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Experten-Antwort

EM-Rente(Neu) nur für Neurentner sagt Mascher

von Frank Blin07.01.2014 | 13:51
17231 Ansichten
53 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.01.2014 | 14:28

Soweit ich richtig informiert bin, ist Frau Maschner nicht an der geplanten Gesetzgebung beteiligt. Bitte warten also auch Sie die kommenden Regelungen ab!

52 Antworten

Otto N.am 07.01.2014 | 15:23
Zitat von Frank Blin anzeigen
Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Ellaam 07.01.2014 | 16:01
Es wird immer einen Stichtag geben, für manche Glück, andere A---- Karte. Vor Jahren gab es auch Rente mit 60J,Schwerbeh. ohne Abschlag, dann gab es nach dem Stichtag 10,8% Abschlag. Wer zu spät geboren wurde bestraft bei diesem Thema das Leben. Nur wir haben auch härter und mehr gearbeitet als die heutige Jugend.
Ellaam 07.01.2014 | 15:54
Das mit der Mütterrente ist ja überfällig. Ich denke manchmal die 50 J.alten EM-Rentner bilden sich ein sie bekommen die gleiche Rente wie die wo bis 65 J. schuften.
Konrad Schießlam 07.01.2014 | 18:51
Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Wo bitte hat Frau Mascher dies behauptet? Ganz eindeutig ist der 2. EP auch für Mütter gedacht, die bereits Rente beziehen. Erfolgt am 1.7.2014 zB. eine Rentener- höhung um 2% Prozent, somit steigt der Rentenwert in West von 28,14 auf 28,70. Bitte aber nicht zu vergessen, der Betrag ermässigt sich um 10,25% Kranken/Pfl.Vers. aus 28,70 werden plötzlich ( 28,70-2,94) werden 25,76 Netto Betrag. Bei solcher Größenordnung sollte man Cent und beitrags Abzug nicht vergessen. Es sei dahingestellt, ob sich der Kuhandel gelohnt hat"Mütterrente für abschlagsfreie Rente schon mit 63. Beitragsjahren unter Einbeziehung von 5 Arbeitslosen Jahren. MfG.
mialeinam 07.01.2014 | 16:27
Komisch, im Nachhinein beschlossene Abzüge der vollen Krankenversi.-Beiträge gelten z.B. rückwirkend auch für "uralte" Betriebrenten und Direktversicherungen. Wenn zugelangt wird, nimmt man es mit dem Bestandsschutz nicht so genau, wird etwas ausgekehrt, werden die Angeschmierten sehr wohl in ihrem negativen Bestand geschützt. Warum sind EM-Rentner bis zu einem bestimmten Zeitpunkt und jetzt wieder mehr wert als die, die dummerweise dazwischenliegen? Es geht ja nicht nur um den EMR-Bezug, das Ganze betrifft ja auch die spätere Altersrente auf Lebenszeit!
Frank Blinam 07.01.2014 | 17:29
Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten?
Die Rentenreform von 2001 zu einem bestimmten Stichtag beinhaltete ja auch einen Bestandsschutz für BU-Rentner. Heute sprechen wir im Koalitionsvertrag von Verbesserungen der EM-Renten. Nur, dass jetzt keiner der 1,6 Mio. betroffenen Menschen Verbesserungen bekommt.
Herz1952am 08.01.2014 | 01:21
Frau Mascher hat das nur in einer Stellungnahme erwähnt, dass es so sein könnte. Ich habe heute mit der "Sozialpolitischen" Abteilung der VDK telefoniert. Was für Bestandsrentner gelten wird ist noch offen. Sie können auch folgenden Link lesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Das ist eine vorläufige Stellungnahme der DRV Bund zum Thema Rente ab 01.07.2014. Während die Mütterrente eindeutig auch die Bestandsrentnerinnen betroffen sein sollten, geht das für die EM-Bestandsrenten nicht eindeutig hervor. Meiner Meinung besteht hier zumindest die Hoffnung Über allem schwebt noch das Damoklesschwert der Finanzierungsvorbehaltes. Wir sollten vielleicht alle den SPD Parteivorstand "löchern" wie die Vereinbarung zu verstehen ist. Herz1952
Useram 08.01.2014 | 08:35
Sie sterben also, wenn Sie von der Rentenreform nicht betroffen sind?
mialeinam 08.01.2014 | 07:51
