ist.
Icham 26.08.2023 | 06:16
Und auch jetzt die Zurechnungszeit bis zur Altersrente hoch gerechnet wird.
Xam 26.08.2023 | 17:31
Das krankengeld ist bereits beendet da mein Arzt meinte das ich wieder arbeiten kann ich hätte schon längst einen Antrag stellen müssen, ich weiß wirklich nicht mehr wie es weiter gehen soll.
Larezam 27.08.2023 | 05:37
Ganz nüchtern betrachtet: Es sterben auch Leute, die am Vortag noch gearbeitet haben.
Peter T. am 27.08.2023 | 13:35
Sind Sie der TE? Falls ja, was denn nun? Sie sind schon lange krank und eigentlich schon tot. Aber Ihr Arzt hat Sie nicht weiter krank geschrieben, da Sie wieder arbeiten können? Was wollen Sie da einen Antrag auf EMR stellen, wenn nicht mal ihr eigener Arzt für AU hält? Und AU ist "nur" krank für den letzten Job/Beruf. Wie wollen Sie da eine EMR bekommen? Und wie schon geschrieben, eine Diagnose sagt nicht viel aus...
Gastam 27.08.2023 | 13:52
Wie Peter schon sagt müssen auch zusätzlich die versicherungsrechtl. Voraussetzungen gegeben sein . Bei den medizinischen Voraussetzungen ist "das Gesamtpaket" zu beachten: So zählen zB nicht nur die Diagnosen, sondern wie beeinträchtigt man durch die Erkrankung ist. Dies sieht ja bei jedem individuell anders aus. (Dementsprechend sollte der Antrag auch ausgefüllt werden ) Weiter spielt auch der Zeitpunkt , wann die Diagnose zuletzt gestellt wurde, eine entscheidende Rolle. Für die Prüfung einer EM werden von der RV ( unter Voraussetzung Ihrer Zustimmung ) ärztliche Berichte benötigt. Diese dürfen aber nur 2 Jahre alt sein. Wenn Ihr Entlassungsbericht aber älter ist und Sie nur ihn als Grundlage nutzen möchten, wird es problematisch. Dann brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung /Bestätigung, dass die Diagnose /bzw Erkrankung immer noch besteht, bzw fortlaufend ist, sowie auch dass durch deren Beeinträchtigung Anspruch auf Teil/ oder Voll- EMR besteht.
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