1. Sie sollten rechtzeitig einen Antrag auf eine Zeitrentenverlängerung stellen. Diesem Antrag sollten Sie, sofern vorhanden, aktuelle Krankheitsunterlagen beifügen. Ansonsten ist dem Rentenversicherungsträger mitzueilen, bei welchen Ärzten Sie sich aktuell in Behandlung befinden. Die weiteren Ermittlungen werden dann vom Rentenversicherungsträger eingeleitet.
2. Sie sollten überprüfen lassen, ob noch ein Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I besteht. Sind diese Sozialleistungen erschöpft, besteht gfls. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Können keine Sozialleistungen gezahlt werden, sollten Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt bleiben (für einen zukünftigen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung), falls keine Verlängerung der Zeitrente erfolgt.