Angenommen, es kommt ein neues, für eine bestimmte Krankheit sehr wirkungsvolles neues Medikament auf den Markt und die Krankenkassen würden sagen, dieses Mittel bekommen nur die ab ……… Neuerkrankten. Für die bereits Erkrankten ist leider kein Geld mehr da, die sollen verr….. So fühlt man sich als Betroffener.
mialeinam 08.01.2014 | 08:46
Nein, ich könnte vor Freude an die Decke springen, wenn ich noch springen könnte. In der Schule haben wir mal gelernt: "Gleiches Recht für Alle!" Aber offensichtlich gilt dies heute nicht mehr. Für Leute wie Sie scheint das normal zu sein.
Toddelam 08.01.2014 | 10:24
Ganz genau so ist, mialein. Stimme Ihnen voll und ganz zu. Habe trotz Herzfehler studiert und fast 30 Jahre gearbeitet bis nichts mehr ging. Nun bekomme ich 916 Euro EM-Rente. Warum stehen die EM-Rentner in unserer Gesellschaft auf der alleruntersten Stufe und gelten als Drückeberger und Sozialschmarotzer? Dass überhaupt in Frage gestellt wird ob die Bestandsrentner von der neuen EM-Rentner betroffen sind ist unsozial, ungerecht, unverschämt.
Otto N.am 08.01.2014 | 11:37
Dann sind Sie also der Meinung, dass die im Jahr 2001 wirksam gewordenen Verschlechterungen für Erwerbsgeminderte auch für die damaligen Bestandsrenter hätten gelten müssen? Oder gilt der Grundsatz "Gleiches Recht für Alle!" nur bei positiven Veränderungen? Ich denke mal, dass Ihnen die damaligen Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenter mit dem nackten Ar... ins Gesicht gesprungen wären, wenn ihre Renten plötzlich gekürzt worden wären, nur weil Sie auf dem Grundsatz "Gleiches Recht für Alle!" bestehen.....
Herz1952am 08.01.2014 | 13:12
Um die Wogen ein wenig zu glätten empfehle ich folgenden Link der RV Bund: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Meines Erachtens steht da schon drin, dass es wünschenswert wäre, auch die EM-Bestandsrenten anzupassen. Es geht halt aus dem Groko-Vertrag nichts hervor, was beabsichtigt ist, wenn denn tatsächlich eine Verbesserung kommen sollte. (Finazierungsvorbehalt). Aber Recht hat man/frau nicht, Recht muss man/frau bekommen. Ich denke jetzt schon über eine Klage nach, wenn die Bestandsrenten für EM nicht berücksichtigt werden. Vor dem 1.1.2001 waren diese Renten wesentlich höher (Anrechnung 2/3 vom 55. bis 60. LJ, wenn Eintritt bis 60 Jahre, und keine Abzüge bis zu 10,8%). Nach wie vor, versuche ich über den SPD-Vorstand zu erfahren was "angedacht" ist, oder ob dies alles noch offen ist. Herz1952
Fritzam 08.01.2014 | 13:21
Franz F. Meine Antwort des Mitarbeiters des SPD Vostandes schon Struck sagte es kam noch kein Gesetz aus dem Bundestag wie es hinein kam und ansonsten soll ich die Presse verfolgen! Mir fehlen die Worte..... Also das kann man sich sparen. Von der Cdu kam zumindest eine ausführlichere Antwort mit jedoch auch der Aussage das der Gesetzesentwurf abzuwarten ist!
Otto N.am 08.01.2014 | 14:13
Ich denke jetzt schon über eine Klage nach, wenn die Bestandsrenten für EM nicht berücksichtigt werden.
Werde mich dann anschliessen.
Und dann? Auch die Richter können keine verfassungskonformen Gesetze ändern. Sie können nur überprüfen, ob diese korrekt angewendet werden. Und dass Stichtag-Regelungen nicht unbedingt verfassungswidrig sein müssen, wurde bereits mehrfach erläutert. Also gehen Sie mal ruhig davon aus, dass ein vom Bundespräsidenten für verfassungskonform gehaltenes Gesetz im Regelfall auch verfassungskonform sein wird.
Lauraam 08.01.2014 | 16:21
Hab mich heute mit einem Rentenexperten unterhalten, er sagt ganz klar was kommt ist nur für die neuen EM- Rentner.
Fritzam 08.01.2014 | 16:44
Wie soll das ihr Rentenexperte wissen, wenn Die Politiker noch nicht mal wissen was sie wollen!
