Hallo Herr Baumann,
neben dem Zeitpunkt der Antragstellung ist der Leistungsfall (=Eintritt der Erwerbsminderung) für die Rente wegen Erwerbsminderung ausschlaggebend. Dabei kann der Leistungsfall durchaus in der Vergangenheit liegen.
Wir empfehlen, ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger, um Ihre Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung