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EM-Rentenantragstellung

von Anna Nussmann28.01.2020 | 17:49
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrtes Expertenteam, ich habe eine schwierige Frage, aber vielleicht können Sie mir diese beantworten. Ich habe ab meinem 17. Geburtstag Hochschule besucht und Abitur gemacht, danach Jobs zwischendurch und nun bin ich seit 2014 wieder gesetzlich krankenversichert, zuvor ein paar Jahre privat krankenversichert. Meine Frage an Sie lautet: Wenn ich in späteren Jahren EM-Rente beantragen muss und diese bewilligt werden würde. Ab wann würde der Beginn gerechnet werden, ab meinem 17. Geburtstag oder erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres oder bei der erstmaligen Aufnahme eines Jobs? Ich weiß dass der EM-Rentenantragstellungstermin der Schluss für die Berechnung der 9/10. Belegung für die KvdR ist, nur den Beginn weiß ich nicht. Ich habe auch schon im Internet gesucht, doch ich finde nur den Passus: "Bei der Frist von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (hierbei handelt es sich um jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit – auch im Ausland) bis zur Rentenantragstellung spricht man von der sogenannten Rahmenfrist ". Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wann bei mir der Beginn für diese Berechnung wäre? Vielen Dank im Voraus. MfG Anna Nussmann

6 Antworten

W°lfgangam 28.01.2020 | 19:19
*hüstel ...wo genau ist denn dort der Beginn der Rahmenfrist für die KVdR dargestellt? ;-) Spontan hier gefunden und sicher hilfreicher: https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/vers… Zitat aus dieser Seite zur wesentlichen Frage: "Sofern eine Erwerbstätigkeit nicht aufgenommen wurde, beginnt die Rahmenfrist: Mit dem Tag der Eheschließung bzw. mit dem Tag der Eintragung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder wenn keine Ehe/Lebenspartnerschaft bestand mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei minderjährigen Waisen beginnt die Rahmenfrist mit dem Tag der Geburt." Gruß w.
Siehe hieram 28.01.2020 | 18:37
Theorieam 28.01.2020 | 19:58
Es dürfte nicht so einfach sein ohne Beitragszahlung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu erwirken. Grau ist alle Theorie!
Siehe hieram 28.01.2020 | 20:10
Wo haben Sie denn rausgelesen, dass die Fragestellerin keine Beiträge leistet?
-am 29.01.2020 | 08:51
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
(...)
Ergänzend: Wurde auch hier/S. 22ff.: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&… seitens GKV-SPITZENVERBAND und DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND so vereinbart. Auch die DRV kann KVdR/weiß Bescheid... ;-) Gruß w.
Hallo Anna Nussmann, in dem von W°lfgang geposteten Link finden Sie die Antwort ab Seite 22.
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