Herz1952 am 08.01.2014 | 17:30
An Laura Hat der "Rentenexperte" das auch für die Mütterrente gesagt. Bestimmt nicht. Da ist es nämlich lt. Vertrag ziemlich eindeutig. Es kann durchaus sein, dass ein Gesetz auch für "Bestandsfälle" gilt, wenn es das Parlament so verabschiedet. Nur sind die meisten der Meinung, das könnte gar nicht sein, nur weil es fiskalische Gründe dagegen gibt. Ich fürchte allerdings, das der "Rentenexperte" Recht behält. Ich werde, wenn es mir gelingt, jetzt ein "Neues Thema" eröffnen und darlegen, was ich mit dem Sekretariat des SPD-Vorstandes oder auch nur der Telefonistin Frau Brüns erfahren habe. An Ella Glauben Sie vielleicht, eine EM-Rente wird Ihnen geschenkt? Sie zahlen dafür vielleicht mit dem Leben und haben auch massive Einschränkungen im Privatleben. Vor 2001 waren die Rentenbescheide "rechtskräftig", danach stehen sie immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (Gesundheitszustand) und werden deshalb auf "unbestimmte Dauer" ausgestellt. Ob früher mehr gearbeitet wurde als heute kann unterschiedlich sein. Zeitlich wurde sicherlich mehr aufgewendet. Aber die Arbeitswelt ändert sich so radikal, dass, wenn Sie nur ein Jahr aus Ihrem Beruf raus sind, bei der Arbeitsagentur als ungelernt eingestuft werden. Ganz zu schweigen von Informatikberufen, da geht es noch schneller und ein Elektriker benötigt das Wissen eines Ingenieurs mit Studium der 60er Jahre. Übrigens ist die EM-Rente (Invalidenrente) ein Ausgleich dafür, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit bis zur Regelaltersgrenze möglich ist. Heutzutage können Sie auch bei Jobverlust durch Insolvenz der Firma auf eine geringwertigere Tätigkeit verwiesen werden. Aber ich hatte mit 52 Jahren das zweifelhafte Glück, dass die Firma Insolvent war und ich wegen 10-jähriger Schmerzen meine sitzende Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte und noch bis zum letzten Tag als Buchhalter und Kfm.-Leiter bei der Insolvenzabwicklung tätig war, noch einen, genauer mehrere Herzinfarkte, bekam, so dass eine Tätigkeit auch unter 3 Std. nicht mehr möglich war. Glück insofern, dass ich wahrscheinlich keinen Job mehr bekommen hätte und ein Sozialfall geworden wäre. Dann sagt mir noch ein Arzt, der mich nicht kannte: Da müssen Sie aber nicht schlecht geraucht haben. Ich bin Nichtraucher, aber da sieht man wieder wie schnell die Gesellschaft die Krankheiten auf Verschulden des Patienten zurückführt. Aber ich freue mich auch für diejenigen, die gesund alt werden. Herz1952
Lauraam 08.01.2014 | 18:08
Sie haben ja recht, Krankheit ist oft finanz. Abstieg. Nur der Beamte hat diese Sorgen nicht, deshalb leben sie ja ca. 7 Jahre länger.
Fritzam 08.01.2014 | 18:04
Hallo Herz 1952 , sie sprechen mir aus der Seele. Vielleicht haben sie ja einen besseren Draht zur Politik. Ich konnte wie gesagt nichts neues raus finden obwohl ich auch mehrfache Anfragen Gestellt habe. Vielleicht kann die DRV ihre Recherchen ja oben anpinnen... Das wäre super. Es freut mich das es noch mehr Mitstreiter in dieser Sache gibt. Ich war ja auch schon im Vorfeld mit den Parteien im Kontakt und freute mich eigentlich riesig das die EM Renten ERHEBLICH verbessert werden sollen und nun die Ungewissheit ob es die bestehenden überhaupt Besser stellt? Schlimm finde ich wirklich unsere Neidgesellschaft, die einem auch noch neidisch auf eine niedrige EM Rente sind. Wie gern würde ich voll arbeiten und voll verdienen... Wie wohl die meisten EM Rentner. Leider kapieren das viele nicht! Ihnen alles Gute und viel Erfolg beim wehren gegen Ungerechtigkeiten.
Otto N.am 08.01.2014 | 20:00
