Die als Rente geleisteten Zahlungen der DRV werden dem Finanzamt übermittelt, jeweils dem entsprechenden Kalenderjahr zugeordnet.
Sofern Erstattungsansprüche Dritter darin enthalten sind, gilt in der entsprechenden Höhe die 'Erfüllungsfiktion'
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/janse…
Steuerlich werden diese Beträge rückwirkend berücksichtigt.
Nur der Betrag, der diese Erstattungsansprüche übersteigt, gilt dann als zum Zeitpunkt der Zahlung 'zugeflossen' und wird in dem entsprechenden Zahlungsjahr berücksichtigt.
Fordern Sie sich online die gemeldeten Zahlen an: "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)"
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
In Ihrer Einkommensteuererklärung gehören die Beträge in die Anlage R "Renteneinkünfte"
https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/anl…