Guten Morgen,
so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht.
Bei einer Rente wegen EM wird eine sog. Zurechnungszeit für die Zeit vom Leistungsfall bis zur Regelaltersgrenze ermittelt, die den laufenden Anspruch auf Rente erhöht.
Bei einem neuen Rentenanspruch (z. B. die nachfolgende Altersrente) wird die bisherige Zurechnungszeit als Anrechnungszeit bewertet und für die Berechnung der neuen Rente als solche berücksichtigt.
Haben Sie während des Bezugs einer Rente gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wird diese Zeit als Beitragszeit für die neue Rente bewertet. Wenn der Wert für diese Beitragszeit niederiger ist als der Wert der gleichzeitigen Anrechungszeit (ehemals Zurechnungszeit), würde sich die Beitragszeit nicht rentensteigernd auswirken.
Einen Nachteil haben Sie als nicht, wenn Sie wieder arbeiten gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vermutlich war gemeint, wie sich die Zeit eines EM-Rentenbezuges auf eine spätere Alterrente auswirkt, wenn die EM-Rente ausgelaufen ist und man dann noch mehr als 2 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen wurde vor der Altersrente. Der Besitzschutz gilt dann ja nicht mehr. Vermutlich wird dann die Zeit des EM-Rentenbezuges als Anrechungszeit für die Altersrente mit berücksichtigt in der Gesamtleistungsbewertung zur Berechung der Altersrente.wie wirkt sich nach einer EM-Rente die Zurechnungszeit aus, wenn ich wieder arbeiten gehe? Habe ich einen Nachteil?Guten Morgen, so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht. Bei einer Rente wegen EM wird eine sog. Zurechnungszeit für die Zeit vom Leistungsfall bis zur Regelaltersgrenze ermittelt, die den laufenden Anspruch auf Rente erhöht. Bei einem neuen Rentenanspruch (z. B. die nachfolgende Altersrente) wird die bisherige Zurechnungszeit als Anrechnungszeit bewertet und für die Berechnung der neuen Rente als solche berücksichtigt. Haben Sie während des Bezugs einer Rente gearbeitet und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, wird diese Zeit als Beitragszeit für die neue Rente bewertet. Wenn der Wert für diese Beitragszeit niederiger ist als der Wert der gleichzeitigen Anrechungszeit. (ehemals Zurechnungszeit), würde sich die Beitragszeit nicht rentensteigernd auswirken. Einen Nachteil haben Sie als nicht, wenn Sie wieder arbeiten gehen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
meine rente ( altersrente für schwerbehinderte soll voraussichtlich
gemindert werden.
was kann ich tun?
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