Da muß ich aber entschieden widersprechen! Erst kürzlich verstarb mein beamteter Neffe im zarten Alter von 42 Jahren. Meine Tante, ehemalige Postbeamtin, starb mit 74 Jahren. Zum Vergleich: Meine Großmutter, die ihr Leben lang Schwerstarbeit verrichtet hat, wurde 96 Jahre alt, mein Vater, ebenfalls kein Beamter, wurde immerhin 84 Jahre alt. WAS wöllen Sie mit Ihrer primitiven Beamten-Hetze also genau sagen? Etwa, dass eine hohe Lebenserwartung vom Einkommen abhängt? Wie kommt es dann, dass in unserem Sozialstaat schon ganze Dynastien von Sozialhilfeempfängern leben - und das gar nicht mal schlecht?
Herz1952am 08.01.2014 | 20:34
Ich werde erst mal eine Nacht darüber schlafen und morgen ein "Neues Thema" öffnen, und ausführlich über mein Gespräch berichten. Das einzige was ich halt noch "arbeiten" kann, ist solche Recherchen zu machen. Ich habe durch meinen Beruf schon viel gelernt und musste mich während meiner Krankheit auch mit der Krankenkasse und den Ärzten auseinandersetzen um mein Recht zu bekommen, selbst die Krankenkasse wollte mich um das Krankengeld betrügen. Die Gesetze sind auch reichlich kompliziert. Wird an einem Rädchen gedreht, wissen die meisten nicht, welche Räder dann noch betroffen sind. Herz1952
Lauraam 08.01.2014 | 20:37
Wollte nicht hetzen, aber es ist erwiesen das Menschen die ein ruhiges Leben haben, wenig Stress, keine Ängste um Arbeitsplatz, usw. im Durchschnitt länger leben. Das mit dem Durchschnitt ist erwiesen.
em-rentneram 09.01.2014 | 13:13
der drops ist gelutscht laut rheinischer post sagte andrea ab 1.juli 2014 bekommen alle NEU-em rentner eine zurechnungszeit von 62 statt 60 . danke SPD
L. Huthnagelam 11.01.2014 | 12:03
Sie haben ja recht, Krankheit ist oft finanz. Abstieg. Nur der Beamte hat diese Sorgen nicht, deshalb leben sie ja ca. 7 Jahre länger.
Da muß ich aber entschieden widersprechen! Erst kürzlich verstarb mein beamteter Neffe im zarten Alter von 42 Jahren. Meine Tante, ehemalige Postbeamtin, starb mit 74 Jahren. Zum Vergleich: Meine Großmutter, die ihr Leben lang Schwerstarbeit verrichtet hat, wurde 96 Jahre alt, mein Vater, ebenfalls kein Beamter, wurde immerhin 84 Jahre alt. WAS wöllen Sie mit Ihrer primitiven Beamten-Hetze also genau sagen? Etwa, dass eine hohe Lebenserwartung vom Einkommen abhängt? Wie kommt es dann, dass in unserem Sozialstaat schon ganze Dynastien von Sozialhilfeempfängern leben - und das gar nicht mal schlecht?
Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, sagt der Volksmund und je besser das Brot schmeckt, desto lauter! Nicht wahr???
HelgaErnaam 11.01.2014 | 15:20
So ist es, Otto! Mein seeliger Gatte war Oberstudienrat und verstarb bereits mit 63 Jahren an einem Herzinfarkt. Die meisten meiner Bekannten sind keine Beamten aber zum Teil schon weit über 80 Jahre alt. Was nützt einem da eine Statistik, wenn die persönlichen Lebenserfahrungen ganz anders sind?
Rolfam 30.01.2014 | 22:11
In der Öffentlichkeit wurde der Eindruck von F. Nahles erweckt als ob generell die Erwerbsminderungsrentner 2 Zurechnungsjahre mehr bekommen. Das Kleingedruckte hat sie verschwiegen. Als Akademiker wurden anerkannte 5 Studienjahre als Ersatzzeiten "nachträglich" von Kohl (2 J) und von Schröder (3 J) geklaut. Da hatten die keine Hemmungen. Sollte doch das SPD-Mitglied Ulrike Mascher dagegen protestieren, dass Bestandsrentner nicht schlechter gestellt bleiben als neue Erwerbsminderungsrentner. Und das ein Leben lang ! Noch lassen sich Änderungen machen !
Konrad Schießlam 30.01.2014 | 23:34
Zitat von Rolf anzeigen
