Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EM-Rentenhöhe nach Scheidung

von Sachbearbeiterin24.04.2018 | 14:10
523 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Während der gesamten Ehezeit hat mein Mann in etwa doppelt so viel wie ich verdient. Er hat ca. 26 Rentenpunkte gesammelt, ich ca. 13. Kinder hatten wir keine. Ich beziehe seit Herbst eine EU-Rente und während der gesamten Berufszeit war ich verheiratet. Welche Auswirkungen wird das Verteilen der Rentenpunkte auf meine aktuelle EU-Rente haben? Wie viele % wird die dann höher sein?

6 Antworten

Sachbearbeiteram 24.04.2018 | 15:29
Hallo, ist total Easy. Es wird brüderlich geteilt. Mann=26, Frau=13, macht zusammen 39 ÷2= 19,5 . Alles Gute. Gruß
Sachbearbeiterinam 24.04.2018 | 15:40
Danke. Das würde bedeuten, dass die EU-Rente neu hochgerechnet wird auf Basis der neuen Punkte? Dann wäre sie also 50% höher? Vor der Ehe habe ich keine Punkte erworben.
Teileram 24.04.2018 | 15:35
Es werden NUR DIE IN DER EHEZEIT ERWORBENEN Punkte berücksichtigt. Die vor der Ehe gesammelten und die nach der Scheidung bleiben unberücksichtigt.
Sachbearbeiterinam 24.04.2018 | 15:40
Danke. Das würde bedeuten, dass die EU-Rente neu hochgerechnet wird auf Basis der neuen Punkte? Dann wäre sie also 50% höher? Vor der Ehe habe ich keine Punkte erworben.
W*lfgangam 24.04.2018 | 19:24
Zitat von Rentenschmied anzeigenausblenden
Kleine Korrekturen: Bis 2009 = Urteil, seit 2009 = Beschluss. Nach Zustellung und Rechtskraft kommt von der DRV ein 'Bescheid über die Auswirkungen des Versorgungsausgleich'. Eine Ehemitteilung? ...die DRV ist mit keinem der 'Vertragspartner' verheiratet ;-) Zugleich sollte auch eine 'Vorabinformation' über die Auswirkungen auf die laufende EU-Rente erfolgen, wann sie wirksam werden können und wie bereits vergangene/zustehende Ansprüche erhalten werden können. Gruß w.
Rentenschmiedam 24.04.2018 | 17:53
Hallo, komische Fragestellung. Ist denn noch kein Urteil über den Versorgungsausgleich ergangen? Wenn ja, steht da genau drin wieviele Entgeltpunkte wer wem abgeben muss. Die übertragenen EP erhöhen die Berechnungsgrundlage (persönlichen Entgeltpunkte) der eigenen Rente, genauso wie die abgegebenen die Berechnungsgrundlage mindern. Aus den übertragenen Entgeltpunkten werden auch Wartezeitmonate für die Rente berechnet, aber Vorsicht, das muss man wirklich ausrechnen weils auch davon abhängt, ob man selbst in der Ehezeit Wartezeitmonate erworben hat. Das teilt aber normalerweise der RV-Träger spätestens auf Anfrage mit, normalerweise aber in der Ehemitteilung nach Rechtskraft des Scheidungsurteils. Beste Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026