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EM-Rentenwiderspruch

von Rainer26.02.2010 | 18:40
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen Habe eine frage der etwas anderen art. Jemand ist wegen abgelehnter em-rente im widerspruch. Es geht dabei in erster linie um die wegefähigkeit. Die skurille frage, überprüft die drv im rahmen des widerspruches ob der kunde wegen wegeunfähigkeit z.b etwa noch auto fährt im rahmen einer ( sagen wir mal detektivischen richtung ) ? Die frage ist durchaus ernst gemeint. Gruß R.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rainer,

der Rentenversicherungsträger prüft bei einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente, ob man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese Prüfung erfolgt anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert man auch weitere Gutachten an und stellt dann das Leistungsvermögen fest. Hierbei kann natürlich auch beurteilt werden, ob und wie es dem Versicherten möglich ist, zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen. Dedektivische Überprüfungen hat der Rentenversicherungsträger bis heute nicht vorgesehen.

10 Antworten

Marlowam 26.02.2010 | 19:52
Die DRV wir keine Detektive ansetzen. Das ist doch völliger Quatsch.
Najaam 26.02.2010 | 20:10
In der Schweiz hat die Pensionsanstalt Detekive auf Frühpensionisten angesetzt und ein paar Hunder Fälle aufgedeckt,in denen Lahme problemlos Schwerstarbeit leisten konnten. Wäre in Deutschland auch nicht schlecht,da käme einiges an Ersparnis auf die DRV zu.
Realistam 26.02.2010 | 19:26
Wenn Zweifel an gemachten Angaben bestehen, darf jedes legale Mittel zur Wahrheitsfindung genutzt werden. Observierungen durch Privatdetektive sind nicht illegal und werden z.B. recht häufig von Arbeitgebern genutzt, die Zweifel an der AU ihrer Mitarbeiter haben. Das ist alles höchstrichterlich abgesegnet! Höre ich etwa ein schlechtes Gewissen aus Ihrer Frage? MfG
Klare Vorgabenam 27.02.2010 | 01:02
Nein, ich glaube kaum, dass die DRV sie bespitzeln wird, weil es ganz klare Vorgaben gibt, die für eine Wegeunfähigkeit notwendig sind. Und Wegeunfähigkeit lässt sich auch ohne Bespitzelung mit ganz einfachen Mitteln feststellen. Sollten Sie allerdings versuchen, eine Wegeunfähigkeit OHNE Berechtigung erreichen zu wollen... reicht der böse Nachbar aus, der Sie beim Einsteigen ins Auto beobachtet oder wie sie stundenlang den Rasen mähen. Ich habe mal einen angeblich schwer Herzkranken gesehen, der sich gerade im Rentenwiderspruchsverfahren befand... und immer Samstags Kistenweise Bier ins Haus schleppte. Wie nennt man noch mal solche Kranken? ;-)
???am 27.02.2010 | 07:27
Im übrigen gibt es im Rahmen der LTA notfalls auch Kfz-Hilfe. Anders ausgedrückt: Im Ernstfall bezuschusst die DRV ein Auto oder ein Taxi. Von daher würde ich lieber ehrlich bleiben als mich später vielleicht in Lügen zu verstricken. Oder ist die Rente so hoch, dass es sich lohnt?
Raineram 27.02.2010 | 11:48
Hier geht es nicht um das schlechte gewissen, oder sonst was. Der kandidat kann kein auto fahren, kann selbst mit gehilfe kaum einen schritt machen, hat noch viele andere einschränkungen, und trotz allem wie so oft wurde die em nicht zugesprochen. Mich persönlich hätte eben mal interessiert, in wie weit die drv so etwas nach begutachtung eventuell verfolgt.Danke für die antworten. Gruß R.
Un - Wissenderam 27.02.2010 | 11:58
"Mich persönlich hätte eben mal interessiert, in wie weit die drv so etwas nach begutachtung eventuell verfolgt.Danke für die antworten." MMn ist es ein Glücksspiel, ob man die Rente zugesprochen bekommt, oder nicht. Meines Erachtens kommt es eher auf die Persönlichkeit des Rentenanwärters an, ob er erfolgreich ist oder nicht. Mit anderen Worten > ein Kämpfer bekommt auf die Finger, ein "Sichbedauernlasser" hat eher das Mitleid auf seiner Seite. Das sieht man auch, wenn man hier die vielen Beiträge durchliest, wie ich das gemacht habe. Loslassen und für `sich kämpfen lassen` würde ich dem Kandidaten empfehlen. Kopf hoch und alles Gute... und viel Glück :-)
uweam 27.02.2010 | 11:44
"immer Samstags Kistenweise Bier ins Haus schleppte." Im Gegensatz zu Hausarbeit ist er aber nicht verpflichtet, bei Erwerbstätigkeit seine Rest-Gesundheit weiter zu gefährden. Ich kenne Lungenkranke, die rauchen, Magenkranke die trinken, nee saufen, es gibt viele solche Beispiele, einige sitzen vor Krankenhäusern mit Kippe und Pulle im Rollstuhl...... Davon auf ein "nicht-krank-sein" zu schließen ist falsch. Sich bei Krankheit einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustandes entsprechend zu verhalten, ist aber unsoziales Verhalten.
Stefanam 27.02.2010 | 13:31
Sie sollten natürlich auch berücksichtigen dass ein Gutachter im Normalfall auch fragt wie man denn zur Untersuchung gekommen ist. Falls man dann selbst gefahren ist , wird dies natürlich berücksichtigt. Hat man sich hinfahren lassen, wird gefragt warum man nicht selbst gefahren ist und dann beurteilt der Gutachter wie glaubhaft diese Angaben sind.
Jackam 27.02.2010 | 18:38
"immer Samstags Kistenweise Bier ins Haus schleppte." Wenn derjenige z.B. zusätzlich noch alkoholkrank ist, dann wird dieser auch dann noch die Kisten Bier ins Haus schleppen, wenn er darüber tot zusammen bricht. Solche Beispiele hier als Beleg anzuführen, dass solche Leute wohlmöglich nur simulieren, ist niedrigstes BILD-Zeitungs-Niveau.
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