Glaube , da tut man Frau Mascher Unrecht. Richtig ist aber, ursprünglich war daran gedacht, auch für 2014 galten schon für die 12 Moinate der 2. Entgeltpunkt. Daraus wird wohl nichts, nur für 6 Monate, ab Juli gilt der zweite EP.. Es soll ja schon feststehen, statt 28,14 sind es je EP. in West 28,74 Euro . Es kann sich also schon jeder ausrechnen wie hoch seine Gesamt-Bruttorente ab 1.7. monatlich sein wird. Obwohl ich Mütter Rente für Rente mit 63 als Kuhhandel halte( 5 zusätzliche Punkte für meine Frau), halte ich fest: Wer bisher nur für 3 Geburten-ohne sonstige eigenen Beitrags Aufwand- keine Rente erhielt, kommen jetzt mit 3 zusätz- lichen Punkten die erforderlichen 5 Jahre zur Verrechnung. Mit nunmehr 6 EP. a/ (neu) 28,74 sind es immerhin 172,44 monatlich Brutto ab 1.7.14. Zugegeben, durch 10,25% Abzug für Kranken-und Pflegeversicherung ver- bleiben Netto monatlich Euro 154,76. MfG.
Konrad Schießlam 30.01.2014 | 23:34
Zitat von Rolf anzeigen
Glaube , da tut man Frau Mascher Unrecht. Richtig ist aber, ursprünglich war daran gedacht, auch für 2014 galten schon für die 12 Moinate der 2. Entgeltpunkt. Daraus wird wohl nichts, nur für 6 Monate, ab Juli gilt der zweite EP.. Es soll ja schon feststehen, statt 28,14 sind es je EP. in West 28,74 Euro . Es kann sich also schon jeder ausrechnen wie hoch seine Gesamt-Bruttorente ab 1.7. monatlich sein wird. Obwohl ich Mütter Rente für Rente mit 63 als Kuhhandel halte( 5 zusätzliche Punkte für meine Frau), halte ich fest: Wer bisher nur für 3 Geburten-ohne sonstige eigenen Beitrags Aufwand- keine Rente erhielt, kommen jetzt mit 3 zusätz- lichen Punkten die erforderlichen 5 Jahre zur Verrechnung. Mit nunmehr 6 EP. a/ (neu) 28,74 sind es immerhin 172,44 monatlich Brutto ab 1.7.14. Zugegeben, durch 10,25% Abzug für Kranken-und Pflegeversicherung ver- bleiben Netto monatlich Euro 154,76. MfG.
Konrad Schießlam 30.01.2014 | 23:34
Zitat von Rolf anzeigen
Glaube , da tut man Frau Mascher Unrecht. Richtig ist aber, ursprünglich war daran gedacht, auch für 2014 galten schon für die 12 Moinate der 2. Entgeltpunkt. Daraus wird wohl nichts, nur für 6 Monate, ab Juli gilt der zweite EP.. Es soll ja schon feststehen, statt 28,14 sind es je EP. in West 28,74 Euro . Es kann sich also schon jeder ausrechnen wie hoch seine Gesamt-Bruttorente ab 1.7. monatlich sein wird. Obwohl ich Mütter Rente für Rente mit 63 als Kuhhandel halte( 5 zusätzliche Punkte für meine Frau), halte ich fest: Wer bisher nur für 3 Geburten-ohne sonstige eigenen Beitrags Aufwand- keine Rente erhielt, kommen jetzt mit 3 zusätz- lichen Punkten die erforderlichen 5 Jahre zur Verrechnung. Mit nunmehr 6 EP. a/ (neu) 28,74 sind es immerhin 172,44 monatlich Brutto ab 1.7.14. Zugegeben, durch 10,25% Abzug für Kranken-und Pflegeversicherung ver- bleiben Netto monatlich Euro 154,76. MfG.
Konrad Schießlam 30.01.2014 | 23:34
Zitat von Rolf anzeigen
Glaube , da tut man Frau Mascher Unrecht. Richtig ist aber, ursprünglich war daran gedacht, auch für 2014 galten schon für die 12 Moinate der 2. Entgeltpunkt. Daraus wird wohl nichts, nur für 6 Monate, ab Juli gilt der zweite EP.. Es soll ja schon feststehen, statt 28,14 sind es je EP. in West 28,74 Euro . Es kann sich also schon jeder ausrechnen wie hoch seine Gesamt-Bruttorente ab 1.7. monatlich sein wird. Obwohl ich Mütter Rente für Rente mit 63 als Kuhhandel halte( 5 zusätzliche Punkte für meine Frau), halte ich fest: Wer bisher nur für 3 Geburten-ohne sonstige eigenen Beitrags Aufwand- keine Rente erhielt, kommen jetzt mit 3 zusätz- lichen Punkten die erforderlichen 5 Jahre zur Verrechnung. Mit nunmehr 6 EP. a/ (neu) 28,74 sind es immerhin 172,44 monatlich Brutto ab 1.7.14. Zugegeben, durch 10,25% Abzug für Kranken-und Pflegeversicherung ver- bleiben Netto monatlich Euro 154,76. MfG.
Konrad Schießlam 31.01.2014 | 05:41
Zitat von Konrad Schießl anzeigen
Konrad Schießl schrieb

