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Zur Experten-Antwort springenSoweit ich richtig informiert bin, ist Frau Maschner nicht an der geplanten Gesetzgebung beteiligt. Bitte warten also auch Sie die kommenden Regelungen ab!
Wo bitte hat Frau Mascher dies behauptet? Ganz eindeutig ist der 2. EP auch für Mütter gedacht, die bereits Rente beziehen. Erfolgt am 1.7.2014 zB. eine Rentener- höhung um 2% Prozent, somit steigt der Rentenwert in West von 28,14 auf 28,70. Bitte aber nicht zu vergessen, der Betrag ermässigt sich um 10,25% Kranken/Pfl.Vers. aus 28,70 werden plötzlich ( 28,70-2,94) werden 25,76 Netto Betrag. Bei solcher Größenordnung sollte man Cent und beitrags Abzug nicht vergessen. Es sei dahingestellt, ob sich der Kuhandel gelohnt hat"Mütterrente für abschlagsfreie Rente schon mit 63. Beitragsjahren unter Einbeziehung von 5 Arbeitslosen Jahren. MfG.Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Die Rentenreform von 2001 zu einem bestimmten Stichtag beinhaltete ja auch einen Bestandsschutz für BU-Rentner. Heute sprechen wir im Koalitionsvertrag von Verbesserungen der EM-Renten. Nur, dass jetzt keiner der 1,6 Mio. betroffenen Menschen Verbesserungen bekommt.Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten?
Und dann? Auch die Richter können keine verfassungskonformen Gesetze ändern. Sie können nur überprüfen, ob diese korrekt angewendet werden. Und dass Stichtag-Regelungen nicht unbedingt verfassungswidrig sein müssen, wurde bereits mehrfach erläutert. Also gehen Sie mal ruhig davon aus, dass ein vom Bundespräsidenten für verfassungskonform gehaltenes Gesetz im Regelfall auch verfassungskonform sein wird.Ich denke jetzt schon über eine Klage nach, wenn die Bestandsrenten für EM nicht berücksichtigt werden.Werde mich dann anschliessen.
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, sagt der Volksmund und je besser das Brot schmeckt, desto lauter! Nicht wahr???Sie haben ja recht, Krankheit ist oft finanz. Abstieg. Nur der Beamte hat diese Sorgen nicht, deshalb leben sie ja ca. 7 Jahre länger.Da muß ich aber entschieden widersprechen! Erst kürzlich verstarb mein beamteter Neffe im zarten Alter von 42 Jahren. Meine Tante, ehemalige Postbeamtin, starb mit 74 Jahren. Zum Vergleich: Meine Großmutter, die ihr Leben lang Schwerstarbeit verrichtet hat, wurde 96 Jahre alt, mein Vater, ebenfalls kein Beamter, wurde immerhin 84 Jahre alt. WAS wöllen Sie mit Ihrer primitiven Beamten-Hetze also genau sagen? Etwa, dass eine hohe Lebenserwartung vom Einkommen abhängt? Wie kommt es dann, dass in unserem Sozialstaat schon ganze Dynastien von Sozialhilfeempfängern leben - und das gar nicht mal schlecht?
Es passiert ja immer wieder-nicht nur mir-, dass versehentlich mehrmals der gleiche Beitrag erscheint. Ich bitte doch herzlich, von Amts wegen diese zu löschen. Danke. MfG.In der Öffentlichkeit wurde der Eindruck von F. Nahles erweckt als ob generell die Erwerbsminderungsrentner 2 Zurechnungsjahre mehr bekommen. Das Kleingedruckte hat sie verschwiegen. Als Akademiker wurden anerkannte 5 Studienjahre als Ersatzzeiten "nachträglich" von Kohl (2 J) und von Schröder (3 J) geklaut. Da hatten die keine Hemmungen. Sollte doch das SPD-Mitglied Ulrike Mascher dagegen protestieren, dass Bestandsrentner nicht schlechter gestellt bleiben als neue Erwerbsminderungsrentner. Und das ein Leben lang ! Noch lassen sich Änderungen machen !Glaube , da tut man Frau Mascher Unrecht. Richtig ist aber, ursprünglich war daran gedacht, auch für 2014 galten schon für die 12 Moinate der 2. Entgeltpunkt. Daraus wird wohl nichts, nur für 6 Monate, ab Juli gilt der zweite EP.. Es soll ja schon feststehen, statt 28,14 sind es je EP. in West 28,74 Euro . Es kann sich also schon jeder ausrechnen wie hoch seine Gesamt-Bruttorente ab 1.7. monatlich sein wird. Obwohl ich Mütter Rente für Rente mit 63 als Kuhhandel halte( 5 zusätzliche Punkte für meine Frau), halte ich fest: Wer bisher nur für 3 Geburten-ohne sonstige eigenen Beitrags Aufwand- keine Rente erhielt, kommen jetzt mit 3 zusätz- lichen Punkten die erforderlichen 5 Jahre zur Verrechnung. Mit nunmehr 6 EP. a/ (neu) 28,74 sind es immerhin 172,44 monatlich Brutto ab 1.7.14. Zugegeben, durch 10,25% Abzug für Kranken-und Pflegeversicherung ver- bleiben Netto monatlich Euro 154,76. MfG.
Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten.He, Blin.. Das macht keinen Siennn.. Das macht sehr wohl Sinn. Es entsteht eine Lücke zwischen denen die vor 2001 EM Rente ohne 10,8% Abzug bekommen haben und denen die nach dem 01.07.2014 eine Zurechnung von 2 Lahren bekommen werden. Also bekommen alle die zwischen 2001 und 01.07. 2014 gezwungen waren ihren Antrag zu stellen weiterhin die Rente mit Abzug und ohne Zurechnung. Ist das gerecht??
Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo! Für mich ist das verfassungswidrig, eine Besserstellung nur für Neurentner, s. Mütterrente. Skandalös ist es sowieso
Ich gehöre auch unter den Bestandserwerbsminderungsrentnern, die unter der Agenda 2010 geschröpft wurden, und dass ist nicht wenig. Ich glaube viele wissen nicht, dass es sich manchmal um ein paar Hunderter dreht. Ich finde es auch ein riesen Skandal, Und jetzt ,werden dir Geschädigten einfach vergessen, ist ein ein Betrug. Wenn ich diese dumme Nahles sehe wird mir schlecht, ich habe mindestens schon 10 X zum Bundestag geschrieben. Als Antwort bekommt man nur Bla, Bla. Ich habe leider nur 35 Jahr voll gearbeitet, und bekomme nur eine Allmosenrente, wenn ich dann die Erhöhungen der Diäten sehe wird mir schlecht.Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo! Für mich ist das verfassungswidrig, eine Besserstellung nur für Neurentner, s. Mütterrente. Skandalös ist es sowieso
Wenn ihre Mutter allerdings eine Witwenrente bezieht, wird ihr dass als Einkommen angerechnet und wieder abgezogen. Ebenso bei der Grundsicherung. MogelpackungHallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Solche Aussagen, können nur von ungebildeten Menschen ohne jegliche Ahnung der Rentenberechnung kommen.Pfui. Ich schäme mich für solche Personen,
Ich denke jetzt schon über eine Klage nach, wenn die Bestandsrenten für EM nicht berücksichtigt werden.ich werde auch klagen, vielleicht können wir eine Gemeinschaftsklage an streben, wegen der Kosten. Eine andere versuche ich mit dem Vdk durch zu setzen. Werde mich dann anschliessen.
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