Hallo Stephan1985,
Die Anrechnung des Erwerbsminderungsrentenzuschlages beim Übergangsgeld kann von verschiedenen Faktoren abhängen:
- von der Art und der Höhe des Erwerbsminderungsrentenzuschlags, da dieser Zuschlag automatisch zur Rente gezahlt wird und nicht als reguläres Arbeitsentgelt gilt,
- von genauen, gesetzlichen und verwaltungsinternen Regelungen des zuständigen Rehabilitationsträgers zur Berechnung des Übergangsgeldes,
- ob der Zuschlag als rentenversicherungspflichtige Leistung oder als Zuschlag zur Rente ohne Versicherungscharakter eingestuft wird,
- von dem Zeitpunkt und Umfang der Rentenzahlungen, sowie der Bezugsdauer vor Beginn der Reha- Übergangsgeldleistung,
sowie auch
- von individuellen Umständen im Einzelfall, die durch den Rehabilitationsträger geprüft werden.
Dies bedeutet, dass die Anrechnung des Zuschlages sowohl von gesetzlicher Auslegung, gegebenenfalls einer Einzelfallprüfung und Verwaltungsentscheidungen abhängen, daher ist in der Regel hier eine individuelle Klärung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem Falle auch, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Der Zuschlag wird erst ab 12/2025 angerechnet.
Hallo es geht mir nicht um die Anrechnung des Zuschlag an die Rente selber sondern ob dieser, genauso wie die Rente, an das Übergangsgeld angerechnet wird
Gruß
Sw
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