In der Öffentlichkeit wurde der Eindruck von F. Nahles erweckt als ob generell die Erwerbsminderungsrentner 2 Zurechnungsjahre mehr bekommen. Das Kleingedruckte hat sie verschwiegen.

Als Akademiker wurden anerkannte 5 Studienjahre als Ersatzzeiten "nachträglich" von Kohl (2 J) und von Schröder (3 J) geklaut. Da hatten die keine Hemmungen.

Sollte doch das SPD-Mitglied Ulrike Mascher dagegen protestieren, dass Bestandsrentner nicht schlechter gestellt bleiben als neue Erwerbsminderungsrentner. Und das ein Leben lang !

Noch lassen sich Änderungen machen !

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Glaube , da tut man Frau Mascher Unrecht.

Richtig ist aber, ursprünglich war daran gedacht, auch für 2014 galten schon für die 12 Moinate der 2. Entgeltpunkt. Daraus wird

wohl nichts, nur für 6 Monate, ab Juli gilt der

zweite EP.. Es soll ja schon feststehen, statt

28,14 sind es je EP. in West 28,74 Euro .

Es kann sich also schon jeder ausrechnen

wie hoch seine Gesamt-Bruttorente ab 1.7.

monatlich sein wird.

Obwohl ich Mütter Rente für Rente mit 63

als Kuhhandel halte( 5 zusätzliche Punkte für meine Frau), halte ich fest:

Wer bisher nur für 3 Geburten-ohne sonstige eigenen Beitrags Aufwand- keine

Rente erhielt, kommen jetzt mit 3 zusätz-

lichen Punkten die erforderlichen 5 Jahre

zur Verrechnung.

Mit nunmehr 6 EP. a/ (neu) 28,74 sind es immerhin 172,44 monatlich Brutto ab 1.7.14. Zugegeben, durch 10,25% Abzug

für Kranken-und Pflegeversicherung ver-

bleiben Netto monatlich Euro 154,76.

MfG.

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Es passiert ja immer wieder-nicht nur mir-,

dass versehentlich mehrmals der gleiche

Beitrag erscheint.

Ich bitte doch herzlich, von Amts wegen

diese zu löschen.

Danke.

MfG.

