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Experten-Antwort

EM Rentenzuschlag Anrechnung an das Übergangsgeld

von Stephan198524.10.2025 | 06:58
159 Ansichten
4 Antworten
Hallo Ich habe am 01.10.2025, einen Platz in einer WfBM bekommen. Bei dem Übergangsgeld, wurde meine EM Rentne angerechnet, aber der EM Rentenzuschlag, wurde nicht berücksichtigt und selbst, bei der Stelle für Rehabilitation, konnte man mir nicht beantworten, ob der Zuschlag angerechnet wird oder nicht. Auch das Rentenbüro, konnte mir die Frage, nicht beantworten. Daher, wird der EM-Rentenzuschlag auch beim Übergangsgeld angerechnet oder nicht? Mit freundlichen Grüßen SW

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2025 | 09:32

Hallo Stephan1985,

 

Die Anrechnung des Erwerbsminderungsrentenzuschlages beim Übergangsgeld kann von verschiedenen Faktoren abhängen:

 

-  von der Art und der Höhe des Erwerbsminderungsrentenzuschlags, da dieser Zuschlag automatisch zur Rente gezahlt wird und nicht als reguläres Arbeitsentgelt gilt,

 

- von genauen, gesetzlichen und verwaltungsinternen Regelungen des zuständigen Rehabilitationsträgers zur Berechnung des Übergangsgeldes,

 

- ob der Zuschlag als rentenversicherungspflichtige Leistung oder als Zuschlag zur Rente ohne Versicherungscharakter eingestuft wird,

 

-  von dem Zeitpunkt und Umfang der Rentenzahlungen, sowie der Bezugsdauer vor Beginn der Reha- Übergangsgeldleistung,

 

sowie auch

 

- von individuellen Umständen im Einzelfall, die durch den Rehabilitationsträger geprüft werden.

 

Dies bedeutet, dass die Anrechnung des Zuschlages sowohl von gesetzlicher Auslegung, gegebenenfalls einer Einzelfallprüfung und Verwaltungsentscheidungen abhängen, daher ist in der Regel hier eine individuelle Klärung erforderlich.

 

Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem Falle auch, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

3 Antworten

Fliederam 24.10.2025 | 08:28
Der Zuschlag wird erst ab 12/2025 angerechnet.
Stephanam 24.10.2025 | 10:37
Flieder schrieb

Der Zuschlag wird erst ab 12/2025 angerechnet.

Hallo es geht mir nicht um die Anrechnung des Zuschlag an die Rente selber sondern ob dieser, genauso wie die Rente, an das Übergangsgeld angerechnet wird Gruß Sw
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