In der Öffentlichkeit wurde der Eindruck von F. Nahles erweckt als ob generell die Erwerbsminderungsrentner 2 Zurechnungsjahre mehr bekommen. Das Kleingedruckte hat sie verschwiegen. Als Akademiker wurden anerkannte 5 Studienjahre als Ersatzzeiten "nachträglich" von Kohl (2 J) und von Schröder (3 J) geklaut. Da hatten die keine Hemmungen. Sollte doch das SPD-Mitglied Ulrike Mascher dagegen protestieren, dass Bestandsrentner nicht schlechter gestellt bleiben als neue Erwerbsminderungsrentner. Und das ein Leben lang ! Noch lassen sich Änderungen machen !
Glaube , da tut man Frau Mascher Unrecht. Richtig ist aber, ursprünglich war daran gedacht, auch für 2014 galten schon für die 12 Moinate der 2. Entgeltpunkt. Daraus wird wohl nichts, nur für 6 Monate, ab Juli gilt der zweite EP.. Es soll ja schon feststehen, statt 28,14 sind es je EP. in West 28,74 Euro . Es kann sich also schon jeder ausrechnen wie hoch seine Gesamt-Bruttorente ab 1.7. monatlich sein wird. Obwohl ich Mütter Rente für Rente mit 63 als Kuhhandel halte( 5 zusätzliche Punkte für meine Frau), halte ich fest: Wer bisher nur für 3 Geburten-ohne sonstige eigenen Beitrags Aufwand- keine Rente erhielt, kommen jetzt mit 3 zusätz- lichen Punkten die erforderlichen 5 Jahre zur Verrechnung. Mit nunmehr 6 EP. a/ (neu) 28,74 sind es immerhin 172,44 monatlich Brutto ab 1.7.14. Zugegeben, durch 10,25% Abzug für Kranken-und Pflegeversicherung ver- bleiben Netto monatlich Euro 154,76. MfG.
Es passiert ja immer wieder-nicht nur mir-, dass versehentlich mehrmals der gleiche Beitrag erscheint. Ich bitte doch herzlich, von Amts wegen diese zu löschen. Danke. MfG.
Peter Ham 10.02.2014 | 10:27
Zitat von Toddel anzeigen
Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten.
He, Blin.. Das macht keinen Siennn.. Das macht sehr wohl Sinn. Es entsteht eine Lücke zwischen denen die vor 2001 EM Rente ohne 10,8% Abzug bekommen haben und denen die nach dem 01.07.2014 eine Zurechnung von 2 Lahren bekommen werden. Also bekommen alle die zwischen 2001 und 01.07. 2014 gezwungen waren ihren Antrag zu stellen weiterhin die Rente mit Abzug und ohne Zurechnung. Ist das gerecht??
Tombockam 27.02.2014 | 00:14
Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo! Für mich ist das verfassungswidrig, eine Besserstellung nur für Neurentner, s. Mütterrente. Skandalös ist es sowieso
Juliam 08.04.2014 | 15:43
Zitat von Tombock anzeigen
Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo! Für mich ist das verfassungswidrig, eine Besserstellung nur für Neurentner, s. Mütterrente. Skandalös ist es sowieso
Ich gehöre auch unter den Bestandserwerbsminderungsrentnern, die unter der Agenda 2010 geschröpft wurden, und dass ist nicht wenig. Ich glaube viele wissen nicht, dass es sich manchmal um ein paar Hunderter dreht. Ich finde es auch ein riesen Skandal, Und jetzt ,werden dir Geschädigten einfach vergessen, ist ein ein Betrug. Wenn ich diese dumme Nahles sehe wird mir schlecht, ich habe mindestens schon 10 X zum Bundestag geschrieben. Als Antwort bekommt man nur Bla, Bla. Ich habe leider nur 35 Jahr voll gearbeitet, und bekomme nur eine Allmosenrente, wenn ich dann die Erhöhungen der Diäten sehe wird mir schlecht.
Gabriele Teuberam 13.04.2014 | 13:41
Hallo, gemäss Ulrike Mascher vom Sozialverband VdK werden die Neuregelungen der Erwerbsminderungsrente ab 01.07.2014 nur für Neurentner und nicht für vorhandene Bestandsrentner gelten. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Hätten denn Ihrer Meinung nach die ab 2001 in Kraft getretenen Verschlechterungen (Abschaffung der Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsrenten zugunsten der Erwerbsminderungsrenten, sowie die Einführung der Rentenabschläge) auch für die damaligen "Bestandsrentner" gelten sollen? Oder sollen Ihrer Meinung nach nur positive Veränderungen auch für "Bestandsrentner" gelten? Die beschlossene "Mütterrente" gilt übrigens auch für "Bestandsrentner/innen". Das bringt meiner Mutter ab Juli ein Rentenplus von 140 Euro monatlich. Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die GroKo!
Wenn ihre Mutter allerdings eine Witwenrente bezieht, wird ihr dass als Einkommen angerechnet und wieder abgezogen. Ebenso bei der Grundsicherung. Mogelpackung
Gabriele Teuberam 13.04.2014 | 13:50
Zitat von Ella anzeigen
Also, vor dem Gesetz ist jeder Gleich. Leider hat die Regierung bei der Berechnung für die Erwerbsminderungsrente zur Agendazeit schwerwiegende gesetzliche Fehler gemacht, diese müssen revidiert werden. Es muss eine Gleichstellung für diese Betroffenen Erwerbsminderungsrentner erfolgen, alles Andere ist Verfassungswidrig.
Gabriele Teuberam 13.04.2014 | 14:34
Solche Aussagen, können nur von ungebildeten Menschen ohne jegliche Ahnung der Rentenberechnung kommen.Pfui. Ich schäme mich für solche Personen,
Gabriele Teuberam 13.04.2014 | 13:57
Ich denke jetzt schon über eine Klage nach, wenn die Bestandsrenten für EM nicht berücksichtigt werden.
ich werde auch klagen, vielleicht können wir eine Gemeinschaftsklage an streben, wegen der Kosten. Eine andere versuche ich mit dem Vdk durch zu setzen. Werde mich dann anschliessen.
Gabriele Teuberam 13.04.2014 | 14:23
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

An Laura

Hat der "Rentenexperte" das auch für die Mütterrente gesagt. Bestimmt nicht. Da ist es nämlich lt. Vertrag ziemlich eindeutig.

Es kann durchaus sein, dass ein Gesetz auch für "Bestandsfälle" gilt, wenn es das Parlament so verabschiedet. Nur sind die meisten der Meinung, das könnte gar nicht sein, nur weil es fiskalische Gründe dagegen gibt.

Ich fürchte allerdings, das der "Rentenexperte" Recht behält.

Ich werde, wenn es mir gelingt, jetzt ein "Neues Thema" eröffnen und darlegen, was ich mit dem Sekretariat des SPD-Vorstandes oder auch nur der Telefonistin Frau Brüns erfahren habe.

An Ella

Glauben Sie vielleicht, eine EM-Rente wird Ihnen geschenkt? Sie zahlen dafür vielleicht mit dem Leben und haben auch massive Einschränkungen im Privatleben. Vor 2001 waren die Rentenbescheide "rechtskräftig", danach stehen sie immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (Gesundheitszustand) und werden deshalb auf "unbestimmte Dauer" ausgestellt.

Ob früher mehr gearbeitet wurde als heute kann unterschiedlich sein. Zeitlich wurde sicherlich mehr aufgewendet. Aber die Arbeitswelt ändert sich so radikal, dass, wenn Sie nur ein Jahr aus Ihrem Beruf raus sind, bei der Arbeitsagentur als ungelernt eingestuft werden. Ganz zu schweigen von Informatikberufen, da geht es noch schneller und ein Elektriker benötigt das Wissen eines Ingenieurs mit Studium der 60er Jahre.

Übrigens ist die EM-Rente (Invalidenrente) ein Ausgleich dafür, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit bis zur Regelaltersgrenze möglich ist. Heutzutage können Sie auch bei Jobverlust durch Insolvenz der Firma auf eine geringwertigere Tätigkeit verwiesen werden.

Aber ich hatte mit 52 Jahren das zweifelhafte Glück, dass die Firma Insolvent war und ich wegen 10-jähriger Schmerzen meine sitzende Tätigkeit nicht mehr ausüben konnte und noch bis zum letzten Tag als Buchhalter und Kfm.-Leiter bei der Insolvenzabwicklung tätig war, noch einen, genauer mehrere Herzinfarkte, bekam, so dass eine Tätigkeit auch unter 3 Std. nicht mehr möglich war. Glück insofern, dass ich wahrscheinlich keinen Job mehr bekommen hätte und ein Sozialfall geworden wäre.

Dann sagt mir noch ein Arzt, der mich nicht kannte: Da müssen Sie aber nicht schlecht geraucht haben.

Ich bin Nichtraucher, aber da sieht man wieder wie schnell die Gesellschaft die Krankheiten auf Verschulden des Patienten zurückführt.

Aber ich freue mich auch für diejenigen, die gesund alt werden.

Herz1952

Dem schließe ich mich mal an, ich habe 35 Jahre voll als Krankenschwester gearbeitet, Auch mit Kind und dass nach dem mein Kind nur 6 Wochen alt war. Dann wurde ich durch einen Schicksalsschlag Todkrank, mein ganzes Leben lief aus den Fugen. Mein Haus musste verkauft werden, Ehe ging kaputt, ich bekomme für 35 Jahre Arbeit bei einer vollen Stelle gerade mal 750 Euro Ew, nach dem altem Rentensystem wäre es 1150 gewesen. Und ich nehme Keine Sozialleistungen in Anspruch. Ich lebe in einer ein Zimmer Keller- Wohnung. Soviel zur Aufrechnung was man hätte bis zum Rentenalter verdienen können. Ich bekomme noch nicht mal 1/3 meines Gehaltes. Dass ist Betrug an den Agendageschädigten Erwerbsminderungsrentner . Zu dem kommt noch dass sie mich vom ersten Krankheitstag obwohl ich zwischendurch noch gearbeitet habe zwei Jahre Rückwirkend berentet wurde , was mir in der Zurechnungszeit fehlt. Liebe Ella erst nachdenken und dann schreiben, ich wünsche Ihnen nichts schlechtes, aber ein gleicher Werdegang zum Verständnis würde helfen. Dann würden solche unangebrachten Wortspiele nicht vorkommen.
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